Drinnd Antwort

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
steffi490
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Drinnd Antwort

Hey!ich bin steffi 17 jahre das jugendamt will mir verbieten zu mein freund zu ziehen mit mein sohn wenn ich 18 bin weil er ein hund der aber nicht aggressiv ist und sich nicht für den klienen intressiert kann mir das jugendamt einfach das kind wegnehmen ohne erstmal zu reden was man noch machen könnte das der hund und das kind bleiben kann?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Steffi,
das JA kann dir nicht verbieten zu deinem Freund zu ziehen, aber wenn es den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung hat, muß es entsprechend tätig werden.
Dazu ist es gesetzl. verpflichtet und das wird geschehen.
Die Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung sind vielfältig und reichen bis zum Entzug der elterliche Sorge. (siehe §1666 BGB ).
Du solltest dir überlegen, ob es evtl. eine Alternative gibt.
Wo lebst du jetzt mit dem Kleinen?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

-- Editiert amako am 08.02.2012 08:47

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#2
 Von 
steffi490
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohn zurzeit bei meiner mutter!!
aber die müssen erstmal beweise haben das der hund den wir haben irgendwie aggressiv oder schon mal auffällig geworden ist so sagt das jedenfalls von mein freund die bewährungshelferin

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Steffi,
wenn das JA den Verdacht der Kindeswohlgefährdung hat wird es tätig werden. Es wird die Gefahren abschätzen, dazu sicherlich einige Hausbesuche etc. durchführen. Da ist ganz klar Zusammenarbeit und kein Widerstand angesagt. Wenn das JA zu der Ansicht gelangt, dass du nicht bereit oder in der Lage bist mitzuwirken, werden sie das Familiengericht anrufen. Besteht eine dringende Gefahr können sie das Kind bis zur richterlichen Entscheidung in Obhut nehmen. Das Familiengericht wird die entsprechenden Beweise würdigen und dann eine Entscheidung über die weiteren Maßnahmen zu trefffen haben, das kann eben auch der Entzug der elterlichen Sorge sein.
Ich denke es geht dem JA nicht um den Hund, sondern um die gesamten Umstände.
Ist dein Freund der Vater des Kindes?
Gruß
Andreas

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#4
 Von 
steffi490
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja er ist der Vater und Wir machen die ganze zeit mit was die wollen und kommen denen immer entgegen und ich finde die sollten uns nicht mit anderen leuten vergleichen!Wissen sie was man machen könnte?

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#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ihr könnt nur kooperieren und das JA überzeugen, das der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung grundlos ist.
Ich denke es geht nicht nur um den Hund (es gibt die Möglichkeit eines Wesenstests, in dem man mehr oder weniger zuverlässig den Charakter (gefährlich oder nicht) eines Hundes bestimmen kann, vielleicht bringt das ja was). Wenn dein Freund einen Bewährungshelfer hat, dann vermute ich, das er verurteilt wurde, weshalb?
Wenn die Alternative die Abschaffung des Hundes wäre, würde dein Freund das tun?
Gruß
Andreas

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

von welcher Hunderasse sprechen wir denn hier?

LG nero

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
die Gefährlichkeit eines Hundes macht sich meines Erachtens weniger an der Rasse als am Hundehalter fest.
Natürlich ist ein Rottweiler potenziell gefährlicher als ein Yorkshire -alleine wegen des Schadens den er anrichten könnte.
Gruß
Andreas

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#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Andreas,

sicher hast Du recht. Ich wollte eigentlich in die Richtung kommen, dass die TS generell von einem Zusammenbringen des Kindes und des Hundes absieht.

Ich finde das generell gefährlich.

Selbst ausgesprochenen Familienhunde können für ein Baby oder Kleinkind gefährlich werden. Gab es doch vor nicht als zu langer Zeit einen Fall, ich meine in Kassel, wo ein Husky das Kind getötet hat. Auch wenn des sich bei dem Kind nicht um ein Beutetier handelt, würde ich eher den Gedriff "gerissen hat" bevorzugen.

Das sollte die Gefährlichkeit noch herausstellen.

Bei kleinen Kindern würde ich generell auf Hundehaltung verzichten. Das sollte die TS verinnerlichen. Selbst wenn der Mensch der Meinung ist, der Hund ist nicht gefährlich, man kann nie wissen, was im Kopf des Hundes so vorgeht und ob das Kind ihn nicht irgendwann mal irgendwie ärgert. Und dann schnappt er zu.

LG nero





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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo nero,
grundsätzlich stimme auch ich dir zu. Um auf die Problematik von Steffi zurück zu kommen:
Ich denke nicht, dass es in der Geschichte um den Hund, sondern den Freund und KV geht. Kein JA wird eine so starke Kindeswohlgefährdung in einem Hund sehen, es sei denn dieser wäre offensichtlich agressiv. Tausende andere Familien haben Kleinkinder und Hunde, und das JA interessiert sich nicht dafür. Einen Richter zu finden (vielleicht Hundehalter?) der da entsprechend urteilt dürfte schwer zu finden sein.
Würde mich interessieren was der KV ausgefressen hat, ich hoffe Steffi ist nicht von meiner diesbezgl. Frage abgeschreckt worden.
Gruß
Andreas

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#10
 Von 
steffi490
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja er hat Drogen Verkauft!
Und Körperverletzung aber das Jugendamt hat von seiner Suchthilfe,Bewährungshilfe und Richterin gesagt Bekommen Das
er sich Geändert hat und nun sagen die er bekommt ne chance sich zu
änder aber das ist nich der fall die finden immer wieder was neues
und die denken ich seh nur ihn und nicht das kind
das ist aber nicht wahr dann hätte ich das kind in die pflegefamilie gesteckt und wäre nich mit ihm zu meiner mutter!
Und wenn sich mein freund nich geändert hätte wäre ich von mir aus schon einsichtig und würde nicht zu ihm ziehen.!

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#11
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo Steffi,
euch bleibt wohl nichts anderes übrig als das JA durch entsprechendes Verhalten zu überzeugen, dass alles so ist wie dues schilderst. Sonst sehe ich da wenig Möglichkeiten vor allem rechtlich irgend etwas zu unternehmen. Vieleicht soltet ihr irgend eine Übergangslösung wählen, bei der du weiterhin bei deiner Mutter wohnst und dich öfter mt dem Kind bei deinem Freund aufhälst. Nur wenn ihr wirklich überzeugend mit em JA zusammen arbeitet, werdet ihr entsprechend Erfolg haben. Wenn es wirklich an dem Hund hängt und du und euer Kind dem Vater wichtig seid, wird er sich von ihm tennen können.
Gruß
Andreas

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