Brauche Auskunft Trennung von Ausländer

10. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
patricia79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Brauche Auskunft Trennung von Ausländer

Hallo,

mein Mann und ich stehen kurz vor der TRennung. Mein Mann kommt aus Tunesien und lebt seit fast drei Jahren hier, er hat noch eine befristete Aufenthaltsgenehmigung. Wir haben eine Tochter die ist 1 Jahr alt. Ich bin mir sicher, das mein Mann nach der TRennung direkt nach Tunesien zurück geht. Was ist dann mit dem Sorgerecht? Bekomme ich das automatisch alleine, da er ja gar nicht mehr im selben Land wohnt. Kann ich irgendwelche Unterhaltsforderungen stellen, obwohl er im Ausland lebt? Vor der Geburt unserer Tochter hatte ich einen gut bezahlten Job, den ich jetzt da ich Mutter bin leider nur noch TEilzeit ausüben kann, dieses Geld reicht leider nicht aus, um alle Kosten zu decken. Ausserdem hat mein Mann einiges auf "Pump" gekauft, was leider auf meinen Namen läuft, da er mit seinem Aufenthaltstitel dazu nicht in der Lage gewesen wäre...man denkt ja nicht daran, das es zur TRennung kommen könnte, und man dann auf den Schulden sitzen bleibt. Wir haben natürlich auch keinen Ehevertrag abgeschlossen. Ich weiß das ich dafür jetzt aufkommen muß, da er im Ausland nicht greifbar sein wird, aber ich bin einfach im Moment verzweifelt, da ich nicht weiß, wie ich die Schulden abbezahlen soll, es ist nicht viel, aber wenn man selber schon nicht in der Lage ist mit dem Gehalt, das eigene Leben zu finanzieren, ist selbst der kleinste Betrag unmöglich.
Wie läuft das denn mit der Scheidung, weiß das jemande, er lebt dann ja auf einem anderen Kontinent. Ach ja wir haben in Deutschland geheiratet.

Bitte um schnelle Antwort.

Patricia

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Patricia,

dein Mann ist dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Grundlage sind m. W. die Gesetze des Landes, in dem das Kind lebt. Ob sich die Forderungen allerdings in Tunesien eintreiben lassen, wage ich zu bezweifeln. Wobei zunächst ja auch die Frage ist, ob dein Mann überhaupt leistungsfähig wäre. Gleiches gilt für eventuellen Betreuungsunterhalt, den er dir grundsätzlich bis zum dritten Lebenjahr des Kindes schuldet.

Wenn dein Einkommen nicht ausreicht, um dich und das Kind zu unterhalten, solltest du Wohngeld oder andere ergänzende Sozialleistungen beantragen. Ich frage mich allerdings, wie ihr jetzt zu Dritt vom deinem Gehalt lebt, wenn es künftig für zwei nicht ausreicht. Oder arbeitet dein Mann?

Im Übrigen wäre es ja auch eine Idee, wieder Vollzeit zu arbeiten udn das Kind in einer Kita unterzubringen. Dann wären die finanziellen Sorgen vermutlich erledigt.

Bezüglich der Schulden solltest du dich selbst, oder über eine Schuldnerberatung mit den Gläubigern in Verbindung setzen um verträgliche Raten oder Stundungen zu vereinbaren.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
patricia79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal Dankeschön für die Antwort,

mein Mann arbeitet im Moment und verdient genug um die Familie zu ernähren, auf Grund dessen haben wir uns auch darauf geeinigt, das ich nach dem Elternjahr nur TEilzeit wieder arbeite. Ich hatte vorher eine volle unbefristete Stelle, mußte jedoch nun einen neuen Vertrag unterzeichnen, das ich nur noch 20 Stunden unbefristet habe, da ich nicht wieder direkt Vollzeit arbeiten wollte.
Mein Mann wäre in Tunesien zahlungsfähig, er hat gerade ein Haus verkauft, was ihm und seinem Bruder gehörte, dafür hat er einen Anteil von ca. 50000Euro erhalten, der jedoch derzeit in Tunesien ist, da es keine Möglichkeit gibt an dieses Geld in Deutschland dranzukommen. Rein rechtlich würde mir auch die Hälfte des Geldes zustehen...aber mein werter Gatte hat vorgesorgt und hat letzte Woche seine Familie dazu angehalten, das Geld direkt in irgendetwas anderes zu stecken bzw. auf seinen Bruder umschreiben zu lassen. Keine Ahnung ob das wirklich so machbar ist oder nicht...werde mich die nächsten Tage mal beraten lassen und einen Termin bei der Schuldnerberatung vereinbaren...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Patricia,

ich denke, du brauchst vor allem einen wirklich guten Anwalt, der sich mit binationalen Ehen auskennt. Für eine Erstberatung kannst du dir vielleicht einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort


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