Brauch ich neuen Titel bei "MEHR" Kindesunterhalt?

10. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
hellen2002
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 7x hilfreich)
Brauch ich neuen Titel bei "MEHR" Kindesunterhalt?

Wenn man durch die neue Düsseldorfer Tabelle nun mehr Kindesunterhalt fürs gemeinsame Kind vom Vater bekommt, muss ich da einen NEUEN Titel anfertigen lassen oder macht da das Jugendamt ein Änderungs- Schreiben für meine Unterlagen oder?
Der neue Betrag wurde vom Jugendamt berechnet und Kindesvater bezahlt den neuen Betrag, weil ich es im genannt habe.
Wie sieht es da mit der Sicherheit aus, falls er nicht zahlen will?
Der Titel für den Kindesunterhalt beinhaltet einen geringeren Betrag.Der vor Jahren vom Scheidungsrichter festgelegt worden war.

vielen dank schon mal für eure hilfe

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"mfg hellen"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

hier sollte der KV aufgefordert werden, beim JA, in Abänderung des bestehenden Titels, einen dynamischen Titel über den neuen Kindesunterhalt erstellen zu lassen.

Mit dem dynamischen Titel muss der Unterhaltsschuldner den Zahlbetrag von sich aus anpassen, wenn sich die DT verändert. Natürlich auch in dem seltenen Fall, sollten sich die Beträge mal nach unten verändern. :augenroll:

LG Nero

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi Nero,

Hellen schreibt, dass der Unterhalt seinerzeit vom Scheidungsrichter festgelegt wurde (Urteil).

Dieses Urteil kann ein JA nicht nach unten korrigieren, nur um Erhöhungsbeträge ergänzen. Du erinnerst mein Post auf TE dazu.

Grüße

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Berry,

aber hier geht es ja um eine Korrektur "nach oben" - also kann auch das JA neu titulieren.

Hallo Hellen,

du kannst aber auch alles so lassen. Der geringere Betrag ist ja tituliert. Sollte er einmal nicht zahlen, geht es lediglich um die Nichtvollstreckbarkeit der Differenz.

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"Viele Grüße mikkian"

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