Blutige Anfängerin - Braucht Hilfe Fragen über Fragen!

21. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
@Isabella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Blutige Anfängerin - Braucht Hilfe Fragen über Fragen!

Hallo und schon mal Danke für jeden guten Rat.

Befinde mich im Anfangsstadium einer Scheidung und möchte gerne wissen:

Den Scheidungsantrag habe ich noch nicht eingereicht. Ich bin im August 04 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ehemann mit samt Hausrat wohnt noch da. (hat Null Einkommen)
Die Hälfte der Wohnung ist untervermietet. Ich zahle für die alte Wohnung EUR 350,00 Miete und ansonsten bekommt er derzeit von mir keinen Unterhalt.

Meine Fragen:

Ab wann muss ich Trennungsunterhalt zahlen und wer bestimmt die Höhe hierfür?

Was muss ich vor Scheidungsantrag beachten z. B. einen nachträglichen Ehevertrag in dem ich einen Unterhaltsverzicht vereinbare?

Wer hat Erfahrung mit einer notariellen Vereinbarung in der auch der Verzicht auf Versorgungsausgleich, Unterhalt und Gütertrennung geregelt wird, das habe ich nämlich vor?

Und ist es günstiger, wenn ich mit meinem Nochmann den Scheidungsantrag gemeinsam stelle?

Was muss ich alles beachten, damit ich nach der Scheidung nicht geschröpft werde?

Für alle Antworten schon mal vielen Dank.
Isabella

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31 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
@Isabella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

... mit günstiger meinte ich nicht unbedingt kostengünstiger, sondern eher, dass ich mit meiner notariellen Vereinbarung über Unterhaltsverzicht etc. beim Richter besser durchkomme?

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Isabella,
sofern ihr euch weitesgehend einig sei, werdet ihr "vorm Richter" immer gut durchkommen. Diesem liegt nämlich nichts daran, euch zu entzweien. Wenn ihr euch einig seid, nehmt einen gemeinsamen Anwalt. Wenn ihr euch uneigig seid, hat dies eh keine Sinn. Die Höhe des Trennungsunterhaltes bemisst sich an den ehelichen Verhältnissen. I.d.R. werden hier 3/7 der Differenz eurer Einkommen zu zahlen sein.
Auf Versorgungsausgleich und Zugewinn kann jederzeit verzichtet werden. Beim Unterhalt könnte es ein Problem geben. Wenn dein Mann sich nicht allein versorgen kann, wird man an dich herantreten.... egal, ob ihr einen notariellen Vertrag aufgesetzt habt oder nicht.

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#4
 Von 
@Isabella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Und weißt Du zufällig auch ab wann ich Trennungsunterhalt zahlen muss und für wie lange bzw. wer mich dazu verdonnert. Mein Nochmann ist ein bißchen doof und kennt sich mit seinen Ansprüchen - so hoffe ich - nicht gerade gut aus. Wie gesagt, er hat kein Einkommen, weil er auch noch faul ist, habe ich aber erst nach der Hochzeit festgestellt.

Danke + Gruß
Isabella

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Na, dann habt ihr wohl sehr schnell geheiratet.
Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung gezahlt. Entscheiden tut das i.d.R. ein Richter. Ab Dato Scheidung kann dann über einen potenziellen nachehelichen Unterhalt verhandelt werden. Ob dein Ex nun Ahnung hat oder nicht.... sobald er staatliche Hilfen in Anspruch nimmt. Morgen oder in 10 Jahren kannst du evtl. wieder herangezogen werden!

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#6
 Von 
guest-12324.02.2010 17:51:15
Status:
Schüler
(229 Beiträge, 2x hilfreich)

"Mein Nochmann ist ein bißchen doof und kennt sich mit seinen Ansprüchen - so hoffe ich - nicht gerade gut aus. Wie gesagt, er hat kein Einkommen, weil er auch noch faul ist, habe ich aber erst nach der Hochzeit festgestellt"
*******

Nun denn, eines sei gewiß...auch wenn er doof sein sollte, wie man zu Geld kommt, und den anderen schröpfen kann....das werden ihn wohl andere bestens erklären !!
Denn dazu braucht man heutzutage nicht schlau sein...

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Mein Nochmann ist ein bißchen doof und kennt sich mit seinen Ansprüchen - so hoffe ich - nicht gerade gut aus. Wie gesagt, er hat kein Einkommen, weil er auch noch faul ist, habe ich aber erst nach der Hochzeit festgestellt.


hihi! Posting der Woche! :)

-----------------
"><(((º> "

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#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hey teufelin,

beim Trennungs- als auch beim nachehelichen Ehegattenunterhalt gilt die 3/7 Quote nicht mehr (jedenfalls auf den meisten Gerichten nicht mehr).

Es gilt seit 01.07.2003 vermehrt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz.

Das OLG Celle z.B. für Niedersachsen veröffentlicht dies auch bereits auf seiner Homepage.

Schau mal bei Eurem OLG nach ob dort auch schon was dazu steht.

"Wir" reichen grundsätzlich Klagen nur noch nach Halbteilungsgrundsatz ein, insoweit jedenfalls immer erfolgreich.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sind nicht alle einbisschen Bluna?


hihi, du schreibst ja manchen plumpatsch, KM...aber über diesen spruch musste ich gerade herzhaft lachen :) :) :)

<pre><img src='http://www.smiliefreak.de/smilies/party_1.gif'></img> </pre>





-----------------
"--- man könnte der versuchung leichter widerstehen, wenn man wüsste, daß sie wiederkommt ---"




-- Editiert von cooljake am 21.10.2004 22:13:45

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#11
 Von 
@Isabella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wir" reichen grundsätzlich Klagen nur noch nach Halbteilungsgrundsatz ein, insoweit jedenfalls immer erfolgreich.

Könnt Ihr mir dann auch einen guten hilfreichen Tipp bezüglich Vereinbarung über gegenseitigen Unterhaltsverzicht, Versorgungsausgleichsverzicht und nachträgliche Vereinbarung zur Gütertrennung geben bzw. mir einen guten schlauen Anwalt in Berlin empfehlen???

Wäre sehr dankbar.
Gruß Isabella

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#13
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Isabella,

<I>Könnt Ihr mir dann auch einen guten hilfreichen Tipp bezüglich Vereinbarung über gegenseitigen Unterhaltsverzicht, Versorgungsausgleichsverzicht und nachträgliche Vereinbarung zur Gütertrennung geben </I>

Teufelin hat dazu eigentlich schon alles geschrieben. Das, was Du beabsichtigt, ist eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung. In dieser werden alle Dinge geregelt, die die Ehescheidung betreffen.

Verzicht auf Versorgungsausgleich stellt generell kein Problem dar, solange man sich hierüber einig ist.

Verzicht auf gegenseitigen Unterhalt -auch für den Fall der Not- stellt -solange keine Kinder da sind- auch kein Problem dar. Jedenfalls solange nicht einer von Euch beiden zum Sozialfall wird und Sozialhilfe beziehen muß und dies <B>bereits bei Abfassung des Verzichts</B> erkennbar war.

Hier sehe ich in Deinem Fall schon das erste Problem, da Dein Gutster nicht arbeitet und von irgendwas leben muß.

Nachträgliche Vereinbarung zur Gütertrennung ist auch kein Problem, nützt Dir aber nur solange was, wie Du haarklein belegen kannst, daß wirklich jeder nur für sich gewirtschaftet hat. Hat einer von Euch z.B. eine Waschmaschine gekauft, wird davon ausgegangen, daß diese zur gemeinsamen Nutzung angeschafft und damit gemeinsames Eigentum ist. Prinzip verstanden?

Wozu soll jetzt aber die Gütertrennung dienen? Ich hoffe, ich habe nicht überlesen. Sofern vor der Ehe Schulden da waren, bleiben die ohnehin bei demjenigen, der sie hatte. Auch gibt es eine Mithaftung des Ehegatten für Schulden des anderen in der Ehe nicht, sofern es sich nicht tatsächlich um gemeinsame Schulden handelt, die auch gemeinsam begründet wurden (Darlehen usw.).

Und mit Unterhalt hat die Gütertrennung nichts zu tun und hat hierauf keine Auswirkungen.

Wie siehts denn mit dem Zugewinn aus? Schon mal kurz überschlagen?

<I>...guten schlauen Anwalt in Berlin empfehlen???</I>

Leider nicht, ich kenne keinen klugen Anwalt in Berlin, besser gesagt, ich kenne überhaupt keinen Anwalt in Berlin. Aber schau mal hier in den Anwaltsservice. Da besteht vorab schon mal die Möglichkeit, die ein oder andere Frage zu stellen und vielleicht ist "man sich ja auf Anhieb sympatisch".;)


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#15
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

Hast Du mit den von Dir benannten Anwälten Erfahrungen?

Oder haste die aus´m Telefonbuch "rausgegoogelt"?

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#16
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Runa, ich dachte Unterhaltsverzichtvereinbarungen können heutzutage grundsätzlich angefochten werden.

Sobald jemand dem Staat zur Last fällt auch wenn das zuvor nicht absehbar war.

Das hab ich zumindest mal gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister und mesalla

Ihr beide verwechselt hier die Anfechtbarkeit mit der Sittenwidrigkeit.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
@Isabella
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie siehts denn mit dem Zugewinn aus? Schon mal kurz überschlagen?

Hallo Runa, ich habe in diesem Jahr eine ziemlich hohe Abfindung bekommen, weil mein Unternehmen mich entlassen hat, d. h. bekommen z. Z. sowie nur ALG, was aber relativ hoch ist, da guter Verdienst.
Sozusagen habe ich schon einen ziemlichen guten Kontostand. Könnte mir quasi ein Porsche kaufen - naja fast jedenfalls.
Wollte mir eigentlich mal mit der Abfindung Wohn-Eigentum anschaffen. Muss ich mir nun überlegen, was ich mache.
Auf jeden Fall habe ich die gesamte Abfindung erstmal zu meinen Eltern überwiesen, weil die mir ganz früher mal ein Darlehen gegeben hatten. Weiß natürlich nicht wie sicher das alles ist.
Muss mich mal mehr damit beschäftigen, welcher Zugewinn eigentlich wie aufgeteilt wird, oder hast Du einen guten Rat für mich?

Ich werde mir auf jeden Fall, dann wenn es soweit ist einen Anwalt suchen - doch vorher belese ich mich mal ein bißchen, damit ich dann gezielte Fragen stellen kann.

Danke + Gruß
Isabella.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

Ich bin Deine .... langsam leid. Ich weiß zwar, daß Du der deutschen Sprache nicht mächtig bist, verlange bei Deinem IQ auch nicht, daß Du verstehst, aber trotzdem:


<I><B>Anfechtungsgründe</B> - Was berechtigt zur Anfechtung?

Der Erklärungsirrtum - Der Erklärende irrt über seine Erklärungshandlung und nimmt an, etwas anderes erklärt zu haben.
Beispiel: Der Erklärende will seinen gebrauchten Wagen für 5400,- € verkaufen, verspricht oder verschreibt sich aber und bietet ihn seinem Vertragspartner für 4500,- € an.


Der Inhaltsirrtum - Hier irrt der Erklärende über den Bedeutungsinhalt und damit über wesentliche Folgen seiner Erklärung. Der Erklärende wollte genau das erklären, was er auch gesagt oder geschrieben hat, nur interpretiert er die Erklärung falsch.
Beispiel: Der Erklärende irrt über die Mengenbezeichnung "Gros" und bestellt 12 "Gros" Toilettenpapier. Er weiß nicht, dass er 12 Dutzend(!) bestellt hat.

Der Identitätsirrtum - Hier verwechselt der Erklärende die Person des Geschäftsgegners.
Beispiel: Der Erklärende verwechselt die Telefonnummer und richtet seine Vertragserklärung an eine Person, mit der er gar keinen Vertrag schließen will.

Der Eigenschaftsirrtum - Der Erklärende irrt über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person oder Sache.
Beispiel: Beim Kauf eines Autos geht man irrig davon aus, dass die Reifen im Preis mit inbegriffen sind.

<B>Sittenwidrig</B> ist etwas, das gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt.</I>

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@Kanalmeister

Deine letzte Antwort hat mir für meine Überzeugung hinsichtlich Deines Zustandes den Rest gegeben.

Geh mal googlen nach der Begriffsbestimmung: BEISPIEL

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Oh man, Kanale.....
Es langt wirklich. Wenn du nicht in der Lage bist, Beispiele (die extra für Leute, wie dich gegeben werden, damit auch der letzte Depp es kapiert! ) umzusetzen, dann .... ich führ es lieber nicht weiter aus!



Aber nochmal für dich zum Verständnis:
Beispiel:
Frau unterschreibt notarielle Vereinbarung über Unterhaltsverzicht, weil sie im Arbeitsverhältnis steht und nicht drüber nachdenkt, dass auch mal andere Zeiten kommen könnten.
Ist das sittenwidrig? NEIN ! Aber sehr wohl anfechtbar!

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Noch ein Beispiel:
Kanalmeister unterschreibt Sorgerechtsverzicht in der Annahme, dass er weiterhin was zu sagen hat.
Sittenwidrig ist das nicht. Anfechtbar schon.

Sittenwidrig wäre es gewesen, wenn du hättest nachweisen können, dass deine Frau und das Jugendamt über deine Unfähigkeit, Zusammenhänge zu verstehen, Bescheid gewusst hätten.
Jetzt verstanden?

-- Editiert von teufelin am 22.10.2004 14:16:40

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-199
Status:
Lehrling
(1153 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Ich war anscheinend etwas voreilig mit meiner Wahl des Postings der Woche...

quote:
In dem Moment wo die möglichkeit der Anfechtbarkeit besteht, müßte folgedessen eine Sittenwiedrigkeit vorliegen.


Das ist nobelpreiswürdig :)

-----------------
"><(((º> "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hank, du solltest noch bis heute Abend warten. Vielleicht kommt ja noch was schöneres!?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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Und jetzt?

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