Bitte um Erklärung: Unterschied Fristsetzung - Aufforderung

2. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)
Bitte um Erklärung: Unterschied Fristsetzung - Aufforderung

Hallo liebe Forengemeinde,

kann mir bitte jemand die Frage beantworten ob es zwischen "Fristsetzung" und "Aufforderung" juristisch einen Unterschied gibt?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
kann mir bitte jemand die Frage beantworten ob es zwischen "Fristsetzung" und "Aufforderung" juristisch einen Unterschied gibt?
Bei einer Aufforderung wird jemand (kraft vertraglicher oder gesetzlicher Schuld) einseitig zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen angewiesen. Bei der Fristsetzung geschieht ähnliches, jedoch unter Benennung einer zeitlichen Spanne, innerhalb derer das Tun, Dulden oder Unterlassen begonnen/beendet werden soll, wobei oftmals die Zeitspanne nur "sofort" lautet und praktischerweise direkt durchblicken gelassen wird, was bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung innerhalb dieser Zeitspanne geschehen wird.
Selbstverständlich ist derartiges abstraktes Wissen vollkommen nutzlos, ohne es richtig auf einen konkreten Fall anwenden zu können. Mutmaßlich ist in dem konkreten Fall sowieso vollkommen unrelevant, ob nun eine Aufforderung oder sogar eine Fristsetzung vorliegt, zumal beides zumeist das gleiche sein dürfte.

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#2
 Von 
salando
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 26x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:kann mir bitte jemand die Frage beantworten ob es zwischen "Fristsetzung" und "Aufforderung" juristisch einen Unterschied gibt?Bei einer Aufforderung wird jemand (kraft vertraglicher oder gesetzlicher Schuld) einseitig zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen angewiesen. Bei der Fristsetzung geschieht ähnliches, jedoch unter Benennung einer zeitlichen Spanne, innerhalb derer das Tun, Dulden oder Unterlassen begonnen/beendet werden soll, wobei oftmals die Zeitspanne nur "sofort" lautet und praktischerweise direkt durchblicken gelassen wird, was bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung innerhalb dieser Zeitspanne geschehen wird.
Selbstverständlich ist derartiges abstraktes Wissen vollkommen nutzlos, ohne es richtig auf einen konkreten Fall anwenden zu können. Mutmaßlich ist in dem konkreten Fall sowieso vollkommen unrelevant, ob nun eine Aufforderung oder sogar eine Fristsetzung vorliegt, zumal beides zumeist das gleiche sein dürfte.


Okay, also wenn ich in konkretem Fall jemanden auffordere bis Datum X eine Leistung zu erbringen (Hiermit fordere ich Sie auf Leistung X bis zum X zu erbringen), dann ist dies einer Fristsetzung mit Datum (Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum X um Leistung X zu erbringen) gleichzusetzen?

Ich habe einen Leistungserbringer aufgefordert bis Datum X eine Leistung zu erbringen.
Nun hat mir derjenige am Tag an dem er der Aufforderung letztmalig hätte nachkommen können schriftlich mitgeteilt, dass er der Aufforderung leider nicht nachkommen kann (viele Termine, persönliche Probleme). Punkt. Nichts weiter, kein Vorschlag bis wann er gedenkt dies zu tun, nichts.

Muss ich ihm nun nochmal eine Frist bis X zur letztmaligen Möglichkeit zur Erfüllung setzen?

Oder kann ich jetzt schon alle ab jetzt anfallenden Kosten auf ihn übertragen, da die 1. Aufforderung einer Frist gleichzusetzen ist und er meiner 1. Mahnung nicht nachgekommen ist?

Muss ich ihm eine 2. Mahnung schicken in der ich inhaltlich die drohenden Konsequenzen (eben, Übertragung der Kosten des offiziellen Mahnverfahrens, Gerichtsvollzug, usw.) aufführe?

Oder kann ich das auch ohne "Vorwarnung" auch jetzt schon?

Danke für die Antwort(en) :)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

"Aufforderung" ist genau genommen kein juristischer Begriff, sondern die Formulierung eines Anspruchs, der geltend gemacht wird. Könnte auch heißen "Sie haben bis zum ..... dies und das zu erledigen" oder aber "wenn Sie nicht am ....(Datum) erscheinen, dann gehe ich davon aus, dass ...." Der Wortwahl ist da auf der kreativen Seite keine Grenze gesetzt. Entscheidend ist der wirklich geäußerte Wille. Der Adressat wurde unter Frist in Verzug gesetzt. Wenn die Formulierung klar war, dann sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen.

wirdwerden

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