Beweis Führung eheähnliches Verhältnis

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
ManuHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweis Führung eheähnliches Verhältnis

Hallo,

mein Freund muss für seine Ex-Frau Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt zahlen. Der Ehegattenunterhalt ist meiner Ansicht nach zu hoch da er auch noch für ein Kind zahlt das sie mit einem anderen Mann hat. Er zahlt für dieses da der Kindsvater keinen Kindesunterhalt zahlt. Dadurch ist der Ehegattenunterhalt sehr hoch.

Wir wissen, dass sie mit dem Kindsvater zusammen ist und dies schon seit mindestens drei Jahren. Er hat aber noch seine eigene Wohnung. Wie kann man ihnen beweisen das sie doch ein eheähnliches Verhältnis führen.

Hat jemand Erfahrung???

Danke für jede Antwort.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Also, dass ist nun wirklich - mit Verlaub gesagt - Blödsinn !! Er zahlt nicht für das Kind ihres Freundes mit.

Sofern sie seit 3 Jahren mit dem Kindsvater zusammen ist, könnte sie allerdings evtl. ihren Unterhaltes ganz oder teilweise verwirkt haben. Allerdings musst du dies in der Tat beweisen. Am besten geht sowas mit Hilfe eines Detektives. Iss die sicherste Methode, allerdings auch die teuerste.
Ansonsten spricht ein gemeinsames Kind natürlich schon Bände. Wenn man zusätzlich noch Zeugenaussagen beibringen könnte, die besagen, dass die 2 zusammen sind und auch gemeinsam wirtschaften ( Einkaufen gehen, in Urlaub fahren, gemeinsam zu Familienfesten erscheinen usw..... ) .... das wären schon Anhaltspunkte, die euch vor Gericht ganz gut dastehen lassen würden. Auch gemeinsame Konten würden die Lage nicht grad schlechter erscheinen lassen. ( Frage ist nur.... wie beweisen.... ? )
Anna

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#2
 Von 
ManuHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist wirklich so das er für das andere Kind "mitzahlt". Seine Exfrau bekommt bis April diesen Jahres den Unterhalt für das Kind von der Unterhaltsvorschusskasse. Damit vermindert sich der Ehegattenunterhalt auf EUR 200 im Monat. Ab April bekommt sie nichts mehr (36 Monate sind vorbei) ab diesem Zeitpunkt erhöht sich der Ehegattenunterhalt auf 400 EUR. Hast Du denn Erfahrung was ein Anwalt kostet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moooooment........ UVG ist nicht zu ihrem Einkommen zu zählen, also dürfte sich auch der Ehegattenunterhalt werder erhöhen, noch vermindern.
Deshalb zahlt er aber immer noch nicht für das Kind mit - im Gegenteil - er hat Glück gehabt, dass sich der Unterhalt durch das UVG VERMINDERT hat, ursprünglich musste er 400 EU zahlen, die er demnächst auch wieder zahlen muss !?
Ob 400 EU zu hoch sind, lässt sich leicht ausrechnen, wenn du hier mal das Einkommen deines Mannes und evtl. seiner Ex ( Netto inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld und sonstigen geldwerten Vorteilen ) und das Alter des gemeinsamen Kindes darlegen würdest.
Was ein Anwalt kostet, kann ich dir nicht sagen.... hier kommt es auf den Streitwert an.
Verdient dein Mann nicht genug, kann er Prozeßkostenbeihilfe beantragen ( bei 400 EU Ehegattenunterhalt verdient er aber wahrscheinlich nicht schlecht !? )
Du kannst dir aber hier auf der Seite unter dem Punkt " Rechtsberatung " zum Festpreis eine Erstauskunft einholen, um zu sehen, ob es für euch überhaupt Sinn macht, zu klagen, oder sich einen Anwalt vor Ort zu nehmen.
Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ManuHH
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anna,

Anwalt ist schon eingeschaltet. Daher auch diese Regelung. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Seine Frau arbeitet gar nicht da das Kind von dem anderen erst drei Jahre alt ist und sie deswegen nicht arbeiten geht. Die Tochter von meinem Freund ist 10 Jahre alt.

Ich dachte das vielleicht jemand Erfahrung hat was ein Detektiv kostet, denn wir wissen genau das sie mit dem Kindsvater der jüngsten zusammen ist. Nach Aussage der Tochter meines Freundes ist dieser auch nie in seiner eigenen Wohnung, aber wie will man das Beweisen.

Vielen Dank das Du Dir mit Deinen Antworten so viel Mühe machst.

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Da musste meinen Exmann fragen, was ein Detektiv kostet :-)) Der hat da einschlägige Erfahrungen !!
Aber das sollte ja leicht rauszufinden sein, denke ich.
Hab mich aber mal deinetwegen schlau gemacht ( bin eben ne nette Teufelin :-)) )
Stundenhonorar eines Detektivs beträgt ca. 45 EU -65 EU die Stunde plus Spesen, Fotos, Video usw....
Sprich am besten mit eurem Anwalt und evtl. mit dem Detektiv, wie lange er erfahrungsgemäß arbeiten muss, um ein entsprechendes Ergebnis zu erzielen.
( Mein Exmann hat damals übrigens " fairerweise " den Detektiv über die Pfingsttage bei mit vorbeigeschickt, damit die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass er auch bei mir ist. Ich habe nie mit ihm ein eheähnliches Verhältnis geführt oder gemeinsam gewirtschaftet o.ä...... mein Ex ist aber durchgekommen damit, da mein damaliger Freund die 2 oder 3 Tage bei mir übernachtet hat !
Schickt ihn am besten morgens und abends hin, dann beweist dies, dass er bei ihr übernachtet, von dort zur Arbeit fährt und auch wieder zu ihr fährt nach der Arbeit.
Und die Aussagen seiner Tochter sind ja auch schon was wert !

Lieben Gruß von der " heute mal frauenfeindlichen bösen Teufelin" :-)) .... wo ich doch sonst angeblich so männerfeindlich und kriegerisch bin........ :-))

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