Betrüger und Heiratsschwindler

20. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)
Betrüger und Heiratsschwindler

Hallo,
ich bin an einen ganz schönen Betrüger und Heiratsschwindler geraten und jetzt is er weg und ich war so blind vor Liebe und hab seine Schulden am Bein.Hab ne Finanzierung seiner Schulden auf meinen Namen gemacht und das auch noch vor der Ehe.Ich weiss,ich war einfach doof und blöd.Das Lehrgeld ist aber verdammt hoch.Ich kann aber belegen,dass es für seine Schulden war und die einzelnen Zahlungen auch an die Gläubiger gegangen sind und von meinem Konto überwiesen wurden.
Hab ich überhaupt eine chance da rauszukommen ?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Such sofort einen Anwalt auf. Im Aussenverhältnis, da wirst Du wahrscheinlich wenige Chancen haben, rauszukommen. Aber im Innenverhältnis, also gegenüber dem Burschen hast Du natürlich gute Chancen. Zivilrechtlich sowieso, strafrechtlich wahrscheinlich auch. Aber, alleine kannst Du das nicht stemmen. Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

ich schaff das auch nicht,ich hab sogar die Eheringe und alles bezahlt.Jetzt is er frei und fliegt zum nächsten Vogel.Ich bin geschockt und geplättet.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also, Du rufst sofort einen Anwalt an. Machst einen Termin aus, versprochen?

Vielleicht noch in Ergänzung: das hat er bestimmt schon mal vorher gemacht. Dann ist er wahrscheinlich bei der Staatsanwaltschaft bekannt. Und dann hat man natürlich ein schönes, ganz legales Druckmittel: entweder Schadensregulierung oder ganz schlechte Karten im Strafverfahren, sprich: Knast.

wirdwerden

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-- Editiert am 20.01.2011 10:22

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#4
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

das hat er schon gemacht aber ich glaub nicht,dass seine ex damals strafanzeige gestellt hat,hab auch kein kontakt zu ihr

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Trotzdem ab zum Anwalt, und die Ex ist doch ne gute Zeugin. Ausserdem weisst Du nur von Einer! Und berichte uns bitte, wie es weitergeht. Ich bin ja gaaaar nicht neugierig!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Hab ne Finanzierung seiner Schulden auf meinen Namen gemacht und das auch noch vor der Ehe.


Damit bist du für die Schulden haftbar. Dumm gelaufen ... aber da hast du jetzt etwas dabei gelernt, auch wenn das Lehrgeld ein bissl hoch ausgefallen sein könnte.

Die Frage ist, ob überhaupt ein Heiratsschwindel vorliegt. Denn er hat dich ja geheiratet. Das läuft ja sonst eher so, dass diese Leute mit einem Eheversprechen die Damen abzocken und dann OHNE Heirat verschwinden.

Ob da eine Strafanzeige viel bringt, wage ich zu bezweifeln.

Und ob ein Anwalt da viel eintreiben kann ist auch fraglich. Erst mal müsste man ja mal die Forderung belegen. Und zweitens geben solche Leute das Geld meist mit vollen Händen wieder aus. Es gibt ja genügend Mädel, die bereit sind für Nachschub zu sorgen.

Aber probieren solltest du es schon ... such dir einen Anwalt und vereinbare eine Erstberatung. Die ist nicht so teuer. Aber unterschreibe kein Mandat, sondern lass dir das Gespräch erst mal in Ruhe durch den Kopf gehen ...

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#7
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

die forderungen kann ich belegen,waren alle auf seinen namne und die belge von den überweisungen an die gläubiger kann ich auch belegen.
wir haben da ein kind zusammen und er wollte nur heiraten.,damit sein kind seinen namen trägt und da kann ich leider jetzt auch nichts gegen tun nur mit seiner unterschrift und die werde ich wohl nie bekommen,hab mir schon bein beratungshilfeschein geholt.

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#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also Heiratsschwindel ist das jedenfalls nicht. Ihr habt ein gemeinsames Kind und er hat dich geheiratet.

Und wenn du für ihn auf deinen Namen Schulden machst, dann ist das kein Betrug, sondern deine Dummheit.

Und wenn dein Mann dich mit einem kleinen Kind wegen einer anderen sitzen lässt, dann ist das zwar moralisch verwerflich aber eben auch keine Strafttat.

Jetzt geht es darum die finanzielle Seite zu klären. Es könnte schon sein, dass du Ansprüche gegen deinen Mann hast. Das gilt für Darlehen zu seinen Gunsten auf deinen Namen. Und das gilt dann insbesondere für Ansprüche auf Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt.

Das solltest du mit einem Anwalt besprechen ... und dann entscheiden wie es weitergehen soll ...

-- Editiert am 20.01.2011 11:41

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, es kann trotzdem Heiratsschwindel sein, da gibt es Ausgestaltungen der verschiedensten Art. Da gibt es die Kathegorie (z.B.), die sich immer dann aus dem Staub macht, wenn nichts mehr zu holen ist. Das alles muss sich ein Fachmann genau anschauen. Ferndiagnose langt da nicht aus.

wirdwerden

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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es gibt sehr viele Formen des Heiratsschwindels. Die Kontaktaufnahme im Internet hat eine Menge zur Verbreitung dieser perfiden Betrugsmasche beigetragen.

In den meisten Fällen wird die Ehe versprochen, um sich Geld oder Darlehen zu ergaunern. Und dann verschwindet der Traumprinz spurlos auf Nimmerwiedersehen ... Und das ist Betrug! Und der ist strafbar!

Weitaus seltener wird eine Ehe tatsächlich eingegangen, vor allem wenn der Galan bereits verheiratet ist. *grins*

Auch bei einem Fall von Bigamie handelt es sich um Betrug.

Der hier vorliegende Fall ist atypisch. Ob der Mann eine "wichtige Tatsache" bei der Eheschließung verschwiegen hat, halte ich für fraglich. Denn insbesondere liegt ja wohl keine Bigamie vor.

Ich würde die Fragestellerin schon gern auf den Boden der Tatsachen zurück holen. So wie sich das hier darstellt, wird man m.E. kaum Betrug nachweisen können. Das Geld ist aller Wahrscheinlichkeit nach verloren! Die Fragestellerin sollte ihre Ansprüche vor allem den Unterhalt geltend machen ... aber sie sollte nicht "gutes Geld, schlechtem Geld hinterherwerfen!"

Vielleicht klinge ich kaltschnäuzig. Aber das bin ich gar nicht! Die Fragestellerin tut mir unendlich leid! Auch wenn ich ihr nichts Tröstliches zu sagen weiß ...


-- Editiert am 20.01.2011 14:07

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#11
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

So, es hat lange gedauert aber ich hab vor Gericht Recht bekommen und ein Titel über die Schulden, was mir leider nur nichts bringt,er zahlt trotzdem nicht.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Glückwunsch ...


Du hast schon per Gerichtsvollzieher vollstreckt?



Der Titel gibt dir die Möglichkeit mindestens 30 Jahre lang daraus zu vollstrecken.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#13
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

Ja,
hab auch schon Lohnpfändungen gemacht aber immer wenn es an den Arbeitgeber geht, wird er gekündigt oder er kündigt selbst.Ich zahl dafür nur immer und hab es jetzt aufgegeben.Ich werde wohl warten bis er mal Rente bekommt, dann kann er nicht mehr wechseln :-).Makaber aber Realität.

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#14
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Du hast doch sicherlich ein schönes Foto von ihm, mit dem du mal bei der Kripo vorstellig werden kannst? Die kennen ihre Pappenheimer schon.

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#15
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, das werde ich nicht machen. Das thema ist für mich abgeschlossen,kostet nur meine schöne Zeit und beantsprucht nur meine Nerven.
Ich freu mich auf mehr Rente später :-)

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Das ist klüger jetzt einfach mal einfach ein paar Jahre nichts zu machen, einfach das er sich in Sicherheit wiegt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#17
 Von 
guest-12313.10.2012 21:35:50
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 22x hilfreich)

Aber aufpassen wegen der Verwirkung: http://www.anwalt.de/rechtstipps/anwendungsbereich-der-verwirkung-nach-der-reform-des-verjaehrungsrechts_002146.html

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
ela73
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke, ich werd meinen Anwalt darauf ansprechen beim nächsten Besuch.

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#19
 Von 
Melina123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bin neu hier und lese gerade Betrug heiraten auch ich bin an so einem reingefallen aber habe es rechtzeitig erkannt er gesteht dir Liebe alles dabei wollen sie nur dein Geld kann jemdem abraten in Tunesien Mann einzulassen die qoten hoch und nur Geld gezockt passt auf wem ihr vertraut und vorallem nie Geld zu kommen lassen wo man nicht gesehen oder kennt

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#20
 Von 
Melina123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo bin neu hier und lese gerade Betrug heiraten auch ich bin an so einem reingefallen aber habe es rechtzeitig erkannt er gesteht dir Liebe alles dabei wollen sie nur dein Geld kann jemdem abraten in Tunesien Mann einzulassen die qoten hoch und nur Geld gezockt passt auf wem ihr vertraut und vorallem nie Geld zu kommen lassen wo man nicht gesehen oder kennt

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