Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Authentisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter

Ich erhalte für 3 Jahre Betreuungsunterhalt für mein nichteheliches Kind.
Wer hat Erfahrung damit und kann mir einen Tipp geben wie z.B.

1. welches Einkommen wird beim Kindsvater zugrunde gelegt?
- gesetzliches Nettoeinkommen + Erstattung aus ESt-Erklärung?

2. mindern Vorsorgeaufwendungen wie
- ZV-Umlagen (betriebl. Altersvorsorge/Pensionskasse im öffentl. Dienst etc.)
- private Altersvorsorge - Direktversicherungen etc.
das Netto-Gehalt?

3. Kann der KV den Kredit für seinen privaten Pkw vom Einkommen absetzen?

4. Wie sieht es mit Tilgungen für Bafög-Kredit aus - können diese das
Einkommen mindern?

5. Gibt es rechtliche Quellen bzw. Urteile für die detaillierte Berechnung
bei Betreuungsunterhalt


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20 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Myself,

bevor wir hier groß zu rumrechnen:

Dein Bedarf richtet sich nach deiner eigenen Lebensstellung.
D.h. dein Anspruch besteht in der Höhe deines bisherigen Netto-Einkommens.
Angerechnet darauf wir dein Erziehungsgeld bis auf einen Freibetrag von 300€.
Hattest du kein Einkommen wäre dein Bedarf 770€.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
Authentisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

um es hier noch einmal klarzustellen:
der KV hat beim Jugendamt anerkannt, dass ich für 3 Jahre Betreuungsunterhalt bekomme... es ist auch schon alles berechnet worden (mein Einkommen, sein Einkommen etc.) .
Jetzt will der KV aber, dass von seinem Einkommen noch diverse Aufwendungen (siehe mein erster Beitrag/meine Fragen vom 21.04.09) abgezogen werden...
Das Jugendamt tut sich damit schwer - daher versuche ich hier selbst zu recherchieren...und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann!? Würde mich freuen...

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#4
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Wenn er beufsbedingte Auwendungen oder Versicherungen usw. hat, kann er die auch geltend machen.

Der KV kann nur Unterhalt an Dich zahlen, wenn er genug Geld dafür hat. Da verhält es sich nämlich anders als beim Kindesunterhalt.

Vielleicht kannst Du Teilzeit arbeiten o. ä. ?

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

1. Jahres-Nettoeinkommen + Steuerrückerstattung, bzw. - Nachzahlung.

2. 4% des Brutto-Einkommens sind abziehbar. Was noch alles abziehbar ist, kannst du in den für dich zuständigen OLG-Leitlinien nachgucken.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien.php

3. U.U. zumindest berufsbedingte Aufwendungen.

4. Ja.

quote:
es ist auch schon alles berechnet worden (mein Einkommen, sein Einkommen etc.) .


Was ich nicht versteh: Warum diese ganze Rechnerei?
Ist doch eigentlich völlig klar, dass dein Einkommen vor Geburt zugrundegelegt wird, oder?
Oder reicht das Einkommen deines Ex nicht aus?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Authentisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine Antwort trifft leider nicht meine Fragen... Der KV kann und will mir Unterhalt zahlen - es geht lediglich um die Berechnung....ER und ich auch nicht sind uns nicht sicher, welches Einkommen bei der Berechnung zugrunde gelegt werden muss.. hinzu kommen die Aufwendungen...

alles andere zählt hier nicht, weil wir uns einige sind!

Vielleicht kann von Euch jemand mal ganz genau meine Fragen vom 21.04. von 1 - 5 beantworten - wäre schön, wenn sich da jemand auskennt...

Myself

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Deine Antwort trifft leider nicht meine Fragen.


Was passt dir daran denn nicht?

quote:
es geht lediglich um die Berechnung.


Eben! Und wenn dein Ex leistungsfähig ist, wozu dann die Rechnerei?
Du hast Anspruch auf die Höhe deines bisherigen Netto-Gehalts. Erziehungsgeld wird bis auf einen Freibetrag von 300€ angerechnet. Hat das Jugendamt dir das denn nicht mitgeteilt?

Zitat:
Vielleicht kann von Euch jemand mal ganz genau meine Fragen vom 21.04. von 1 - 5 beantworten - wäre schön, wenn sich da jemand auskennt...


Ah, du meinst, jemand, der im Gegensatz zu mir, Ahnung hat?:(

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 22.04.2009 15:20

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#8
 Von 
Authentisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Loddar,

nein, nein so habe ich es nicht gemeint... meine Antwort bezog sich lediglich auf die Nachricht von "anonym_0405" vom 22.04., weil diese nicht zur Aufklärung beigetragen hat...jedenfalls nicht für mich.

Deine Nachricht habe ich dann später erst gesehen - sorry...

Zu Deiner Antwort:
[color=red]Eben! Und wenn dein Ex leistungsfähig ist, wozu dann die Rechnerei?
Du hast Anspruch auf die Höhe deines bisherigen Netto-Gehalts. Erziehungsgeld wird bis auf einen Freibetrag von 300€ angerechnet. Hat das Jugendamt dir das denn nicht mitgeteilt?[/color]

Mein Ex ist leistungsfähig, will aber natürlich nur das zahlen, was ER zahlen muss - ist doch klar...
Das Jugendamt hat die Berechnung wie folgt vorgenommen:
Jahres-Nettoeinkommen (vom EX)
abzüglich Unterhalt/Kind
abzüglich seiner Aufwendungen
abzüglich meines monatlichen Einkommens
davon dann 3/7 = Betreuungsunterhalt
Die Vergleichsberechnung hat dann ergeben, dass der Selbstbehalt gewahrt ist.

Soweit - so gut... jetzt ist IHM eingefallen, dass er noch mehr Aufwendungen geltend machen kann...siehe meine ersten Fragen vom 21.04.!

LG Myself




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#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Myself,

passt scho....:)

quote:
davon dann 3/7 = Betreuungsunterhalt


Das seh ich eben nicht so!
Ich versteife mich darauf, dass die Höhe deines Bu`s nicht in 3/7 gerechnet wird, sondern der Vater des Kindes bis zu dem Netto-Einkommen aufstockt, das du vor Geburt erzielt hast.
Hast du mit deinem Ex zusammen gelebt?
Euer erstes Kind?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#10
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Dem Himmel sei Dank @Dr.A.Stisch,:)

und weil wir grad bei den Paragraphen sind:

§ 1610 BGB:

Maß des Unterhalts

(1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).


Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

..... ich kenn doch nur einen....:)

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
Authentisch
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok - Paragraphen hin, Paragraphen her... hab mir alle angeschaut bin aber immer noch nicht schlauer...
wäre schön, wenn mir jemand konkret nur die Fragen beantworten könnte:

1. welches Einkommen wird beim KV zugrunde gelegt?
- gesetzliches Nettoeinkommen + Erstattung aus ESt-Erklärung?

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das Netto-Gehalt? was ist mit VL?

3. Kann der KV den Kredit für seinen privaten Pkw vom Einkommen absetzen?

4. Wie sieht es mit Tilgungen für Bafög-Kredit aus - können diese das
Einkommen mindern?

5. Gibt es rechtliche Quellen bzw. Urteile für die detaillierte Berechnung
bei Betreuungsunterhalt - ausser schon genannter §§§, die keinen
genauen Aufschluss geben...

Freue mich auf Eure Zuschrift!
Myself

P.S. um noch die Frage zu beantworten: Nein, ich war mit dem KV nicht verheiratet!

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#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ich geb auf.... :bang: :bang: :bang:

quote:
wäre schön, wenn mir jemand konkret nur die Fragen beantworten könnte:


Mal sehen, ob sich DAS noch jemand antut. Derjenige kann genauso gut gegen die Wand reden...

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#16
 Von 
M.arco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

[color=red]BU ist steuerlich absetzbar.[/color] Ab zum Steuerberater und Beratung.


Beijing, Heulsuse. Wußtest doch vor der Zeugung, dass KU zu zahlen war. Wenn dein Mann eine Neue hätte + Kindzeugung, was würde die 3. Frau dazu sagen. Das SELBE wie du über die 1ste.

Zitat:
[color=red]Mal eine böse Frage:

Warum hast du geheiratet?
Hast du von den *Altlasten* deines Mannes nicht gewusst?

Grüßle [/color]-----------------
"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."


--------------------------------------------------------------------------------
von Loddar am 20.04.2009 15:16


-- Editiert am 22.04.2009 22:38

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#17
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
M.arco
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 11x hilfreich)

@A.Stisch,

ich werde mich von dir nicht sagen lassen, was ich zu tun habe. Bei Beijing kommen mir immer gleich die Tränen so wie die rumjammert. Es ist so, dass sie es vorher wußte, was auf sie zu kommt. Sie kann sich mal ne Job suchen, dann haben die Kinder 200 Euro mehr. :cheers:

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#20
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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