Betreuungsunterhalt für 13-jährigen

9. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
scarlettohara
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt für 13-jährigen

Hallo, hoffe es kann mir jemand helfen:Heirat 1995, ich bezahlte seine 20000.-DM Schulden, Geburt unseres Sohnes 1996, Einigkeit Job mit Abfindung 50000.-DM für Hauskauf aufzugeben und Kinderbetreuung zu übernehmen. Mann verliert 2x Job wegen Unpünktlichkeit,(Sohn 3 Jahre) Frau macht Weiterbildung vom A.Amt,Mann 1 Jahr arbeitslos dann Umschulung, Frau macht 2 400.- Jobs um das zu finanzieren.Jetzt hat er sicheren Arbeitsplatz, Frau hat 20 Stunden Job seit 5 Jahren, Trennung 2006, Scheidung 2007.
Unser Sohn hat sehr unter der Trennung gelitten, aber auch unter der Belastung während der Ehe, musste eine Ehrenrunde in der Grundschule machen.Durch großen Einsatz habe ich es geschafft, dass er jetzt auf die Realschule geht, braucht aber viel Unterstützung.Neue Partnerschaft aus Zeitmangel nicht möglich, daher Miete alleine tragen.Ex wohnt mit neuer Partnerin zusammen und verdient 2000.-netto zahlt 240.-gemeinsame Schulden und mir 300.-.Unser Sohn bekommt 310.-.Nun konnte ich meine Stunden auf 25/Woche erhöhen(weitere wird evtl. in einem Jahr gehen) und wir einigten uns auf 190.- Ehegattenunterhalt.Ich verdiene 950.-. Ex will meinen Unterhalt streichen, da unser Sohn alleine klar kommen soll. Habe Kündigungsschutz, muss ich diesen Job aufgeben für unsicheren Vollzeitjob?Hätte ich keine Kind bekommen würde ich jetzt 2000.- netto verdienen.Aber das werde ich nie mehr erreichen.Bin dankbar für jede Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

hört sich jetzt hart an:

Dein Ex hat beste Chancen, den Unterhalt auf Null zu setzen.
Es besteht kein Titel?
Dann erst recht. Dann müsstest du beweisen, dass euer Kind erhöhter Betreuung bedarf. Dürfte sich als schwierig gestalten, das Kind ist immerhin 13 Jahre.

950€ sind ungefähr so viel, wie vielen Unterhaltsverpflichteten verbleiben.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo scarletohara,

wenn du all das was du hier anführst glaubhaft darlegen kannst (kindbezogen und elternbezogen), hättest du durchaus noch Chancen, auf Aufstockungsunterhalt oder ein wenig verlängerten Betreuungsunterhalt.
Leider kann dir das hier niemand mit letzter Sicherheit schreiben, weil die Rechtsprechung momentan sehr uneinheitlich ist.

Lieben Gruß



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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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