Betreuungsunterhalt an die Ex meines Partners

15. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt an die Ex meines Partners

Hallo zusammen,

Ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen.

Mein Partner zahlt nun seit drei Jahren Betreuungsunterhalt an seine Ex, da gemeinsames Kind. Das Kind ist vor zwei Monaten drei geworden und die Ex möchte auf das Unterhalt nicht verzichten. Wir sind vor acht Monaten Eltern geworden. Ich habe das Elterngeld auf 1 Jahr beantragt und die Elternzeit auf zwei Jahre. Wir dachten, dass die Unterhaltszahlungen mit dem 3. Geburtstag endet und wir mit dem Elterngeld überbrücken. Nun geht es seit 6 Monaten über Rechtanwälte und wir sind kein Schritt weiter gekommen. Das Mutters- sowie Kindesunterhalt wird direkt vom Gehalt gepfändet.
Wenn mein Elterngeld in vier Monaten wegfällt, stehen wir vor einem finanziellen Ruin! Das schlimmste ist, dass mein Elterngeld mit eingerechnet wird.
Ich mache mir richtig Sorgen, da ich sonst wieder arbeiten müsste. Ich möchte aber nicht mein Kind mit einem Jahr in die Kita zu bringen. Er ist noch so klein.
Kann ich von meiner Seite irgendetwas unternehmen? Sprich zum Jugendamt, etc.?

Ich hoffe auf zahlreiche Tipps.
VG

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Melissa123123):
Kann ich von meiner Seite irgendetwas unternehmen?


Nein

Außer wieder arbeiten zu gehen.

Die finanzielle Lage war ja vorher abzusehen, dass du dich darauf eingelassen hast, ist allein deine Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, ich würde es nicht ganz so krass sehen. Offensichtlich ist der Vater ja anwaltlich vertreten. Was sagt denn der Anwalt?

Abgesehen davon, die Pfändung spricht dafür, dass es in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gab. Andernfalls gäb es ja keine Pfändung. Es wäre also erst einmal zu klären, ob alle Rückstände bezahlt sind. WEnn ja, dann wäre der nächste Schritt, zu klären, ob es der Mutter zumutbar und möglich ist, wieder zu arbeiten. Auch da gibt es natürlich individuelle Unterschiede. Wenn man das bejaht, dann muss man schauen, dass man den bestehenden Titel aus der Welt bekommt. Also, ein Gerichtsentscheid ist herbeizuführen.

All das dürfte der Anwalt dem Vater auch erklärt haben.

wirdwerden

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#3
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Melissa123123):
Kann ich von meiner Seite irgendetwas unternehmen?


Nein

Außer wieder arbeiten zu gehen.

Die finanzielle Lage war ja vorher abzusehen, dass du dich darauf eingelassen hast, ist allein deine Schuld.



Deine für deine Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Melissa123123):
Wir dachten, dass die Unterhaltszahlungen mit dem 3. Geburtstag endet


Wenn besonderer Betreuungsbedarf vorliegt, dann kann auch über das dritte Lebensjahr hinaus Betreuungsunterhalt geltend gemacht werden. Diesen Bedarf muss die Kindesmutter aber begründen.

Zitat (von Melissa123123):
Nun geht es seit 6 Monaten über Rechtanwälte und wir sind kein Schritt weiter gekommen.


Offensichtlich kann die KIndesmutter Argumente vorbringen, die nicht so einfach von der Hand zu weisen sind. Sonst würde sich das ja nicht so lange hinziehen.

Zitat (von Melissa123123):
Das Mutters- sowie Kindesunterhalt wird direkt vom Gehalt gepfändet.


Das ist halt die Konsequenz, wenn dein Mann titulierte Ansprüche einfach nicht bedient. So schafft man keine Probleme aus der Welt. Ganz im Gegenteil: der Arbeitgeber deines Ehegatten dürfte über die Pfändung alles andere als erfreut sein !

Zitat (von Melissa123123):
Wenn mein Elterngeld in vier Monaten wegfällt, stehen wir vor einem finanziellen Ruin! Das schlimmste ist, dass mein Elterngeld mit eingerechnet wird.


Wieso wird dein Elterngeld mit eingerechnet, wenn es wegfälllt ? Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Ansonsten dürfte ja der Unterhalt nur bis zur Grenze des Selbsthaltes tituliert worden sein. Dabei wird der Unterhalt für euer Kind berücksichtigt. Dazu gibt es das Kindergeld. Damit kann man überleben.

Und wenn euch das nicht reicht, dann muss entweder dein Mann einen Nebenjob annehmen oder du musst arbeiten gehen.

Na ja, vielleicht kommt die Kindermutter mit ihrem Begehren nach Betreuungsunterhalt nicht durch. Dann muss sie arbeiten gehen. :)

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Marcus, uns fehlen hier doch ganz wesentliche Infos. Denn wenn der Anwalt des Zahlers hier noch nicht gerichtlich aktiv geworden ist, dann hat das seine Gründe, genau wie die Pfändung. Und die kennt vielleicht die Fragestellerin nicht, wohl aber der Zahler. Und, die Mutter ist mit ihrem Begehren nach Betreuungsunterhalt durchgekommen, wenn dieser gepfändet wird. Hier muss der Vater aktiv werden, wenn er nicht mehr zahlen will.

wirdwerden

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#6
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):


Abgesehen davon, die Pfändung spricht dafür, dass es in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gab. Andernfalls gäb es ja keine Pfändung. Es wäre also erst einmal zu klären, ob alle Rückstände bezahlt sind. WEnn ja, dann wäre der nächste Schritt, zu klären, ob es der Mutter zumutbar und möglich ist, wieder zu arbeiten. Auch da gibt es natürlich individuelle Unterschiede. Wenn man das bejaht, dann muss man schauen, dass man den bestehenden Titel aus der Welt bekommt. Also, ein Gerichtsentscheid ist herbeizuführen.


wirdwerden


Danke für die Rückmeldung wirdwerden!

Das Kind besucht seit dem es 1 Jahr ist die Kita. Ganztags. Und die Mutter arbeitet nicht. Zumindest nicht offiziell.

Die Rückstände des Unterhalts sind alle beglichen.

Der Anwalt wird ein Gerichtsverfahren einleiten. Nur zieht es sich alles in die Länge.
Wie gesagt seit ca. 6 Monaten.

Ich habe gehofft von meiner Seite etwas tun zu können um die Sache etwas zu beschleunigen. Behördengang ( Jugendamt, Jobcenter), da mein Elterngeld in 4 Monaten endet.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na ja, dann soll der Anwalt das mal tun. Es erschließt sich mir im Ganzen nicht. Warum das nicht längst geschehen ist. Was für Behördengänge sollten erforderlich sein? WEnn ja, auch das weiss der Anwalt.

Noch ein Hinweis: Dein Elterngeld fließt insoweit in die Berechnung mit ein, als dass die Pfändungsgrenze dadurch herabgesetzt ist.

Irgendworan hakst das Ganze, das musst Du ja nicht wissen, wohl aber Dein Partner.

wirdwerden

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#8
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)


Zitat (von Melissa123123):
Nun geht es seit 6 Monaten über Rechtanwälte und wir sind kein Schritt weiter gekommen.


Offensichtlich kann die KIndesmutter Argumente vorbringen, die nicht so einfach von der Hand zu weisen sind. Sonst würde sich das ja nicht so lange hinziehen.

Es gibt keine schlagfertigen Argumente von ihrer Seite. Ihre Anwälte hacken nur auf den monatlichen Belastungen meines Mannes.

Zitat (von Melissa123123):
Das Mutters- sowie Kindesunterhalt wird direkt vom Gehalt gepfändet.


Das ist halt die Konsequenz, wenn dein Mann titulierte Ansprüche einfach nicht bedient. So schafft man keine Probleme aus der Welt. Ganz im Gegenteil: der Arbeitgeber deines Ehegatten dürfte über die Pfändung alles andere als erfreut sein !

Das ist richtig. Hierher ist man schlauer.

Zitat (von Melissa123123):
Wenn mein Elterngeld in vier Monaten wegfällt, stehen wir vor einem finanziellen Ruin! Das schlimmste ist, dass mein Elterngeld mit eingerechnet wird.


Wieso wird dein Elterngeld mit eingerechnet, wenn es wegfälllt ? Das kann ich nicht so richtig nachvollziehen.

Die haben eine Aufstellung für beide Frauen aufgestellt. Dort ist sichtbar wie hoch der Einkommen der beiden Frauen ist. Und da ich gutes Elterngeld beziehe, hätte ich sozusagen kein Anspruch auf Unterhalt. Da sie kein Einkommen bezieht, sieht es bei ihr anders aus. So laut Berechnung ihrer Anwälte. Und als Begründung: unsere Mandantin kann dem Verzicht von Unterhalt nicht zustimmen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum sollte sie auch zustimmen, würde ich auch nicht tun. Nur, warum wird nicht geklagt? Ich verstehe es nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Melissa123123):
Das Kind besucht seit dem es 1 Jahr ist die Kita. Ganztags.


Wenn das so ist, dann ist zunächst mal kein Grund ersichtlich, warum der Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre gezahlt werden sollte.


Zitat (von Melissa123123):
Es gibt keine schlagfertigen Argumente von ihrer Seite. Ihre Anwälte hacken nur auf den monatlichen Belastungen meines Mannes.


Wenn ich die etwas sperrige Formulierung richtig interpretiere, bist du der Meinung, dass es nur darum geht, ob dein Mann genügend Einkommen hat, um den Betreuungsunterhalt zahlen zu können. Da scheinst du die Diskussion allerdings nicht so richtig zu verstehen. Denn tatsächlich geht es in erster LInie darum, ob die Kindesmutter ANSPRUCH auf Betreuungsunterhalt hat.

Wenn es so sein sollte, dass das Kind tagsüber in der Kita ist, dann hat die Kindesmutter keinen Anspruch. Und dann vestehe ich - ebensowenig wie @wirdwerden - warum der Anwalt deines Mannes nicht schon vor sechs Monaten Abänderungsklage hinsichtlich des Betreuungsunterhalts erhoben hat !

Im übrigen stellt sich die Frage, warum der Titel auf Betreuungsunterhalt offensichtlich UNBEFRISTET ist. Warum wurde denn der Titel nicht auf drei Jahre befristet ? Da hätte man vielleicht besser aufpassen sollen.

Zitat (von Melissa123123):
Ich habe gehofft von meiner Seite etwas tun zu können um die Sache etwas zu beschleunigen. Behördengang ( Jugendamt, Jobcenter), da mein Elterngeld in 4 Monaten endet.


Das Jugendamt vertritt die Interessen der KInder. Wieso sollten die sich in den Streit zwischen deinem Mann und seiner Ex einmischen ? Und was sollte das Jobcenter hier für Interessen vertreten ?

Beschleunigen kann das nur der Anwalt deines Mannes. Und der dürfte von dem Fall sehr viel mehr wissen, als du uns hier mitgeteilt hast.

Von der Kindesmutter wird man kein Entgegenkommen erwarten können. Dein Mann hat sie mit einem Kind sitzen lassen und mit dir ein neues Kind gezeugt, ohne sich das so richtig leisten zu können. Die Ex deines Mannes könnte ganz schön sauer sein. :)

Und weil es wohl keine einvernehmliche Lösung geben wird, muss man die Sache halt gerichtlich klären. Wenn in 4 Monaten dein Elterngeld entfällt, dann kann es ja auch nicht mehr angerechnet werden. Das ist doch dann der positive Aspekt dieser an sich negativen Entwicklung. :)

-- Editiert von Marcus2009 am 16.10.2018 09:22

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Melissa, Sie meinen aber tatsächlich den Betreuungsunterhalt, nicht den Kindesunterhalt? Das sind zwei verschiedene Dinge - Kindesunterhalt ist bis mindestens zum 18. Geburtstag zu zahlen und gilt als Anspruch des Kindes, Betreuungsunterhalt ist ein Anspruch der Mutter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.

Nach dldem dritten Geburtstag muss die Notwendigkeit des Betreuungsunterhalts explizit belegt werden, beispielsweise bei Behinderung des Kindes und damit einhergehendem erhöhtem Betreuungsbedarf oder ähnlichem .... irgendwer hat da gepennt, wenn es um tatsächlich um Betreuungsunterhalt geht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Zitat (von Melissa123123):
Das Kind besucht seit dem es 1 Jahr ist die Kita. Ganztags.


Wenn das so ist, dann ist zunächst mal kein Grund ersichtlich, warum der Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre gezahlt werden sollte.


Zitat (von Melissa123123):
Es gibt keine schlagfertigen Argumente von ihrer Seite. Ihre Anwälte hacken nur auf den monatlichen Belastungen meines Mannes.


Wenn ich die etwas sperrige Formulierung richtig interpretiere, bist du der Meinung, dass es nur darum geht, ob dein Mann genügend Einkommen hat, um den Betreuungsunterhalt zahlen zu können. Da scheinst du die Diskussion allerdings nicht so richtig zu verstehen. Denn tatsächlich geht es in erster LInie darum, ob die Kindesmutter ANSPRUCH auf Betreuungsunterhalt hat.

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So war es auch von mir gemeint. Derzeit ist eine Tätigkeit nicht bekannt. Somit ist die Frage, ob die Kindesmutter weiterhin einen Anspruch hat bis sie wieder berufstätig ist. Das Kind ist ja seit dem es 1 Jahr alt ist in der Kita.

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Wenn es so sein sollte, dass das Kind tagsüber in der Kita ist, dann hat die Kindesmutter keinen Anspruch. Und dann vestehe ich - ebensowenig wie @wirdwerden - warum der Anwalt deines Mannes nicht schon vor sechs Monaten Abänderungsklage hinsichtlich des Betreuungsunterhalts erhoben hat !

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Wir waren vor 6 Monaten zusammen bei dem Anwalt, da er noch mein Elterngeld für die Aufstellung wissen wollte. Sein Plan war erst einmal die Kindesmutter anzuschreiben und ihre Zustimmung einholen. Sie hat daraufhin auch einen Anwalt geholt und seitdem gab es Schriftverkehr zwischen den Anwälten. Eine Klage beim Gericht liegt aber nun seit kurzem vor. (Leider viel zuspät meiner Meinung nach).
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Im übrigen stellt sich die Frage, warum der Titel auf Betreuungsunterhalt offensichtlich UNBEFRISTET ist. Warum wurde denn der Titel nicht auf drei Jahre befristet ? Da hätte man vielleicht besser aufpassen sollen.


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Mein Mann hatte damals andere Anwälte. Damals Betreeungsunterhalt unbefristet und die Grenze des Unterhalts ziemlich hoch angesetzt. Naja. Ich hoffe es regelt sich alles.
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Zitat (von Melissa123123):
Ich habe gehofft von meiner Seite etwas tun zu können um die Sache etwas zu beschleunigen. Behördengang ( Jugendamt, Jobcenter), da mein Elterngeld in 4 Monaten endet.


Das Jugendamt vertritt die Interessen der KInder. Wieso sollten die sich in den Streit zwischen deinem Mann und seiner Ex einmischen ? Und was sollte das Jobcenter hier für Interessen vertreten ?

Beschleunigen kann das nur der Anwalt deines Mannes. Und der dürfte von dem Fall sehr viel mehr wissen, als du uns hier mitgeteilt hast.

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Mein Gedanke war, wenn ich von meiner Seite zum Jugendamt (da die das Interesse des Kindes vertreten) gehe und mitteile, dass ich in 4 Monaten kein Geld mehr beziehe und mein Mann noch nach drei Jahren Betreuungsunterhalt bezahlt. Vllt könnten die etwas tun. So habe ich gedacht....
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Von der Kindesmutter wird man kein Entgegenkommen erwarten können. Dein Mann hat sie mit einem Kind sitzen lassen und mit dir ein neues Kind gezeugt, ohne sich das so richtig leisten zu können. Die Ex deines Mannes könnte ganz schön sauer sein. :)

Und weil es wohl keine einvernehmliche Lösung geben wird, muss man die Sache halt gerichtlich klären. Wenn in 4 Monaten dein Elterngeld entfällt, dann kann es ja auch nicht mehr angerechnet werden. Das ist doch dann der positive Aspekt dieser an sich negativen Entwicklung. :)

-- Editiert von Marcus2009 am 16.10.2018 09:22


Danke Marcus für deine Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Melissa, Sie meinen aber tatsächlich den Betreuungsunterhalt, nicht den Kindesunterhalt? Das sind zwei verschiedene Dinge - Kindesunterhalt ist bis mindestens zum 18. Geburtstag zu zahlen und gilt als Anspruch des Kindes, Betreuungsunterhalt ist ein Anspruch der Mutter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes.

Nach dldem dritten Geburtstag muss die Notwendigkeit des Betreuungsunterhalts explizit belegt werden, beispielsweise bei Behinderung des Kindes und damit einhergehendem erhöhtem Betreuungsbedarf oder ähnlichem .... irgendwer hat da gepennt, wenn es um tatsächlich um Betreuungsunterhalt geht.


Ja genau, den Betreuungsunterhalt. Das Kundesunterhalt passt. Dem Kind sollte an nichts fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Na gut, wenn jetzt die Klage erhoben wurde, geht ja hoffentlich alles seinen Gang. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Melissa123123):
Ja genau, den Betreuungsunterhalt. Das Kundesunterhalt passt. Dem Kind sollte an nichts fehlen.


Wenn es der Mutter an was fehlt, dann wird es zwangsläufig auch dem Kind an etwas fehlen.

Hier sind in der Vergangenheit offensichtlich etliche Dinge falsch gelaufen. Die Anwälte sollte die Sache forcieren.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Melissa123123):
Ja genau, den Betreuungsunterhalt. Das Kundesunterhalt passt. Dem Kind sollte an nichts fehlen.


Wenn es der Mutter an was fehlt, dann wird es zwangsläufig auch dem Kind an etwas fehlen.

Das stimmt natürlich.
Nur da muss man sich als Mutter Gedanken machen wie man der Pflicht nachgeht. Auch auf der finanziellen Ebenen.



Hier sind in der Vergangenheit offensichtlich etliche Dinge falsch gelaufen. Die Anwälte sollte die Sache forcieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Melissa123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Na gut, wenn jetzt die Klage erhoben wurde, geht ja hoffentlich alles seinen Gang. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!


Vielen lieben Dank!

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Und jetzt?

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