Betreuungsunterhalt an Ex Partnerin und Kindsmutter wenn diese verheiratet ist

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Daddy2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Betreuungsunterhalt an Ex Partnerin und Kindsmutter wenn diese verheiratet ist

Guten Tag
Ich habe vor zwei Jahren eine Frau kennengelernt die in einer Ehe war, sich jedoch trennen wollte.
Aus dieser Ehe hat sie zwei Kinder mit 10 und 13 Jahren.
Wir wurden dann ein Paar und zogen zusammen und es wurde eine Kind geboren.
Leider kam es dann auch bei uns letztes Jahr zur Trennung und Sie zog mit unserem Kind zurück in die Wohnung in der Sie früher mit Ihrem Mann gewohnt hatte.Da der Mann ausgezogen war und ebenfalls eine neue Partnerin hatte, war Sie ja nun alleinerziehend mit drei Kindern und Ich zahle seitdem Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn - was ja klar ist, und Betreuungsunterhalt für Sie.
Nun ist es so das Ihr Mann ebenfalls wieder zurück in die Wohnung gezogen ist und Sie also jetzt auch wieder zusammen sind.
Sie sind ja nach wie vor verheiratet und die Scheidung wurde Ihrerseits ja auch nie eingereicht.
Die Frage ist nun bin ich immer noch verpflichtet Ihr gegenüber Betreuungsunterhalt zu bezahlen da Sie ja in einer Ehe lebt und nicht mehr alleinerziehend ist? Oder ist es auch davon abhängig das sie ja noch zwei weiter Kinder hat die ja auch noch schulpflichtig sind.
Wie ist da die Rechtslage für Betreuungsunterhalt wenn die Ex Partnerin verheiratet ist?
Ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten.

Daddy2016

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Daddy,

Wenn beide immer noch verheiratet sind müsstest du m.E. überhaupt keinen Betreuungsunterhalt zahlen.

Nur den Kindesunterhalt.

Wer ist denn nun eigentliche der rechtliche Vater? hast du die Vaterschaft anerkannt?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Daddy2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo edy

Vielen Dank für deine Antwort.
Also nachdem ich mich damals schon etwas erkundigt hatte ist es so das mein Sohn mit Ihr ja in der Ehe geboren wurde da sie ja verheiratet war.
Das heißt rechtlich ist erstmal der Ehemann der Vater nach deutschem Gesetz. Ist leider so.
Es wurde aber dann vom Jugendamt aus ein Vaterschaftstest beantragt bei dem sicher gestellt wurde das er nicht der biologische Vater ist.
Ich war damals aber trotzdem verpflichtet Ihr Betreuungsunterhalt zu zahlen da Ich der biologische Vater bin und sie nach der Geburt und später dann nach unserer Trennung ja alleinerziehend war und sie ja deshalb auch nicht arbeiten gehen konnte.
Das habe ich ja so auch akzeptiert und verstanden trotzdem sie ja noch verheiratet war.
Nun ist sie ja aber wieder komplett in einer Ehe lebend und Ihr Mann arbeitet ja auch ganz normal.
Deswegen weiß ich jetzt nicht wie das rechtlich aussieht.
Das ich für unseren Sohn Unterhalt zahle ist selbstverständlich und das mache ich ja auch gerne.
Die Vaterschaft wurde bisher rechtlich noch nicht anerkannt da dass Verhältnis momentan etwas schwierig ist zwischen uns und sie dem ja glaub zustimmen muss soweit ich weiß.Aber ich werde das demnächst mit Ihr besprechen.
Momentan bin ich also nur der biologische Vater.
Gruß
Daddy2016

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Der Ehemann ist für den Unterhalt seiner Frau zuständig. Betreuungsunterhalt wird an Alleinerziehende gezahlt, nicht an Verheiratete , die in ehelicher Gemeinschaft leben.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daddy2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo altona01
Vielen Dank auch dir für deine Antwort.
Gibt es dazu einen Paragraph den ich ausdrucken und Ihr vorlegen könnte, oder bleibt mir schlussendlich doch nur der Gang zum Anwalt um das zu belegen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Daddy2016


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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Du bist aktuell also "nur" biologischer" Vater, aber rechtlich ist es der /Ex)Ehemann deiner Affaire.

Warum zahlst du überhaupt irgendwas. Da du rechtlich gar nicht Vater dieses Kindes bist bist du weder verpflichtet für das Kind zu zahlen, noch für die KM.

Der § der dir hilft ist einfach der, nachdem der rechtliche Vater dem Kind und bis zu 3 Jahren der KM zu Unterhalt verpflichtet ist. Keine rechtliche Vaterschaft - keine Zahlung.

Wie alt ist denn das Kind? Wurde denn vom rechtlichen Vater bisher Schritte unternommen die Vaterschaft anzufechten? Und bist du dir tatsächlich sicher, dass das Kind biologisch von dir abstammt?

Ich würde jede Zahlung einstellen und abwarten was passiert. Soltlest du beim JA einen Titel über den KU unterschrieben haben würde ich dort nochmal vorsprechen und die Rückgabe verlangen, da du gar nicht verpflichtet werde kannst einen Titel zu unterschreiben, solange ein anderer als rechtlicher Vater gilt

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Da gibt es Gerichtsurteile, die das etwas differenzierter sehen. Wenn die Frau noch verheiratet ist, während der Trennungszeit ein Kind von einem anderen bekommt, ist in der Regel der Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen den Ehemann verwirkt. Zumindest dann, wenn sie eben wegen des "neuen" Kindes keiner Beschäftigung nachgeht.

Die Frage hier ist, ob sich durch den Wiederzusammenzug mit dem Ehemann was geändert hat. Das ist eine Einzelfallbetrachtungt, die nur ein Anwalt unter Berücksichtigung der örtlichen familiengerichtlichen Usancen abschätzen kann. Entscheidend ist natürlich auch das Alter des Kindes.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Daddy2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Vielen Dank für eure Antworten und die Anmerkungen zu meinem speziellen Fall...wie es scheint.
Also der Kleine ist jetzt 1 Jahr und zwei Monate alt und soweit ich mich damals erkundigt habe muss ich auch als biologischer Vater schon Unterhalt für Ihn zahlen auch wenn ich es rechtlich noch nicht bin. Das sind allerdings auch nur Informationen aus dem Internet und ob es vom Gesetz her wirklich so ist weiß ich auch nicht.Aber das ist auch nicht das Problem...ich zahle gerne für meinen Sohn und biologisch - da bin ich mir wirklich zu 100 % sicher - da bin ich ja der Vater.
Ihr Ehemann ist es ja eigentlich aus rechtlicher Sicht da das Kind ja laut Gesetz ehelich geboren wurde. Wie aber bereits anfangs beschrieben wurde ein Vaterschaftstest angeordnet der Ihn dann als biologischen Vater unmöglich machte.
Wie gesagt ging es mir ja um den Betreuungsunterhalt zu Ihr, und wir waren damals beim Anwalt nach der Trennung und es war klar ich bin der Vater als muss ich Ihr den Betreuungsunterhalt zahlen. Ob rechtlich oder nur biologisch hat den Anwalt nicht interessiert und ich dachte damals auch nicht an so was. Sie war ja erst mal allein erziehend und es stand Ihr zu.
Nun aber lebt sie ja wieder in der Familie und Ehe und die Frage war ob ich nun immer noch zahlen muss.
Oder muss ich generell nur bezahlen wenn eine Vaterschaftsanerkennung gemacht worden ist?
Sehr kompliziert alles und irgendwie finde ich auch keine wirkliche genaue Auslegung vom Gesetz her für die Sachlage wenn ich so im Internet recherchiere.
Danke
Daddy2016

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Es geht doch um richtig viel Kohle - warum investieren Sie nicht einmalig das Geld für einen guten Anwalt, um überhaupt mal klar zu sehen, was Sie in dieser speziellen Situation nun tatsächlich zahlen müssen und was nicht.

Meinungen aus dem Internet sind gut und schön, aber man weiß nie, ob das dann auch korrekt ist oder nicht. Wenn Sie knapp bei Kasse sind, haben Sie vielleicht sogar das Recht auf Beratungshilfe.

Das wichtigste ist vor allem die Klärung, ob Sie jetzt der Vater sind oder nicht. So lange Sie nicht der rechtlich anerkannte Vater sind.....



-- Editiert von fb367463-2 am 16.05.2017 23:09

Signatur:

"Valar Morghulis"

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Genau das hab ich ja auch schon geschrieben. Einmal für eine vernünftige Beratung Geld in die Hand nehmen, das kann doch nicht so schwer sein. Rumeiern in etwas komplizierteren Fällen, das kann so richtig teuer werden. Wirklich richtig teuer. Foren sind kein Ersatz für einen Anwalt vor Ort.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daddy2016
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Ja natürlich, mir ist klar das ich da schlussendlich um einen Anwalt nicht herum komme.Ich wollte ja auch erst mal Meinungen austauschen und Erfahrungen in diesem Forum einholen - dazu ist so was ja auch da.
Und vielleicht hätte ja jemand so einen Fall gekannt oder etwas ähnliches erlebt um mir da erste Erkenntnisse zu schaffen.
Danke auf jeden Fall für eure Hilfe und eure Antworten.
Gruß
Daddy2016

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