Betreuungsunterhalt!

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Amisu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betreuungsunterhalt!

Hallo! Ich habe mich von dem Vater meines Sohnes (3 Monate) getrennt und habe nun erfahren, dass ich Betreuungsunterhalt beantragen kann. Mein Ex weiß von meinem Sparguthaben und ist der meinung ich muss das Geld erst mal verbrauchen bevor ich ihn belangen kann. Stimmt das? Ich habe auch gelesen das ich mein Vermögen nicht verbrauchen muss, da er eh nur 3 Jahre zahlen muss und ich ansonsten wegen der Altersversorgung benachteiligt wäre... Wer kann mir Auskunft geben?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dittmann
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich habe mal gelesen, daß man sein Vermögen bis zu einem bestimmten Schonvermögen aufbrauchen muß. Die Summe weiß ich allerdings nicht. Vielleicht weiß ein anderer mehr.

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#2
 Von 
Elbereth
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 8x hilfreich)

Wenn ihr nicht verheiratet wart, ist der Vater Deines Sohnes Dir unterhaltspflichtig, bis Dein Sohn 3 Jahre alt ist. Dein Vermögen hat damit gar nichts zu tun. In welcher Höhe er Dir unterhaltspflichtig ist, können andere hier kompetenter beantworten.
Eurem Sohn ist er unterhaltspflichtig, bis dieser seine Ausbildung abgeschlossen hat.

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#3
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#5
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

*räusper*

Schwesterherz...

Vermögen muss i. d. R. aufgebraucht werden...

weil der Unterhaltsanspruch Bedürftigkeit voraussetzt....

u. a. nachzulesen

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien/s_178.html

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#6
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#7
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

schweischneidig ?

schwesterherz du warst im Gewächshaus, gibs zu ;)

nöööö...haben sie Vermögen ODER...

nix schweischneidig

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#8
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

ich glaub so was wie Zinsen und so zeugs... ich kenn das ja nur als Ausgabe nich als Ertrag ;-)

ist doch ganz einfach...

Mutti hat ne Mille auf der Bank...die Mille ist das Vermögen...

die Zinsen sind der Ertrag, der wiederum ist Einkommen...

hat Mutti die Mille zinslos rumliegen hat sie zwar keine Erträge aber Vermögen...

ist das Vermögen z. b. ein Haus könnte Mutti wiederum Glück haben, das eine Verwertung ausgeschlossen ist...

dummerweise hat unsere Mutti aber hier ein Sparguthaben...


kalt ? hier sind 15 Grad

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#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

entweder Mutti hat Einkommen aus Erträge und ist deswegen nicht bedürftig

ODER

Mutti hat verwertbares Vermögen

und ist deswegen nicht bedürftig

vielleicht ist das Sparguthaben hier aber so winzig, dass es eh Bockwurst ist ?

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#12
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#13
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na dann hau doch deinen Senf einfach weiter drauf...auf die Bockwurst :devilangel:

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#14
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#15
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

bei so vielen Oder´s und Aber´s denke ich auch, es ist das Beste wir warten einfach mal ab...


ODER ?

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#16
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

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#17
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

eben...


obwohl Rübenschnitzel mit Bockwurst schmeckt bestimmt...

:cheers:

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