Betreuungsunterhalt - Elterngeld verlangen, wenn meine Freundin für 3 Jahre in Elternzeit geht?

4. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Pierre_68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsunterhalt - Elterngeld verlangen, wenn meine Freundin für 3 Jahre in Elternzeit geht?

Hallo erstmal,
folgende Situation.
Ich, männlich, getrennt, nicht geschieden, habe eine Freundin, die die Schule beendet hat, noch keine Berufsausbilding , Arbeitslosengeld bzw. Elterngeld bezieht und ein Kind von mir hat.
Für dieses Kind zahle ich natürlich Unterhalt.
Wird das Amt von mir Betreuungsgeld für meine Freundin als Ausgleich für das Arbeitslosengeld bzw. Elterngeld verlangen, wenn meine Freundin für 3 Jahre in Elternzeit geht ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pierre_68 ,

Das Amt wird den Bedarf von Mutter und Kind festellen.

Wenn der Bedarf durch ALGI, Eltergeld und Unterhalt gedeckt ist,

wird das Amt nichts mehr zahlen.

Sollte die Mutter also einen Antrag stellen, wird der Unterhalts-

anspruch dir gegenüber geprüft.

lg
edy

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durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pierre_68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok, das heißt aber, die Mutter muss aktiv werden, oder ? Das Amt kommt nicht automatisch auf mich zu und verlangt das Geld ( ALG1, Elterngeld, Kindergeld ), welches sie nach amtsmeinung braucht, um ihren Bedard abzudecken von mir zurück ?
Richtig ?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es kommt auf die Umstände an. Erhält die Freundin derzeit Elterngeld, und dies deckt ihren Bedarf, passiert erst mal nichts. Beantragt sie Sozialleistungen (z. B. ALG2) wird die zuständige Behörde prüfen, ob ihr Bedarf nicht anders gedeckt werden kann, Hier käme dann deine Unterhaltspferpflichtunh zum tragen. Wenn das Elterngeld ausläuft und die Freundin wegen Betreuung des Kindes nicht oder nicht voll arbeiten kann, so bist du ebenfalls ungterhaltspflichtig. Das Kindergeld hat damit übrigens nichts zu tun, es ist für den Bedarf des Kindes, zzgl. deiner Unterhaltsleistungen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pierre_68 ,

quote:
Ok, das heißt aber, die Mutter muss aktiv werden, oder ?



Wenn Sie z.B. ALGII (Hartz 4) beantragen muss,

dann verlangt das Amt die Offenlegung deines Einkommens.

Kommt sie mit ALGI,Elterngeld,Unterhalt aus, dann interessiert

das kein Amt. (Dann muss sie ja zu keinem Amt).

lg
edy




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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

ALG I dürfte die junge Mutter nicht mehr bekommen, weil sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.

wirdwerden

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