Betreuungsgeld & KiTa-Platz einseitig kündigen

27. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Stefan_1983
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 8x hilfreich)
Betreuungsgeld & KiTa-Platz einseitig kündigen

Guten Tag,
ich habe gelesen, dass der Mutter meiner Tochter von mir kein Betreuungsgeld zusteht wenn sie einen KiTa-Platz in Anspruch nimmt. Sie ist noch bis März 2019 in Elternzeit.

Stimmt das?

Mich wundert es nur, dass sie mir plötzlich schreibt, dass ich den KiTa-Platz doch nicht bezahlen muss. Sie will sich darum kümmern.

Ich habe Angst, dass sie meiner Tochter den KiTa-Platz verwehrt (sollte ab 04.06.18 halbtags in die KiTa gehen wegen ihrer Elternzeit) um das Geld von mir abzufassen.

Kann sie den KiTa-Platz einfach einseitig kündigen? Ich habe mit unterschrieben und stehe auch als Zahler im Lastschriftmandat.

Vielen Dank im voraus.
Mfg

-- Editiert von Stefan_1983 am 27.05.2018 20:54

-- Editiert von Stefan_1983 am 27.05.2018 20:55

-- Editiert von Stefan_1983 am 27.05.2018 21:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Stefan,

Betreuungsgeld steht ihr zu bis das Kind drei Jahre alt ist.

Ihr Einkommen wird aber bei der Berechnung berücksichtigt.

edy



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Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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