Besuchsrecht - zweimal im Monat fürs ganze Wochenende?

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - zweimal im Monat fürs ganze Wochenende?

Hallo,

es geht um folgenden Fall:
Mein Freund hat ein uneheliches Kind, das im Februar 6 Jahre wird.
Die Mutter hat seit der Geburt das alleinige Sorgerecht. Bisher waren die Besuche mehr schlecht als recht geregelt. Normalerweise alle zwei Wochen einen Tag. Die Kleine war aber auch öfters mal "krank" so das wir Sie auch manchmal nur einen Tag im Monat hatten. Da wir jetzt dann in ein Einfamilienhaus umziehen, möchten wir der Kleinen ein Zimmer einrichten und Sie natürlich auch über Nacht haben. Jetzt unsere Frage: Steht uns das denn überhaupt zu, das wir die Kleine z.B. zweimal im Monat fürs ganze Wochenende bekommen? Die Mutter ist bei so etwas ziemlich schwierig und ich denke, das wir hier noch Stress mit Ihr bekommen werden. Deshalb möcten wir vorher gerne wissen, auf was wir bestehen können. Der Unterhalt wird immer pünktlich bezahlt, bis vor kurzem sogar 100 Euro mehr als laut Bescheid.
Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße Angel

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallo,
ihr solltet ein Gespräch beim JA bezüglich des Umgangs führen, dort wird auch die Mutter darauf hingewiesen das auch das Kind ein Recht hat seinen Vater zu Besuchen.
Üblich in dem Alter wären z.B. alle 14 Tage übers Wochenende und die halben Ferien.

LG

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#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Das Umgangrecht gilt inzwischen einheitlich für eheliche und nichteheliche Kinder. Umgang ist nicht nur ein Recht sondern eine Pflicht. Allerdings dürfe das Wohl des Kindes dadurch nicht gefährdet werden.
Demzufolge heißt es in § 1684 BGB , daß das Kind eins Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist.
Vielleicht sollten Sie sich zunächst um eine einvernehmliche Regelung nach Ihren Vorstellungen mit der sorgeberechtigten Mutter bemühen, vorausgesetzt, daß dies erfolgversprechend sein könnte.

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#3
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Dieter

Ich hätte da noch einen Nachtrag: Im BGB steht auch, dass der jeweils andere Elternteil alles zu unterlassen hat, was den Umgang mit dem anderen Elternteil beeinflussen würde.
Somit stehen die Chancen sehr gut das Umgangsrecht auszuweiten.

LG beijing

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#4
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Zusammen,

ich möchte die Euphorie ja ungern bremsen, aber Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Die zitierten Vorschriften sind soweit richtig, offenbar weiß die Mutter aber auch schon heute, wie man Umgang verhindert.

Wenn die Mutter nicht mitzieht, steht euch ein harter und vermutlich langer Kampf bevor, der auch an dem Kind nicht spurlos vorbeigehen wird und letztlich vor Gericht landen kann.

Welchen Weg man geht, sollte sehr genau überlegt werden. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Wenn die Mutter da schon ihre eigenen Vorstellungen zu haben scheint und die Wichtigkeit des Vaters für eine gesunde Entwicklung nicht wahrhaben will, dann agiert wenigstens ihr entsprechend behutsam.

Ich wünsch euch viel Glück. Vielleicht ist die Mutter ja auch schon nach Hinweis auf die bestehende Gesetzeslage zu anderen Umgangslösungen bereit. Auf jeden Fall sollte dein Partner erst einmal das Gespräch mit ihr suchen.

Grüße

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Angel hallo,
wieso zahlt ihr 100 Euro mehr Unterhalt?

-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2146
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angel9878
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die aufmunternden Antworten.
Wir wollen nicht mit aller Gewalt auf Kosten der Kleinen das was eigentlich normal ist. Wir wollen jetzt erst noch mal in einem Gespräch ( das seit zwei Monaten nicht zustande kommt, weil Sie abblockt ) klären, das wir eine Regelung hinbekommen. Erst wenn das nicht funzt, wollen wir es evtl. übers Jungendamt versuchen. Leider hat Sie keine Einsicht, was das angeht. Sie meint wohl, das geht die nächsten zwölf Jahre so weiter, Geld bekommen aber sonst nichts machen müssen. Wir haben Sie nicht mal an Weihnachten gesehen. Ihre Aussage: "Wir wollen Weihnachten familientechnisch unterwegs sein ". Wer ist denn sonst Familie wenn nicht der Vater? Das mit dem mehr bezahlen haben wir jetzt eingestellt. Mein Freund hat bisher noch die Tagesmutter mit bezahlt.
Naja, mal sehen was wird. Auf jeden Fall wissen wir jetzt, das wir uns nicht abspeisen lassen müssen.
Vielen Dank nochmal an Alle.
Grüße Angel

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Angel,

wenn sie ein Gespräch verweigert, dann soll der Vater sie anschreiben mit einem konkreten Vorschlag. Wenn es bisher alle zwei Wochen ein Tag war, sollte dies auf die nächsten zwei/drei Monate so sein, aber wenn die Kleine krank oder sonst verhindert ist, muss der Tag nachgeholt werden. Anschließend würde ich eine Regelung alle zwei Wochen übers Wochenende vorschlagen, mit konkreten Terminen und vielleicht erst mal einer, später den üblichen zwei oder drei Übernachtungen.

Unter Fristsetzung um Einverständnis bzw. Gegenvorschlag bitten. Rührt sie sich nicht, einmal Nachfrist setzen, dann ab zum JA. Und das Ganze so schnell wie möglich, damit die Kleine sich nicht noch mehr vom Vater entfernt.

Es ist sicher wichtig, dass er behutsam, aber auch nachdrücklich vorgeht. Später könnte das Kind auch einmal fragen, warum Papa sie nie da haben wollte....

Viel Glück!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Markus Nawroth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei mir ist es so ! Hab einen 8 jähr. Sohn der bei meiner Exfreundin , ihrem neuen Mann und ihrer Mutter lebt. Seit der Trennung 2002 habe ich ihn nicht ein einziges mal alleine gehabt ! Wenn Treffen anstanden, dann nur bei ihm zu hause oder in der Stadt beim Einkaufen. Jedesmal war seine Mutter und seine Oma mit dabei ! Seine Mutter hat das bei der Geburt gleich geregelt, das ich kein Besuchsrecht haben werde obwohl ich die Vaterschaft sofort anerkannt hatte. Konnte bisher nichts dagegen machen ! Es gab zwar Zeiten da hab ich ihn sogar 2 - 3 mal die Woche gesehen aber nie alleine ! Das letzte mal habe ich ihn 2 Wochen vor seinem 8 Geb. am 20.10.08 gesehen, danach nicht mehr und durfte ganze 2 mal mit ihm telefonieren. Weihnachten wollte seine Mutter mich auch nicht da haben. Seit geraumer Zeit blockt sie total ab und sagte mir sogar schon ich sollte mich aus dem Leben von meinem Sohn fern halten ! Ich würde alles für ihn tun , weil sie sich ne Zeit lang sehr wenig um ihn gekümmert hat , da ihr Mann und die gemeinsame Tochter mit ihm wichtiger waren ! Sie war ja nicht mal in der Lage, ihn damals pünktlich in den Kindergarten zu bringen und jetzt wo er in der Schule ist gab es auch schon Probleme mit der pünktlichkeit oder mit seinen Hausaufgaben. Sie hatte nicht mal Lust sich um die Hausaufgaben zu kümern !!!

Was habe ich ab 2009 für konkrete Möglichkeiten, meinen Sohn regelmäßig zu sehen ??? Ich kann und werde ihre Haltung nicht weiterhin akzeptieren !!!
Bitte dringend um Hilfe oder Rat !

Markus

-- Editiert von Markus Nawroth am 12.01.2009 13:10

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