Besuchsrecht - ich darf die kleine jede Woche nur für 1 Stunde sehen...

5. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
olaf77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - ich darf die kleine jede Woche nur für 1 Stunde sehen...

Ich lebe seit ungefähr 1 jahr getrennt von meiner Ex-Freundin. In dieser Beziehung ist ein kind entstanden. Die Kleine wird jetzt nächten monat 2 Jahre. Mein Problem ist eigentlicht die Regelung mit dem Besuchsrecht. Die ersten 2 monate nach der trennung konnte ich meine kleine noch regelmäßig sehen. Seit einem halben Jahr wohnt sie nun zusammen bei ihrem neuen freund , na ja und seit dem gibt es keine vernünftige Regelung zwecks dem Besuchsrecht.

Ich darf die kleine nur sehen wenn: a) shönes Wetter wird und ich mit ihr zum spielen raus kann und b) wenn die kleine nicht krank ist.

Ich darf sie nicht in ihrem "neuen" zu Hause besuchen. Anfangs hab ich das ja noch verstanden, da es ja die Wohnung von ihrem neuen Freund ist,

Normalerweise darf ich die kleine jede Woche für 1 Stunde sehen. Nur kommt es häufig immer wieder was dazwischen. Entweder ist schlechtes Wetter oder die kleine hat ne erkältung... So kommt es da ich die kleine manchmal 3 oder 4 wochen nicht sehen kann, weil immer was ist.


Was sagt ihr dazu ? Soll ich das Jugendamt einschalten, sie hat das alleinige Sorgerecht.
Klar gehört eine Krankheit auch mal bei einem Kind dazu und schlechtes wetter kann man auch nicht vermeiden, aber darf ich dann die kleine nicht in ihrem neuen Zuhause besuchen, schließlich bin ich doch ihr papa. Ich möcht halt so gern für ihr da sein, auch wenn es ihr mal schlecht geht.

Jedesmal wenn ich sie darauf anspreche, schaltet die Mutter der Kleinen auf stur. Sie meint ich würde sie unter Druck setzten.

Wäre schön wenn ich von euch ein paar Ratschläge bekäme, wie ich mich verhalten soll.

Gruß Olaf

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, Olaf!

Wie Palma schon zurecht bemerkte, ist die bisherige Regelung wohl unzureichend.

Zu fragen wäre allerdings, wie groß die Entfernung zwischen dem Kind und dir ist und ob du über ausreichend verbleibendes Einkommen verfügst den Umgang entsprechend zu finanzieren?

Hinzunehmen ist definitiv nicht ein wetterbedingtes Aussetzen des Umgangs - schon garnicht für eine Zeitspanne von mehreren Wochen.

Dem Kindeswohl ist dies nicht zuträglich und offensichtlich ist die KM versucht, dir zuerst den Umgang zu erschweren und im nachhinein Desinteresse von deiner Seite zu unterstellen. Das würde sich zwar nicht unmittelbar auf euer Umgangsrecht auswirken, ist aber ein regelmäßig erfolgreich angewandtes Instrument zur *MeinungsBILDung* des Kindes auch und immer wieder unterMitwirkung der *Parteianhänger*.

Die ausgefallenen Umgangszeiten sind zeitnah nachzuholen.

Lieben Gruß!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Olaf hallo,
sanfte Anfrage von dir hier;) Sanfte Antworten von Palma und ARTiger.
Damit bist du schon ziemlich gut informiert.
Ich füge hinzu:
Umgangskosten kann man u. U. vom Unterhalt abziehen.


Ich beleuchte eben noch mal die andere Seite.
Das Kind ist noch sehr jung, und man sollte ihm nicht zumuten, wie Eltern sich streiten.
Also, bitte bitte bleibe so sanft und schon das Kind.
Streiten ist ok aber NIE vor dem Kind.

Jugendamt einschalten! Klingt anders als es gemeint ist.
Lasse dich beraten, eine Einschätzung von denen kann nicht schaden.
Mein Tip:
Gehe dort am besten mit einem Freund oder was auch immer hin, nicht alleine.
Mache dir Notizen über jeden Punkt und mache dir vorab Notizen.
Nur, wenn es dir gelingt deine Interesse glaubhaft zu machen, hast du eine Chance eine gute Basis mit denen zu bekommen.
In welchem Bundesland wohnt ihr?

Es gibt keine wirklich Antwort dazu, wie man sich verhalten sollte, dass kommt immer auf die Situation an.

Am besten versuchst du dir selber Grenzen zu setzen und gewisse Dinge beim Umgangstreffen, zu meiden.
Denn eines ist schon sicher, sie wird einsetzen was einzusetzen ist.
Wir wissen, dass es die Kleine sein wird.
Sei auf der Hut, lass dich nicht emotional erniedrigen.

Alles Gute und melde dich bitte zurück.<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_2954.gif" border="0"></a>



-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Anny:

quote:
Ich füge hinzu:
Umgangskosten kann man u. U. vom Unterhalt abziehen.


Ei, wenn das der Admin mitkriegt, wirst du am Ende auch noch gekickt!
Also, psssst!;)

Meine Fragen nach seinem Einkommen und der Entfernung gingen in deine Richtung, denn der SB des TE könnte angemessen angehoben werden, wenn ansonsten kein Umgang möglich wäre (kommt zwar im Endeffekt auf dasselbe raus, klingt aber viel netter und nicht so gegen das Kind gerichtet!).

Ob es angeraten ist das JA aufzusuchen?
Ich persönlich schätze die Lösungsvorschläge meiner Anwältin hoch ein, denn die ist nicht auf Krawall gebürstet, sondern versiert und sozial kompetent.
Letztlich ist es aber wohl eine Frage des Glücks an wen man im Leben so gerät!?

Liebe Grüße und eine gute Nacht!

-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

ARTiger hi,
vorweg, deine Homepage lässt sich nicht öffnen, oder bin ich bei dir schon gesperrt<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3072.gif" border="0"></a>

Jeder ist seines Glückes Schmied;)
Da ist sicher auch was dran. Klingt schon mal wieder einfach.
Aber das Leben ist nun mal nicht einfach.
Werde erst mal warten, wie Olaf sich äußert.
Schlaf gut:)

-----------------
"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#6
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo olaf, ich bin ja einer der wenigen, der hier eigentlich gute erfahrungen mit dem jugendamt gemacht haben.

binde dies von anfang an positiv, wie oben ja schon gesagt "um Hilfe bittend", ein.

dies ist nicht nur wegen der unterstützung von dir wichtig sondern auch dann wenn es tatsächlich zu einem termin beim familiengericht kommt. und im streitfall wird das gericht ein zu schalten sein, weil das ja keine möglichkeiten hat einen umgang herbei zu führen, das ist nicht seine aufgabe.


bevor das familiengericht tätig wird befragt es aber das jugendamt, deshalb sparst du dann auch zeit.

geh dorthin mit klaren vorstellungen und wünschen. signalisier den respekt zur mutter, aber bestehe auf einen regelmäßigen und auch umfangreicheren umgang als bisher. auch väter können nach kranken kindern sehen. und krank ist relativ (schnupfen-fieber)wenn du auch damit in der kommunikation verantwortungsbewußt umgehst, wird dir das sicherlich helfen.
offensichtlich willst du für die kleine der vater sein, das ist schön und wichtig. vorallem für das kind.

dadurch, dass die mutter ja bereits einen neuen lebensgefährten hat, wird dieser sicherlich viele faktische vateraufgaben direkt übernehmen (ich denke auch dass dies avsolut o.k. ist, wenn der mann mit dem kind zusammenlebt) das musst du früh akzeptieren, denn du kannst es nicht ändernoder beeinflussen.

deshalb ist es sehr wichtig, dass du einen guten kontakt zur mutter hälst, denn sonst besteht die gefahr einer schnellen entfremdung.

und so ein bißchen läßt sich aus deinen ausführungen schon ablesen, dass die mutter vielleicht beginnt dir den umgang zu erschweren. dagegen musst du dich wehren und vor allem darfst du dich nicht auf eine zeitschiene drücken lassen, denn jeder tag der weg ist ist verloren und sollte es zu einem streit kommen, dann dauern die vorgänge in der regel wochen. also viel glück. mach behutsam aber bestimmt und konsequent weiter. das recht (grundgesetz und bgb) ist neben der moral klar auf deiner seite.

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#7
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo olaf, ich bin ja einer der wenigen, der hier eigentlich gute erfahrungen mit dem jugendamt gemacht haben.

binde dies von anfang an positiv, wie oben ja schon gesagt "um Hilfe bittend", ein.

dies ist nicht nur wegen der unterstützung von dir wichtig sondern auch dann wenn es tatsächlich zu einem termin beim familiengericht kommt. und im streitfall wird das gericht ein zu schalten sein, weil das ja keine möglichkeiten hat einen umgang herbei zu führen, das ist nicht seine aufgabe.


bevor das familiengericht tätig wird befragt es aber das jugendamt, deshalb sparst du dann auch zeit.

geh dorthin mit klaren vorstellungen und wünschen. signalisier den respekt zur mutter, aber bestehe auf einen regelmäßigen und auch umfangreicheren umgang als bisher. auch väter können nach kranken kindern sehen. und krank ist relativ (schnupfen-fieber)wenn du auch damit in der kommunikation verantwortungsbewußt umgehst, wird dir das sicherlich helfen.
offensichtlich willst du für die kleine der vater sein, das ist schön und wichtig. vorallem für das kind.

dadurch, dass die mutter ja bereits einen neuen lebensgefährten hat, wird dieser sicherlich viele faktische vateraufgaben direkt übernehmen (ich denke auch dass dies avsolut o.k. ist, wenn der mann mit dem kind zusammenlebt) das musst du früh akzeptieren, denn du kannst es nicht ändernoder beeinflussen.

deshalb ist es sehr wichtig, dass du einen guten kontakt zur mutter hälst, denn sonst besteht die gefahr einer schnellen entfremdung.

und so ein bißchen läßt sich aus deinen ausführungen schon ablesen, dass die mutter vielleicht beginnt dir den umgang zu erschweren. dagegen musst du dich wehren und vor allem darfst du dich nicht auf eine zeitschiene drücken lassen, denn jeder tag der weg ist ist verloren und sollte es zu einem streit kommen, dann dauern die vorgänge in der regel wochen. also viel glück. mach behutsam aber bestimmt und konsequent weiter. das recht (grundgesetz und bgb) ist neben der moral klar auf deiner seite.

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#8
 Von 
guest123-1866
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo olaf, ich bin ja einer der wenigen, der hier eigentlich gute erfahrungen mit dem jugendamt gemacht haben.

binde dies von anfang an positiv, wie oben ja schon gesagt "um Hilfe bittend", ein.

dies ist nicht nur wegen der unterstützung von dir wichtig sondern auch dann wenn es tatsächlich zu einem termin beim familiengericht kommt. und im streitfall wird das gericht ein zu schalten sein, weil das ja keine möglichkeiten hat einen umgang herbei zu führen, das ist nicht seine aufgabe.


bevor das familiengericht tätig wird befragt es aber das jugendamt, deshalb sparst du dann auch zeit.

geh dorthin mit klaren vorstellungen und wünschen. signalisier den respekt zur mutter, aber bestehe auf einen regelmäßigen und auch umfangreicheren umgang als bisher. auch väter können nach kranken kindern sehen. und krank ist relativ (schnupfen-fieber)wenn du auch damit in der kommunikation verantwortungsbewußt umgehst, wird dir das sicherlich helfen.
offensichtlich willst du für die kleine der vater sein, das ist schön und wichtig. vorallem für das kind.

dadurch, dass die mutter ja bereits einen neuen lebensgefährten hat, wird dieser sicherlich viele faktische vateraufgaben direkt übernehmen (ich denke auch dass dies avsolut o.k. ist, wenn der mann mit dem kind zusammenlebt) das musst du früh akzeptieren, denn du kannst es nicht ändernoder beeinflussen.

deshalb ist es sehr wichtig, dass du einen guten kontakt zur mutter hälst, denn sonst besteht die gefahr einer schnellen entfremdung.

und so ein bißchen läßt sich aus deinen ausführungen schon ablesen, dass die mutter vielleicht beginnt dir den umgang zu erschweren. dagegen musst du dich wehren und vor allem darfst du dich nicht auf eine zeitschiene drücken lassen, denn jeder tag der weg ist ist verloren und sollte es zu einem streit kommen, dann dauern die vorgänge in der regel wochen. also viel glück. mach behutsam aber bestimmt und konsequent weiter. das recht (grundgesetz und bgb) ist neben der moral klar auf deiner seite.

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