Besuchsrecht bei unehelichem Kind

22. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Muli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht bei unehelichem Kind

Hallo,

ich habe schon einige ähnliche Beiträge zu dem Thema hier gelesen, leider noch nicht alle Antworten gefunden - aus diesem Grunde wende ich mich direkt an Euch.

Sachverhalt:
Ich bin Vater eines unehelichen Kindes. Das Sorgerecht liegt bei der Mutter und auch das Kind wohnt demnach bei der Mutter.

Im Prinzip mache ich nichts anderes als Unterhalt zu bezahlen und ich habe leider das Gefühl, dass ich auch kein besonderes Besuchsrecht habe.

Das Kind ist knapp 4 Jahre alt und die Mutter des Kindes macht es mir nicht leicht es regelmäßig zu sehen. Problem: Unter der Woche bin ich viel in der gesamten Bundesrepublik unterwegs. Somit bleibt mir nur das Wochenende, was Sie oftmals blockiert.

Wir sind auch schon den Weg über die Jugendhilfestation gegangen und haben Terminabsprachen getroffen. Leider hat Sie kaum einem Terminvorschlag zugestimmt (ca. 30%).

Diese Regelung ist nun mit dem letzten Termin ausgelaufen.

Nun wollte ich meinen Sohn gerne zu Weihnachten besuchen, ohne dass 14 Tage vorher dafür ein Termin gemacht werden muss. Ich denke das ist eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass die Mutter sich auf einen Besuch von mir zur Weihnachtszeit einstellen kann - ein Termin wurde vorher schriftlich gewünscht (jedoch nicht bestätigt) - und die letzten Jahre lief es ebenso zu Weihnachten. Da durfte ich mein Kind sehen.

Nun habe ich heute mit Ihr telefoniert und wollte wissen, wann ich denn zwischen den Festtagen vorbeikommen könne.

Darauf Ihre Antwort:"Das ist zu kurzfristig. Du kannst aber vorbeikommen und das Geschenk vor die Tür stellen!"
Ich sagte: "Ich habe doch auch gewisse Rechte meinen Sohn zu sehen!"
Antwort: "Du hast gar keine Rechte!!!"


Ist das wirklich so?
Ist es mein einziges Recht den Unterhalt "zahlen zu dürfen"?
Wie sieht es mit Besuchsrechten aus, wenn mir die Kindesmutter alles verweigert?


Schon einmal danke für die Hilfe und viele Grüße.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber Muli,

schön, dass Du dieses Forum gefunden hast, um Dein Problem zu lösen.

Voraussetzung: Der Umgang zu dem Vater ist von der Kindesmutter (KM) zu fördern und hat alles zu unterlassen, was den Umgang verhindert oder stört.

Die Umgangsreglung unterliegt keinem Maximumstopp. D.h. soviel wie möglich, so wenig wie nötig.



Die gängige bzw. allgem. Umgangsreglung sagt aus, dass der Kindesvater (KV) über ein 14tägiges Umgangsrecht sowie jeden 2. Hoheiheitsfeiertag (Ostern, Pfingsten und Weihnachten) und auch die Hälfte der Ferienzeit das Kind zu sich nehmen darf.


Kurzfristigkeit liegt in Eurem Fall nie vor, da Dir mind. der 2 Feiertag zu steht.

Darf ich Dich fragen, ob der Umgang zu Deinem Sohn in Deinem Haushalt stattfindet und ob er in der Vergangenheit regelmäßig stattfand.

Besteht die Problematik, dass das Kind Dich nicht ausreichend kennt?



Sollten auch andere Aktivitäten (Sport, Chor oder ähnliches ) in das Umgangswochenende fallen ist der KV ebenfalls berechtigt, dort das Kind abzuholen oder sogar hinzubringen.


Liebe Muli, suche das gemeinsame Gespräch mit der KM beim hiesigen Jugendamt. Sollte dies keine gütige Einigung über die Umgangsmodalitäten ergeben, dann reiche Klage beim Familiengericht "Entfremdung" ein. Da bekommt Ihr beide nochmals die Gelegenheit Euch zu diesem Fall zu äußern.

Nur, dort -leider- werden die -Belange- des Kindes durchgesetzt, d.h. sein Recht beide Elterneile zu lieben und zu erfahren.


Liebe Grüße von Katrin


-- Editiert von Katrin1966 am 22.12.2008 19:39

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Muli,

quote:
Ist es mein einziges Recht den Unterhalt "zahlen zu dürfen"?


Durchaus nicht! Euer Kind und du habt ein Recht auf Umgang miteinander. Und das regelmäßig!

quote:
Wie sieht es mit Besuchsrechten aus, wenn mir die Kindesmutter alles verweigert?


Dann wirst du die einklagen müssen! Und das so schnell wie möglich.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)



Nachtrag: Um der KM kein Unrecht zu zuführen, möchte ich Dich bitte uns die Frage zu beantworten, ob sie Weihnachten eventuell eine Reise geplant hat und das Kind leider zu diesem Termin nicht anwesend ist?


Liebe Grüße von Katrin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Sehr geehrter Muli,

damit, das sie dir in der Vergangenheit Euer Kind nicht regelmäßig 2überlassen" hat, hat sie dazu beigetragen, es dir zu Entfremden, wie hier schon änlich erwähnt (Antrag auf Entfremdung)

Euer Kind hat das RECHT auf beide Elternteile, dies ist für die Entwicklung dessen sehr wichtig!

Wenn Sie nicht regiert, und so weiter macht, erfüllt sie den Tatbestand, ich nenne es mal so, der KINDESWOHLGEFÄHRDUNG!

Das Jugendamt hat leider nurWweisende und Hilfestellung-gebende RECHTE!

Aber es beobachtet, und schreibt mit, welcher Elternteil sorgsam mit dem Kindeswohl umgeht oder diesen auch fördert

Bitte dieses die KM anzuschreiben und um einen erneuten gemeinsamen Termin!
Sollte sich diese wieder entgegen der dort erzielten Einigung verhalten, gehe unbesorgt vor Gericht!

Das Jugendamt wird dort angehört, und ich denke nicht, das Du dort NICHT ein
Umgangsrecht erhälst!

Stelle dich aber auf viel schutzige Wäsche ein, die die KM kochen könnte, bleibe aber Sachlich und denke nur an die Rechte Eures Kindes!

Viel Glück
Sandy692

-----------------
" Als ER kam - war ich schwach,
Als ER blieb - wurde ich stark!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

also muli, dem oben ist nicht viel hin zu zu fügen außer, dass du neben dem jugendamt auch gleich zum familiengericht gehen kannst um eine schriftlich fixierte umgangsregelung zu bekommen.

bei der von dir geschilderten situation, scheint mir dies auch angebracht, da die mutter wohl ein bißchen ihre macht des faktischen ausnutzt.

für das familiengericht brauchst du keinen anwalt. den antrag kannst du als eilantrag stellen. das jugendamt wird vom gericht gehört und alles ist etwas zeitintensiv, deshalb würde ich das bald anstreben.

solltest deu dann während der termin vor gericht noch nicht da ist eine einigung mit der mutter hinbekomen, kannst du den termin sofort canceln.

mache gleich konkrete vorschläge und richte dich da am besten nach den gängigen urteilen (einfach mal googeln oder bei selbthilfegruppen wie väternotruf nachfragen.)

findest du alles im internet.

zuständig ist übrigens das familiengericht am amtsgericht wo dein kind lebt.

gruß

uwe

jeder tag den du wartest ist ein tag der entfremdung

-- Editiert von uweundpapa am 22.12.2008 22:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muli
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe User, danke für eure Beiträge. Um auf die Frage von Katrin ein zu gehen, muß ich sagen das alle bisherigen Treffen in ihrer Wohnung stattfanden! Als ich ihr mal entgegnete meinen Sohn auch mal zu mir zumehmen, um evtl ihrer Terminknappheit zuentgehen, waren ihre Worte `du wirst Deinen Sohn nie zu Dir bekommen`! Auf die Frage ob mein Sohn mich kennt, möchte ich sagen:Ja, er hat die letzten Besuche oft gefragt wann wir mal zu mir fahren und warum ich so wenig zu besuch komme!!! Unter anderem hat er seinen Papa lieb und es sind immer sehr schöne Tage wenn ich zu Besuch komme!!! es fällt mir dann immer sehr schwer ihm nicht die Wahrheit zu sagen!!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber Muli,


es ist nicht fair, was die KM da macht. Mir tut es richtig weh. Meine Kinder gehen gern zu ihrem Papa, obwohl er mich immer beschimpft. Ich sehe es einfach so, dass sie ihren Papa lieben und das fühle ich auch so.

Ich rede gern und oft vom Papa mit den Kindern. Gebe ihm das Kuscheltier vom Papa mit ins Bett. Ich ärgere mich auch, wenn er stresst - obwohl es keinen wirklichen Grund gibt, aber die Kinder sehen ihn doch anders.

Er darf so oft die Kinder haben, wie er es schafft. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Liebe Grüße von Katrin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Muli,

bitte drucke dir den, im folgenden verlinkten, Beschluss als Muster aus und gehe damit und mit deinem Anliegen umgehend zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
Nutze die für euch maximalen Möglichkeiten.
Zum Jugendamt brauchst du nicht vorher gehen, da der Besuch bei denen Teil des Verfahrens ist und ihr von denen ohnehin angeschrieben werdet.
Ein Termin dort ist nicht verbindlich einzuhalten, wirkt sich aber auf deren Bericht an das Gericht aus.
Man wird dir auch am JA nahelegen bereits dort eine Umgangsvereinbarung zu treffen und zu unterzeichnen.
Das ist abzulehnen, da eine solche oder sonstwie getroffene Vereinbarung ohne rechtliche Relevanz ist.
Bestehe mindestens auf eine vor dem Gericht protokollierte Umgangsvereinbarung, nach FGG§33 oder auf einen gerichtlichen Beschluss, wie z.B. <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE080020089&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10">diesem!</a>.
Vor Problemen mit dem Zugang zu eurem Kind schützt dich diese protokollierte Vereinbarung/dieser Beschluss nicht, aber du hast damit zumindest dein dir mögliches getan.
In Deutschland ist es letztlich so, dass Väter nahezu rechtlos gestellt sind, wenn es um das Wohl ihrer Kinder geht - dies wird ausschließlich über die Mutter und ihre zahlreichen Helferinnen definiert - auch in Bezug auf euren Umgang.
Du bist der Bankautomat!

Viel Erfolg


-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert von ARTiger am 29.12.2008 07:36

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Super ARTiger,


wenn er jetzt mit seinen "Rechten" zur KM hinfährt und damit die Herausgabe erpressen will kann er davon ausgehen, dass sie das Umgangsrecht stören wird, wo sie nur kann. Das ist klasse fürs Kind!

Was die beiden brauchen ist Zeit, Zeit, Geduld und Nachsicht. Oft legt es sich nach Jahren!


Step by Step!



Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass er irgendwann zum Familiengericht gehen muss, aber wenn er sich nur auf Beschlüsse und Urteile beruft ist er nicht mehr offen für Gespräche mit der Mutter, sondern wird ihr immer sagen, dass ist mein Recht, dass ist mein Recht, dass ist mein Recht!

Bis jetzt will er noch! Und das ist auch gut so!



Zum Thema Unterhalt: Lieber ARTiger, dann bezahle mal so viel, dass eine KM keinen Cent mehr dazuschießen muss. Fordere auch die ANDEREN dazu auf. Es würde viele KM und deren gemeinsamen Kinder nicht so in die Armut schießen, und die Gruppe wäre dann auch dem Armutbericht raus.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Katrin,

es liegt mir fern deine Meinungen hier angemessen zu bewerten, das werden die geneigten LeserInnen ganz für sich halten, wie sie es für richtig erachten.

Dass wir zwei wohl kaum große Freunde hier im Forum werden mag für dich offensichtlich sein, aber was du von anderen einforderst solltest du selbst auch zu bringen bereit sein, sonst machst du dich unglaubwürdig.

Unglaubwürdig bist du in zumindest einem Fall bereits jetzt nicht, nämlich bei deiner hartnäckig vertretenen Ansicht, zu Familie und die zugedachten Rollenverteilungen, von Müttern, Vätern und Kindern.

Was du mir hingegen zu meiner Meinung und überhaupt zu meinen Unterhaltsverpflichtungen unterstellst ist völlig unerheblich - in Bezug auf Unterhalt hart an der Grenze zur Verleumdung, aber da habe ich ich bereits ganz anderen Meinungen stellen dürfen.

Ich werde mich später konkreter deinen Aussagen stellen, wenn ich wieder mehr Zeit habe - und dann auch gerne und ausgiebig.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert von ARTiger am 29.12.2008 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Lieber ARTiger,


unglaubwürdig oder unglaubhaft?

Mich interessiert es nicht, was Du mir noch erzählen möchtest.

Ich möchte nur vermeiden, dass dieser hier noch friedliche Vater, der sein Kind wirklich liebt und keinen offensichtlichen Groll (Beziehungsende) gegen der KM schiebt und daraus, das Kind nicht instrumentalisiert, sich hier "aufhetzen" läßt.

Er soll friedlich bleiben, denn das wird die KM merken und es ihm später hoch anrechnen. Ich weiß nur, dass wenn KV mit der Rechtskeule um sich hauen, die KM einfach zumachen. Es geht hier um Menschen und nicht um eine Streitsache (juristisch schon!).

Ich wiederhole, ich kann nicht ausschließen, dass er eventuell doch noch das Familiengericht hinzuziehen muss. Bin kein Hellseher!


Ps.: nichts gegen Dich, aber ich will hier keine Freunde. Für mich wäre es etwas seltsam. Im Forum Freunde zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.12.2008 10:56:25
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 22x hilfreich)

Nachtrag: ich melde mich hier jetzt ab.


Liebe Grüße von Katrin.

Der friedliche Weg ist immer der Beste!

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