Besuchsrecht Oma und Opa

3. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb471715-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Besuchsrecht Oma und Opa

Hallo.
Wir haben unseren Enkel seit 3 Jahren nicht offiziell gesehen.
Unser Sohn verweigert uns den Umgang mit unserem Enkel. Gerichtlich keine Chance. Wenn die Eltern nicht wollen.
Da unser Sohn in unmittelbarer Nähe von uns wohnt, sehen wir unseren Enkel doch ab und an. Mein Mann hat ihn jetzt wieder allein getroffen, er hat gesagt wenn er groß ist kommt er uns sofort besuchen.
Er ist jetzt 10 Jahre. Schlimm für uns.
Ab wann kann ein Kind entscheiden, wen er besuchen möchte.
Danke

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Scheinbar schon ab 10! Aber wenn die Eltern den Wunsch verweigern ist das zwar unverständlich (falls es nicht berechtigte Gründe hat), aber hinzunehmen.

Vllt. ist es möglich, über ein anderes Familienmitglied zu vermitteln?

-- Editiert von HeHe am 03.08.2017 14:03

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
aber hinzunehmen.

Nö, die Rechte der Großeltern wurden gestärkt.
So wurde Großeltern ein Umgangs- / Besuchsrecht eingeräumt!
Von daher solltet ihr (notfalls per Gericht) euer Recht durchsetzen!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb471715-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Wir waren vor drei Jahren vor Gericht.
Es war erschreckend für uns. Keine Chance.
Die Eltern haben das Sagen!!! Bei jeder Befragung hat unser Enkel gesagt, dass er zu uns möchte.
Keiner kann uns Sagen, ab wann ein Kind selbstständig entscheiden Kann, wen er besuchen kann.
Ach und Gründe gab es schon, unser Sohn will uns damit treffen. Er tut damit nicht nur uns weh, auch seinem Sohn!!!!
Danke

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat:
Keiner kann uns Sagen, ab wann ein Kind selbstständig entscheiden Kann, wen er besuchen kann.


Naja. Das kann man schon sehr genau sagen. Ab dem Tag der Volljährigkeit darf und kann das Kind selbständig darüber entscheiden wen es besuchen will oder wen nicht.

Davor muss mit zunehmdem Alter der Wunsch des Kindes, auch von den Eltern, berücksichtigt werden. Hilft aber nur wenig, wenn die Eltern es kategorisch verbieten und ein Gericht das vor 3 Jahren auch so gesehen hat.

In dem Fall bliebe nur eine neue Klage oder man versucht mal vorsichtig beim JA anzufragen, ob diese bereit wären zu vermitteln

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

In Ergänzung zur ratlosen Mama: wir haben einen Gerichtsentscheid. Der ist zu respektieren. Und, man sollte doch jetzt das Kind nicht in Schwierigkeiten bringen, zu seinen Eltern. Das kann doch nicht dem Kindeswohl entsprechen. Bitte vergesst nicht, dass das Kind mit den Eltern zusammen leben muss, nicht mit den Großeltern.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb471715-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Also erst einmal sind die Eltern geschieden.
Wieso wird der Wunsch des Kindes derartig verdrängt. Finden wir nicht in Ordnung.
Unser Enkel hatte 7 Jahre einen sehr engen Kontakt zu uns. Er ist bei uns mit gross geworden. Und von jetzt auf sofort dürfte er nicht mehr zu uns.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

All das ändert aber nichts an der Situation. Soweit ich die Rechtsprechung überblicke ist es so, dass vom Grundsatz her zwar auch Großeltern einen Anspruch auf Umgang mit Enkelkindern haben, allerdings ist dieses ein relativ schwaches Recht. Es ist letztlich von der Akzeptanz der Eltern abhängig, und die liegt hier aus was für Gründen auch immer nicht vor.

Und was wirklich die Befindlichkeit des Kindes angeht, da wäre ich schon sehr vorsichtig. Kinder wollen artig sein und den Erwachsenen gefallen, zumindest meistens. Was das Kind wirklich meint, dass wisst Ihr nicht. Es wird dem Opa ja kaum ins Gesicht sagen, dass es nicht mehr zu ihm kommen möchte. Vielleicht mit 14, aber nicht im Alter von 10 Jahren.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 04.08.2017 17:35

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb471715-46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke
Ich bin raus.
Die entwickelte Kommunikation zieht mich zu sehr runter!!!!!
Schade dass keiner versteht, wie es uns geht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Natürlich verstehen wir, dass es Euch damit nicht gut geht. Nur, das ändert nichts an der Rechtslage. Wir haben hier keine Zauberfeen, die Gerichtsurteile ungeschehen machen. Und wenn die Eltern schon den eigenen Sohn verklagen, wie soll da ein entspannter Umgang mit dem Enkelkind vonstatten gehen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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