Besuchsrecht - Muss ich die Kinder bei ihm abholen?

15. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
ansali
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht - Muss ich die Kinder bei ihm abholen?

Hallo!

Ich hoffe irgendwer von euch kann mir helfen.
Ich habe das Besuchsrecht/Umgangsrecht für meine zwei Kinder. Dieses Jahr habe ich sie das erste mal nach 3 Jahren wieder zu Weihnachten. Mein Ex-Mann hat sie mir immer zum Bahnhof gebracht, damit ich meine Anschlusszüge schaffe. Jetzt habe ich mir meine Tickets für alle 4 Touren gekauft. Heute bekam ich dann die E-mail, dass ich die Kinder um 12uhr von der Schule abholen kann oder um 13uhr bei ihm zu hause. Das Problem ist, mein Zug geht um 11:38 zurück. Das Umbuchen kostet mich mindestens das doppelte, da ich das Spar25 Ticket habe.
Ich habe mich halt darauf verlassen, dass er mir auch diesmal die Kinder wieder zum Bahnhof bringt. Schließlich machen wir das seit 15 Monaten so.
Das Problem sollte nicht darin liegen, die Kinder früher aus der Schule zu nehmen. Da jeder weiß, dass ich über 400 km weiter weg wohne.
Hat einer ne Idee, ob ich rechtlich eine Chance habe??? Vielleicht ne Einstweilige Verfügung?!
Wäre schön, wenn mir irgendwer helfen könnte!!!

Vielen Dank schon mal im voraus an Euch!!!

Liebe Grüße
ansali

-- Editiert von ansali am 15.12.2005 19:45:07

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

eine rechtliche chance auf was??

das dein ex die kinder bringt? das du die kinder früher aus der schule nehmen darfst?

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#3
 Von 
Kapitän Haddock
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 168x hilfreich)

Schließe mich voll den Vorrednern an.

Manche Menschen haben den Sinn zur Realität verloren!!!

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#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
ansali
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Koordinieren ist mit dem aussichtslos. ausserdem hat es immer so geklappt.
die kinder werden jetzt von mir früher aus der schule abgeholt. bringen brauch er sie mir nicht, das kann ich alleine.
übrigens, mit realitätsverlust hat das nichts zu tun! überleg mal was du schreibst! kann halt auch nicht jeder...

Loddar`s Schwester,ich denke, es hat damit zu tun, das er beim letzten mal die kids bei mir abholen musste, da wir alle mit magen darm grippe lang lagen.
na ja, nicht zu ändern...hab schon mit meinem anwalt gesprochen.werde montag beim zuständigen richter anrufen, der ist eh nicht gut auf ihn zu sprechen!
auch er wird irgendwann seine gerechte strafe bekommen!!!

in diesem sinne

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#6
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Er ist nicht verpflichtet dir die Kinder zu bringen. Wie du deinen Umgang geregelt kriegst, ist deine Sache. In jeder Hinsicht. So ist das im Antifamilienstaat Deutschland.

Für den Staat ist wichtig, dass die Kohle (KU, EU) fließt. So was Lächerliches wie ne Eltern-Kind-Beziehung interessiert ihn ausdrücklich nicht. Umgang ist genauso ein Luxus, wie sich nen Sportwagen in die Garage zu stellen, und wird deshalb auch so besteuert. Aber das nur am Rande, hat ja nur im weiteren Sinne mit deiner Frage zu tun.

Äh, sorry, iss wohl nicht so ganz richtig. Ein Auto kann man ist ja unter Umständen von der Steuer absetzen, Umgangskosten nicht.

-- Editiert von Michael29 am 16.12.2005 17:11:52

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#7
 Von 
Michi78
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich kann das irgendwie nicht ganz nachvollziehen. Sowohl in der Schule als auch bei ihm zuhause stehen die Kinder unter Beaufsichtigung, jedoch am Bahnhof nicht. Wenn den Kindern dort etwas passiert, kann darin eine Verletzung seiner Aufsichtspflicht liegen.

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#8
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Versuch doch noch einmal vernünftig und ohne Vorwürfe mit ihm zu reden. Sag ihm in einem freundlichen Ton, dass es sicher besser gewesen wäre, vorher mit ihm die Zeit abzusprechen, du aber dachtest, dass es wie immer klar gehen würde. Und ob er nicht doch netterweise die Kinder zum Bahnhof bringen könne. Es wäre doch auch für die Kinder die beste Lösung. Vielleicht lässt er sich ja doch drauf ein.

Und weil der eine Alternteil sich evtl. uneinsichtig zeigt, muss es doch der andere ihm nicht gleich tun.

Warum richterliche Verfügung?
Ruf doch einfach mal in der Schule bei dem bzw. der KlassenlehrerIn an und kündige an, dass du die Kinder an dem Tag etwas eher aus der Schule holen wirst, weil es zeitliche Probleme gibt. Am letzten Schultag vor den Ferien wird da keiner Probleme machen. Ich würde aber raten, dies diplomatisch zu tun, ohne deinen Mann dabei in irgendeiner Art schlecht zu reden (auch nicht, wenn er sich hier aus bloßem Ärger ebenfalls undiplomatisch verhält).

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#9
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Und zukünftig frage lieber vor der Buchung der Tickets, ob das Hinbringen / die Abholung der Kinder klappt. Es kann doch auch aus anderen Gründen zu der Zeit, zu der du fahren willst, mal nicht klappen, wegen eines wichtigen Termins bei ihm oä.

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#10
 Von 
ansali
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe es jetzt noch mal mit einer netten email an ihn versucht...darin habe ich ihm und auch dem schulleiter erklärt, warum ich an mein ticket gebunden bin.
meine kinder haben rechtzeitig schulschluss. nur danach findet noch ein gottesdienst statt der allerdings freiwillig ist. der dauert dann bis 12uhr.
wenn er jetzt immer noch sagt, dass ich die kinder nicht früher bekomme, wird mein anwalt klage einreichen. das was er tut ist vorsatz. und der richter mag ihn eh nicht wirklich. bis jetzt hat er immer gegen mich verloren. er hat im letzten jahr schon mit dem richter diskutiert, weil er nicht wollte das die kinder an weihnachten zu mir kommen. der richter wollte es ans olg weiterleiten, ich habe dann gesagt, dass er sie weihnachten "behalten" kann. ich weiß, dass der richter mir recht geben wird und wenn er pech hat wird ihm alles entzogen.

schöne feiertage für euch!!!

ach ja, bobby,
die termine sind dann völlig uninteressant. er hat die kinder an dem tag wo ich sie abhole "fertig" zu haben. egal zu welcher zeit ich komme, da ich über 400 km anreisen muss. das ist ein richterlicher beschluss, da kann auch er nichts dran ändern!
ich steh nicht ganz so schlecht da wie andere familien! ich nehme meine rechte wahr und wenn ich selbst für nen nachmittag mit meinen kindern nen beschluss brauche, würde ich dafür vor´s gericht ziehen. dafür gibt es familienrichter!!! das jugendamt hat bei uns aufgegeben, weil mein ex-mann uneinsichtig ist. also ich bin hier nicht diejenige die uneinsichtig oder sonst etwas ist!!! ich habe immer versucht alles richtig zu machen und meine kinder dabei raus zuhalten. aber manch alleinerziehende väter drehen wahrscheinlich durch!
na ja, wollte das auch nur mal erwähnen. anscheinend denkt hier fast jeder ich habe keine rechte!!! irrtum!!!!

in diesem sinne



-- Editiert von ansali am 20.12.2005 19:50:30

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#11
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)



frohe weihnachten und ein schönes fest mit deinen kleinen :)


-- Editiert von 555bobby6 am 20.12.2005 19:59:26

-- Editiert von 555bobby6 am 20.12.2005 20:02:12

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#12
 Von 
ansali
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bobby,
das geht nicht mehr darum das er mir die kinder zum bahnhof bringt. ich habe eine stunde zeit, ich kann sie von zu hause oder von der schule abholen. haben uns schon schlau gemacht. ist alles dicht beim bahnhof. also alles locker zu schaffen. wenn er denn mit spielt. er möchte gerne das die kinder zur kirche gehen, wenn ich zeit hätte, hätte ich damit auch kein problem. aber ich weiss, das meine kinder mich der kirche vorziehen, also wäre es ja in ordnung.
na ja egal...wir warten mal ab was die emails ergeben und dann schauen wir, ob wir am freitag fahren!
das mit dem frieden schließen lassen wir mal...sind seit etwa 4 jahren im streit und seit er ne neue hat wird es nur schlimmer ;)

dir auch schöne weihnachten

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