Hallo zusammen,
habe im April d.J. Scheidung eingereicht. Unterlagen zum Versorgungsausgleich kamen vor ca. 8 Wochen. Nach ca. 4 Wochen hatte ich selbst alles zusammen und habe sämtliche Unterlagen einreichen lassen und Kontenklärung beantragt. Mein getrennt lebender Ehemann hat sich nicht um die Sachen gekümmert. Inzwischen teilte das Gericht mit, dass von einer Terminierung abgesehen wird. Meine Anwältin hat jetzt entsprechend beantragt, dass Beschluss ergehen soll wg. VA meines Ex.
Frage: Selbst wenn er jetzt ein Zwangsgeld bekommt, fürchte ich, dass er die Unterlagen nicht abgibt. Dann wird das Zwangsgeld vollstreckt, okay, aber davon kann der VA auch nicht ausgeführt werden. Gibt es irgendeine Zeitspanne o.ä. nach der das Gericht sagt, okay, Pech gehabt, dann lassen wir den VA eben weg damit Scheidung endlich erfolgen kann?
Ich hätte keine Nachteile ohne VA, wir waren beide berufstätig und haben sogar ähnlich verdient (mal ich mehr, mal er mehr).
Vielen Dank + viele Grüße
Mone
Beschleunigung Scheidung/Versorgungsausgleich
19. Juli 2002
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Frage vom 19. Juli 2002 | 16:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beschleunigung Scheidung/Versorgungsausgleich
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#1
Antwort vom 20. Juli 2002 | 01:21
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Na ja, es muß nicht beim Zwangsgeld bleiben, daneben kann ersatzweise auch Zwangshaft angeordnet werden. Vielleicht überzeugt dies Ihren Nochehemann.
Soweit mir bekannt kann der Versorgungsausgleich ausnahmsweise einmal vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden, sofern es eine unbillige Härte darstellt (z.B. bei 2-jähriger Verfahrensverzögerung).
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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