Berechnung des Unterhalts bei Wiederheirat

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Berechnung des Unterhalts bei Wiederheirat

Hallo zusammen,
ich habe ein Anliegen und benötige dringend eine Info!

Zur Situation! Ich bin seit 2008 von der ersten Ehe geschieden und zahle für 3 Kinder Unterhalt, die aus dieser Ehe stammen. Nun bin ich seit 2009 wieder Verheiratet.
Meine jetzige Frau und ich haben keine gemeinsamen Kinder. Meine Frau hat aber auch 3 Kinder aus erster Ehe für die Sie Unterhalt vom Vater der Kinder bezieht!

Bis zur wiederheirat war ich in Steuerklasse 1. Von diesem Netto aus wurde meine Unterhaltsleistung berechnet. Seit der Wiederheirat bin ich aber in Steuerklasse 3. Da meine jetzige Frau nicht arbeitet, trage ich abzüglich des Unterhalt für meine Kinder, alle weiteren Lebenshaltungskosten, auch zum teil für Ihre 3 Kinder mit.

Meine Frage: Wird der Unterhalt für meine Kinder und trotz neuer Familiensituation von diesem "mehr" Netto durch die Steuerklasse 3 berechnet, oder gibt es möglichkeiten, den Unterhalt abzüglich Lebenshaltungskosten, Freibetrag usw.für die neue Familie mit zu berücksichtigen??
Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.
MfG
DJDEE10

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Deine Frau bezieht Unterhalt sowie Kindergeld für drei Kinder. Damit können deren Lebenshaltungskosten aufgefangen werden. Warum sollen diese dann vom Einkommen abgezogen werden?

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"gruß azrael"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Adolph
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 18x hilfreich)

Unterhalt für deine neue frau würde nur in die berechnung mit einfließen, wenn ihr keine Arbeit zugemutet werden kann.
Kindesunterhalt ist ohnehin immer vorrangig.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Ich glaube, es geht dem TE hier weniger um den Unterhalt für seine neue Frau, als vielmehr darum, dass er nunmehr womöglich mehr zahlen muss, da er durch die Ehe mehr mtl. Netto hat.
Die Frage, die hier schon oft gestellt wurde. Warum profitiert die Ex- Familie nunmehr von der Zweitfamilie?
Darum geht es dem TE sicher.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke Beijing,
genau ins Schwarze getroffen!
Es geht nicht um den Unterhalt für meine Frau, sondern um die Tatsache, dass ich durch die Heirat Netto mehr habe,es aber nicht sein kann, dass ich durch die bessere Steuerklasse mehr Unterhalt zahlen muss! Denn durch die erneute Heirat sind die Lebenshaltungskosten ja gestiegen.
Wenn dies so sein sollte, dass ich durch eine erneute Heirat mehr zahlen muss, dann dürfte man ja nie wieder heiraten, weil man dann keine Chance mehr hat, mit einer 2ten Ehe sich wieder eine Zukunft aufzubauen!
Gruß
DJDEE

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

dann, dürftest du dich aber auch gar nicht mehr binden bzw. Zusammenziehen. Denn ohne Trauschein hättest du auch nicht mehr Netto-Ek.
Ist denn der ganze Mehrbetrag durch den Unterhalt futsch? Ich denke es wird doch nur etwas davon sein, oder?

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"Ich bin dein schlimmster Alptraum"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Tja, djdee!

So ist es nun einmal leider.
Eine Zweitehe oder Zweitbeziehung hat in Deutschland leider noch keine wirkliche Zukunnft.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Oh, eine Zweitehe hat in Zukunft schon eine Chance. Nur muss die zweite Frau sich dann nicht darauf verlassen, dass ihr neuer Mann der Versorger für sie und drei Kinder ist. Da wäre ein bisschen Eigeninitiative beim Beitrag zu den Lebenshaltungskosten doch ganz nett.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
howina
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Ganz genau so sieht es aus! Die Zweitfamilie hat schlicht und ergreifend Pech! Und man darf es nicht mal laut sagen, da es dann gleich von überall laut schreit, man gönnt der "Erstfamilie" den Unterhalt nicht......
Mein Mann zahlt auch brav Unterhalt für seine Tochter aus 1. Ehe und trägt die teuren Kosten für den Umgang (wohnt 600 km entfernt) - wir haben geheiratet und zusammen 2 Kinder (6 Jahre und 7 Monate alt), wir können uns mal gar nichts leisten, alle Kleidung kommt NUR von Ebay, das Wort Urlaub kennen wir gar nicht, es muß an allen Enden gespart werden, und wir kommen so mit Ach und Krach über die Runden. Jetzt darf er 50 Euro mehr zahlen monatlich, und ich weiß nicht, wovon. Das Geld ist schlicht nicht vorhanden, mehr Gehalt bekommt er nicht, und unsere Lebenshaltungskosten sind genauso gestiegen. Ich kann wegen des Babies nicht arbeiten derzeit, und ehrlich gesagt: ich weiß auch gar nicht, ob ich es einsehen würde, für den Unterhalt seiner ersten Tochter arbeiten zu gehen, das ist ja nun mal sein Privatvergnügen.... Seine Ex hat 6 Kinder von 6 Männern, die lebt extrem gut von den Unterhaltszahlungen und schreit gerne mal nach Mehr. Aber sie hat sich jetzt nen Pool gebaut - man muß lernen, auch gönnen zu können.....

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo howina!

Ganz schön mutig, dies alles hier so zu äußern!
Auch wir haben 15 Jahre gemeinsam für den Sohn meines Mannes bezahlt und haben noch 2 gemeinsame eheliche Kinder. Ich kann alles was in Deinem posting steht also voll und ganz nachvollziehen.
So und nun geht bestimmt gleich wieder das Geschreie los über böse Zweitfrauen und weitere Kinder...
Aber um dem schon einmal vorne weg zu greifen.
Es geht nach einer Trennung allen Beteiligten nicht gut, aber bestimmt auch nicht soooo schlecht. Man muss eben sehen, wie man mit der Situation lebt und einfach das Beste daraus machen.

Wie alt ist denn das 1. Kind Deines Mannes?

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
howina
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

an beijing:
Die erste Tochter wird demnächst 13 - das Spiel läuft also noch eine Weile.
Schön, daß es nicht nur mir so geht - aber laut sagen darf man es nicht.....

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Naja, sieh es mal so: Sie ist SCHON 13!
Also habt Ihr Hoffnung, dass evtl. mit Beginn der Ausbildung der KU flachfällt ;)
Außerdem kann man rückblickend mit Stolz sagen, dass man schon so viele Jahre gezahlt hat.

Haltet durch. Allet wird jut!

LG beijing

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