Berechnung Unterhalt - Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?

23. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
diddihofi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Unterhalt - Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?

Hallo,

ertsmal zu meinen Familienverhältnissen:

Verheiratet seit 1996
3 Kinder 3/6/9 Jahre alt.
Einkommen Netto bei LSK3 2750 EUR, bei LSK1 währen es 2350 EUR

Wenn ich mich von meiner Frau trennen würde und Sie würde als Hausfrau die Kinder betreuen, wieviel Unterhalt müsste ich bezahlen ?

Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?
Wird bei der Berechnung der Ehegattenunterhalts der Nettolohn oder der ausbezahlte Betrag (-Firmenfahzeuggebühr neben der 1%Regelung) ?

Vielen Dank im voraus !


Gruß

Hulahup

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
diddihofi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

den Kindesunterhalt habe ich schon aus der Tabelle abgelesen, aber der Ehegatten/Trennungsunterhalt, da blicke ich nicht durch.

Kann dazu jemand was sagen, bzw. ganz klipp und klar, was bleibt mir übrig im Monat ??

Gruß

Diddi

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#3
 Von 
diddihofi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann keiner was dazu sagen ?

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#4
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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