Hallo,
ertsmal zu meinen Familienverhältnissen:
Verheiratet seit 1996
3 Kinder 3/6/9 Jahre alt.
Einkommen Netto bei LSK3 2750 EUR, bei LSK1 währen es 2350 EUR
Wenn ich mich von meiner Frau trennen würde und Sie würde als Hausfrau die Kinder betreuen, wieviel Unterhalt müsste ich bezahlen ?
Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?
Wird bei der Berechnung der Ehegattenunterhalts der Nettolohn oder der ausbezahlte Betrag (-Firmenfahzeuggebühr neben der 1%Regelung) ?
Vielen Dank im voraus !
Gruß
Hulahup
Berechnung Unterhalt - Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?
23. Juli 2007
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2007 | 09:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Unterhalt - Kann man die UHG-Zahlungen steuerlich geltend machen ?
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#1
Antwort vom 23. Juli 2007 | 11:27
Von
Status: Student (2621 Beiträge, 485x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 23. Juli 2007 | 11:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
den Kindesunterhalt habe ich schon aus der Tabelle abgelesen, aber der Ehegatten/Trennungsunterhalt, da blicke ich nicht durch.
Kann dazu jemand was sagen, bzw. ganz klipp und klar, was bleibt mir übrig im Monat ??
Gruß
Diddi
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#3
Antwort vom 23. Juli 2007 | 15:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann keiner was dazu sagen ?
#4
Antwort vom 23. Juli 2007 | 17:11
Von
Status: Praktikant (878 Beiträge, 224x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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