Berechnung Trennungsunterhalt

16. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sansoe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Trennungsunterhalt

Hallo zusammem,

vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten in Sachen Trennungsunterhalt?
Mein Einkommen hat sich nach der Trennung( August 2007) verringert, aufgrund wirtschaftlicher Probleme bei meinem Arbeitgeber. Desweiteren ist dadurch auch mein Firmenwagen weggefallen.
Nun berechnet der Gegnerische Anwalt den Trennungsunterhalt nach meinem wesendlich Einkommen aus dem Jahre 2006 und rechnet weiterhin noch den Firmenwagen als fiktives Einkommen dazu. Ist das so richtig?
Danke für die Hilfe im Voraus,
sansoe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Sansoe,
wenn diese Veränderungen dauerhaft sind, dann solltest du die entsprechenden Unterlagen beibringen. Vermutlich weiß der Anwalt gar nichts davon??? Der berechnet außerdem immer zugunsten seiner Mandanten - was aber eben gerade deswegen nicht bedeutet, dass dies objektiv richtig ist.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lemmy67
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sansoe,

eine Berechnung des Unterhalts findet bei wesentlichen Aenderungen des Einkommens oder anderer die Berechnung beeinflussenden Faktoren (wie z.B. geldwerte Vorteile) immer auf aktueller Basis statt, und nicht zwangslaufig auf dem Vorjahreseinkommen.

Wenn sich der gegnerische Anwalt straeubt, diese Aenderungen zu beruecksichtigen, nimm Dir selber einen.

Zahl aber bis dahin weiter wie bisher - die Aenderung wird ab dem Zeitpunkt, an dem Du sie anzeigst, auch nachtraeglich gueltig.

Am besten, Du informierst davon auch Deine Ex, damit sie nicht das Geld raushaut und sich dann nach Abschluss der Berechnung auf den Boden setzt, weil Du dann vielleicht ein-zwei Monate wegen der nachtraeglichen Kuerzung garnichts zahlst...

Gruss,

Lemmy

0x Hilfreiche Antwort

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