Berechnung Kindesunterhalt bei 1000 Euro netto

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cnls
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Kindesunterhalt bei 1000 Euro netto

Guten Tag!

Ich verdiene in Vollzeit 1170€ netto, ab Oktober 2015 noch etwas weniger, da ich in Lst V rutsche.
Ich habe zwei Söhne (1. Sohn: 18 Jahre alt, in Ausbildung, lebt aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz in einer eigenen Wohnung. 2. Sohn: 12 Jahre alt, Schüler), beide leben beim anderen Elternteil. Ich bin verheiratet, aber keine Kinder im Haushalt.

Meinem älteren Sohn zahle ich aufgrund meines niedrigen Einkommens offiziell keinen Unterhalt, unterstütze ihn aber mit einem zusätzlichen Taschengeld. Natürlich bekommt auch der kleinere ein Taschengeld.

Der KV möchte für den jüngeren Sohn 328 Euro Unterhalt von mir. Das kann doch nicht korrekt sein? Nach Abzug meiner Fahrtkosten zur Arbeit bleiben ca. 1000 Euro monatlich übrig.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Vielen Dank im voraus!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Du rutscht nicht automatisch in die Steuerklasse 5. Zur Berechnung von Unterhalt ist die Steuerklasse 4 oder 3 die Basis. Für den ersten Sohn bist Du zu überhaupt zu nichts verpflichtet. Für den 2. Sohn schuldest Du allerdings Unterhalt. Da Du ein Mangelfall bist, kann Dein Eigenbedarf auf auf knapp 900 € herabgesetzt werden.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo cnis,

wie kommt der EX auf 328€

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ja, ich käme auch auf ca 350 Euronen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/EStG/32.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/1612a.html

Zitat:
Der KV möchte für den jüngeren Sohn 328 Euro Unterhalt von mir. Das kann doch nicht korrekt sein?
Tatsächlich, das scheint nicht korrekt zu sein. Denn der Mindestunterhalt beträgt 348€. Den müssten Sie eigentlich zahlen.

Wenn Sie sich um die 348€ (die man Ihnen schon ermäßigt hat) drücken wollen, dann könnte der Vater mit einem Anwalt vors Familiengericht ziehen. Die würden dann genauer hinsehen, wie viel Geld Sie haben, wie viel Sie haben könnten und wie viel Sie selber brauchen. Zum Beispiel fragen die sich dann, warum denn der neue Ehemann Sie nicht unterstützt, warum Sie keinen besser bezahlten Job annehmen oder warum ein Nebenjob nicht möglich sein sollte. Elternteile, die sich vor dem Mindestunterhalt für ein zwölfjähriges Kind drücken wollen und ihr Einkommen durch mutwillige Wahl der Lohnsteuerklasse weiter senken, schneiden bei diesen Fragen in der Regel nicht so gut ab.

Ich kann Ihrer Schilderung keinen Grund entnehmen, warum hier der Mindestunterhalt nicht erfolgreich durchgesetzt werden sollte. Mit einem "Taschengeld" kann das Kind nicht ernährt werden, weshalb ich nicht vermuten würde, dass das Gericht es dabei belässt.

Ich würde also diese 328€ zahlen oder mich anderswie mit dem Vater einigen wollen. Wenn eine Einigung nicht erzielt wird, würde ich eine absehbare gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Anwalt abklären. Hier einfach auf stur zu schalten und die Zahlungen zu verweigern könnte am Ende teurer werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cnls
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten.

Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen:
Es geht bei meiner Frage nicht darum, dass ich keinen Unterhalt zahlen WILL! Selbstverständlich werde ich meinen Verpflichtungen nachkommen.
Es geht vielmehr darum, ob der geforderte Betrag nicht zu hoch ist. Und der Wechsel in eine andere Steuerklasse ist vom Steuerberater angeregt worden. Ausserdem frage ich mich, was mein Ehemann bei der Berechnung von Unterhalt zu tun hat, es sind nicht seine Kinder.

Herzliche Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von Cnls):
Ausserdem frage ich mich, was mein Ehemann bei der Berechnung von Unterhalt zu tun hat, es sind nicht seine Kinder.

Hallo,
Ihr Mann hat insofern damit zu tun, dass:
1. durch den Steuerklassenwechsel Euer Familieneinkommen zu Lasten des Kindes erhöht wurde.
2. Durch das Zusammenleben bei Ihnen erhebliche Einsparungen vorhanden sind, die im Mangelfall bei der KU-Berechnung mit angerechnet werden (können).
Also, Netto mit günstigerer Steuerklasse ausrechnen und daraus den KU berechnen. Sollte es noch nicht für den Mindest-KU reichen, dann wird die Haushaltsersparniss berücksichtigt.
Das große Kind in Ausbildung und nicht zu Hause lebend, ist nicht mehr privilegiert, der Selbstbehalt liegt hier bei 1300 Euro, da ist nichts mehr übrig.
gaestin

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