Beitrag Krankenversicherung Kind,nach erneuter Scheidung!Achtung, kompliziert!!! :-)

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.05.2018 16:42:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beitrag Krankenversicherung Kind,nach erneuter Scheidung!Achtung, kompliziert!!! :-)

Hallo,
nach der Scheidung lebt mein Kind bei der Mutter, ich zahle Unterhalt und hatte mein Kind über meine private Krankenversicherung mitversichert. Die Kindesmutter hat erneut geheiratet und mir mitgeteilt, das Kind sei ab sofort bei ihrem neuen Mann familienversichert und sie würde meine Versicherung nicht mehr benötigen (unser Verhältnis ist nicht gut, es ging eher darum,mir immer mehr wegzunehmen)
Nun wird es kompliziert: Nach 2 Jahren erfolgloser Ehe meiner Ex mit ihrem Neuen nun die Trennung. Er meldet der Kasse, das die nicht mehr da wohnen, meine Ex ist während des Trennungsjahres noch bei ihm versichert, mein Sohn allerdings nicht. Nun sollte ich das Kind plötzlich doch wieder versichern, meine private Versicherung lehnt das aber ab. Nun sagt sie, ich soll die gesetzliche Krankenversicherung komplett bezahlen, also sprich 420€ Unterhalt + 185 Versicherung, sie hätte kein Geld. Ihr kein Geld ist für sich und 2 Kinder (das andere ist nicht meins) 2100€ NETTO!!! Mein Netto nach Abzug des Unterhalts auch "nur" noch 2200€. Das Arbeitsamt hat ihr einen Zuschuss abgelehnt mit der Aussage, sie hätte zuviel Geld. Muss ich als Vater nun wirklich die Versicherung zahlen, obwohl sie deutlich mehr Geld als den Mindestsatz hat??????? Das wären auch für mich hohe Mehrkosten während sie wie die Made im Speck lebt und erst mal einen teuren Urlaub usw bucht....

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9 Antworten
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#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Welche Krankenversicherung hat die KM?
Warum lehnt die Krankenkasse des Vaters die private Versicherung ab?

Die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung sind entsprechend den meisten Leitlinien nicht im Unterhalt lt. Tabelle enthalten und müssen deshalb vom Barunterhaltspflichtigen zusätzlich gezahlt werdenn. Die Beiträge sind aber bei der Bereinung des Nettoeinkommens abzuziehen.

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#2
 Von 
guest-12316.05.2018 16:42:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kindesmutter ist bei der Barmer versichert, ich hatte meinen Sohn über die Bundeswehr in einer privaten Krankenkasse mitversichert, abgelehnt wird das, weil die Versicherung sagt, dass aktuell mit den ganzen Behandlungen für das Kind die mehr drauf zahlen müssten als ich einzahle und habe mir das deswegen abgelehnt. Es kann aber ja nicht angehen, dass das Kind bei der Mutter lebt und sie ein wirklich gutes Nettoeinkommen hat, aber ich dafür sorgen muss, dass das Kind krankenversichert ist,nur weil sie nicht arbeiten gehen möchte und von dem Unterhalt der drei Männer lebt.

-- Editiert von justi01012000 am 16.05.2018 14:39

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Die Krankenkasse ist irrelevant. Ist die Mutter gesetzlich krankenversichert? Wenn ja, warum das und warum kann das Kind nicht dort familienversichert werden?

Und was ist das Problem eine Krankenversicherung für sein eigenes Kind zu zahlen, wenn die Beiträge einkommendsmindernd bei der Unterhaltsberechnug berücksichtigt werden? Dazu ist es ordnungsgemäß in den Leitlinien zu finden und gar nicht strittig.

Ob eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern in Deutschland wirklich nicht arbeiten gehen möchte oder schlicht aus physischen und zeitlichen Gründen nicht kann (abhängig vom Alter der Kinder), kann maximal jemand beurteilen, der das Gegenteil bereits bewiesen hat. Und ob eine Mutter mit Einkünften von 2.100 für 3 Personen im Gegensatz zum Vater mit 2.600 für 1 Person wie die Made im Speck lebt, ist auch mehr als fraglich. Ein bisschen Selbstreflexion kann man beim Thema Unterhalt ruhig mal walten lassen. Ich würde meinem Kind den Urlaub sogar zusätzlich bezahlen, völlig egal was die Mutter an Geld übrig hat und ich an Unterhalt zahle. ...und ich verdiene weniger als 2.600 netto.

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#4
 Von 
guest-12316.05.2018 16:42:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

1. wie oben beschrieben kann das Kind nicht bei Trennung ihres neues Exmannes familienversichert bleiben, weil er über den Stiefvater in der Versicherung war und die nach einer Trennung für Stiefkinder nicht mehr greift. Die KM ist noch so lange über den Mann versichert, wie das Trennungsjahr ist.
. Glaube ich nicht, das Sie sich anmaßen können, was ich zu zahlen habe und wie ich zu reagieren habe. Das kind bekommt zusätzlich noch für mir ein Hobby mit monatlichen Kosten von 150,- Euro bezahlt. Und wenn man mal von 2600 die Unterhalskosten sowie das Hobby runtergerechnet + eigenes Zimmer, Fahrrad usw usw denke ich mal, das ich mehr als genug bezahle, dafür das ich mein Kind alle 14 Tage von Fr-So bei mir habe.
3. Ich suche einen Rat darüber, was ich zahlen muss. Meinem Kind geht es gut, darüber machen Sie sich bitte keine Gedanken, da können Sie sich ihre neunmalklugen Ratschläge sparen und 4. wer sagt das ich keine weitere Familie habe und alleine lebe? Wo steht das?

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#5
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Warum so aggressiv? Fühlst du dich auf den Schlips getreten, weil jemand etwas anders beurteilt als du selbst? Dann suche nicht bei anderen Menschen um Rat. Ich habe lediglich eine Meinung und die trage ich stets sachlich vor.

Wenn die Mutter noch aufgrund des Trennungsjahres versichert ist, dann ist ja ggf. ein Ende in Sicht. Denn danach müsste sie sich in irgendeiner Form selbst krankenversichern und könnte damit ggf. eine neue Familienversicherung für das Kind auslösen. Bis dahin sehe ich allerdings keine andere Lösung als die vorgeschlagene. Und die ist - wie bereits mehrfach erwähnt - in nahezu sämtlichen Richtlinen der Oberlandesgerichte auch genau so vorgesehen.

Was man zum laufenden Unterhalt zusätzlich privat addiert, obwohl man es gar nicht muss, kann nicht in einer sachlichen Diskussion zum Thema Unterhalt Einzug finden. Für Mehr- und Sonderbedarf gibt es vorgesehene Berechnungen. Ein Kinderfahrrad ist beispielsweise durch den betreuenden Elternteil anzuschaffen. Und die Freizeitgestaltung ist durch den laufenden Unterhalt abgedeckt. Ergo ist eine Beschwerde darüber, dass du eine private KV von 185 € zahlen sollst doch hinfällig, wenn du aus rein privaten Gründen zusätzlich zum Barunterhalt mtl. 150 € für ein Hobby ausgibst? Also beides würde ich auch nicht bezahlen. Dafür gibt es keinen Grund. Entweder man einigt sich privat oder man orientiert sich an Gesetzen und Richtlinien. Eine Mischung aus beidem wird nichts.

zu 3.) Wenn du keinen Rat suchst, warum eröffnest du dann hier eine Thread? Im Ausgangsbeitrag gab es genau eine Frage: "Muss ich als Vater nun wirklich die Versicherung zahlen, obwohl sie deutlich mehr Geld als den Mindestsatz hat???????"
Antwort: Ja!

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#6
 Von 
guest-12316.05.2018 16:42:20
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht nicht um auf dem Schlips getreten. Natürlich fühlt man sich unrecht beraten, wenn jemand über mein Geld urteilt und die ganzen Umstände nicht kennt. Das würde auch zu nichts führen, dieses alles aufzuzählen. Für mein Kind mache ich alles, aber nach allem auch eben nur noch für mein Kind.
Das Hobby bezahle ich meinem Sohn, weil es nach unserer Scheidung die einzige Konstante in seinem Leben bei seiner KM war. Sie hat mehrfach die Männer gewechselt, das Kind hat große Verlustängste und jeder weiß was ich meine, wenn man sagt, als Vater sind dir weitgehend die Hände gebunden, wenn man z. B sagt, man holt sein Kind zu sich nach Hause. Das zieht sich ewig hin, das Jugendamt ignoriert alles und ihr ganzes Geld geht nicht in die Kinder(es besteht nach einem Seitensprung Ihrerseits noch ein 2.) sondern in Beauty, Friseur usw. Das ich da nicht gut gestimmt bin, ihr das Leben zu finanzieren, weil weil sie keine Lust hat,Geld in eine Versicherung fürs eigene Kind zustecken, weil davon kann man ja viele andere tollere Sachen holen, ist hoffentlich für alle verständlich.
Und wenn sie einen genauso großen Nettoanteil zur Verfügung hat (anders wäre meine Reaktion, würde sie mit einem minimum auskommen müssen) finde ich die Rechtslage unverschämt, das noch zusätzlich auf dem Kindesvater abzuwälzen, nach dem Motto, er kann alles zahlen...
Ich hoffe mi durch den Post hier, ob es evtl ähnliche Erfahrungen gibt bei relativ gleichem "Einkommen" wo evtl es eine Teilung der Kosten gibt oder sonst was

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Immerhin hat der Fragesteller ja ziemlich lange jetzt die Kosten für die Krankenversicherung des Kindes gespart. Also da von geldgierig zu sprechen, bei der Mutter, das ist wohl etwas fehl am Platze. Vielleicht wäre es sinnvoll gewesen mit der eigenen Kasse mal die Voraussetzungen für eine Rückkehr vorab zu klären?

Abgesehen davon, sie hat für drei Personen weniger als Du für Dich allein. Kann aber dahingestellt bleiben, einfach weil die Rechtslage, wie mein Vorschreiber richtig ausgeführt hat, doch eindeutig ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von justi01012000):
finde ich die Rechtslage unverschämt, das noch zusätzlich auf dem Kindesvater abzuwälzen, nach dem Motto, er kann alles zahlen...
Ich hoffe mi durch den Post hier, ob es evtl ähnliche Erfahrungen gibt bei relativ gleichem "Einkommen" wo evtl es eine Teilung der Kosten gibt oder sonst was

Man könnte auch einfach einen Pauschalbetrag für private Krankenversicherungen in die Düsseldorfer Tabelle einbauen. Da würden dir aber vermutlich ein paar Millionen Unterhaltspflichtige auf die Pelle rücken. Und du hättest diesen Betrag in den vergangenen Jahren umsonst zahlen müssen. Stattdessen berechnen sich die Tabellenbeträge nun sinnvollerweise ohne Krankenversicherung. Eine Krankenversicherung gehört aber zum absoluten Existenzminimum eines Kindes und ist deshalb vorrangig vor allen anderen Kosten zu decken. Eine Kostenteilung im Barunterhaltsbereich kann man maximal verlangen, wenn der betreuende Elternteil sich freiwillig dazu bereit erklärt oder über das 2,5-3 fache an Einkommen verfügt. Erst dann gehen die Unterhaltsleitlinien von einem Haftungsfall aus. Oder eben bei Mehr- und Sonderbedarf, wozu z.B. das teure Hobby gehören könnte, aber nicht die Krankenversicherung.

Also machs pragmatisch und zahl das, was gezahlt werden muss: 420 € Unterhalt (Wo auch immer dieser Betrag herkommt?) + Krankenversicherung. Das Hobby zahlt grunsätzlich die Mutter, über eine Kostenteilung könnte man sich absprechen. Alles andere darüber hinaus ist deine Privatsache. Die kann dir keiner verbieten, aber du kannst sie auch nicht in irgendeiner Unterhaltsdebatte sinnvoll anbringen. Dann musst du dich im Zweifelsfall anwaltlich vertreten lassen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

...auch der Anwalt ist aber keine Zauberfee.

wirdwerden

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