Hallo zusammen.
Mein Mann hat 2 Kinder, die jetzt bald 18 werden. Die kids werden durch eine Beistandschaft betreut. Nun meldet sich das JA hier, um mitzuteilen, dass die Beratung über den 18 Geburtstag weiter läuft. Was darf das JA in seiner Position denn dann noch???
LG und danke
Beistandschaften
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend!
Das JA darf die barunterhaltspflichtigen Elternteile darum bitten, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen, um das volljährige Kind, bei der Geltendmachung seiner Unterhaltsansprüche, zu beraten.
Forderungen, egal welcher Art, kann das JA nicht mehr stellen.
LG nero
Die Beratung kann bis zum 21. Geburtstag weiter gehen, steht im Gesetz.
wirdwerden
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Hallo, und besteht dann nicht auch Auskunftspflicht auf beiden Seiten. Wir sollen nämlich keinerlei Infos bekommen und blind der Berechnung des JA vertrauen...???? LG und danke
Nö, das soll der Vater natürlich nicht. Ab 18 muss ja neu gerechnet werden. Wie immer die 1. Frage: existiert ein Titel, der über den 18 Geburtstag der Kids hinaus geht?
wirdwerden
Sie sollten keinesfalls blind den Berechnungen des Jugendamts vertrauen! Das wäre sogar ziemlich naiv, weil die "Berechner" genau genommen angelernt werden in dieser Berechnung und die Interessen des Zahlers eher nicht berücksichtigt werden. Da sollte man sich entweder sehr gut im Internet schlau machen, wie ein Gehalt bereinigt wird oder man sucht sich einen Fachanwalt für Familienrecht. Außer man hat genug Geld, um es zu verschenken.
Hallo
Befristet bis Volljährigkeit. Werden von der Beistandschaft permanent bedroht und uns wird mitgeteilt, das es nicht nötig sei Unterlagen zu fordern. Wollen die uns für blöd verkaufen???? Lg
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