Barunterhalt negativ?

17. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
KeinMinimalerStress
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Barunterhalt negativ?

Hallo,
ich sollte gerade für eine Verwandte überschlagen, was sie nach dem Tod Ihres Manns an Barunterhalt erwarten kann und habe dafür die von ihrem Anwalt angegebene Formel benutzt...
Ich komme auf einen negativen Betrag...
Beide waren Rentner, Familieneinkommen 3500Eu, Fixkosten 700
Zur Verfügung steh. Einkommen: 2800
50% 1400
Plus Fixkosten ergibt 2100
Minus Nettoeinkommen Klägerin (1400) ergibt 700
Minus Witwenrente, die die Klägerin nun bekommt (1000) ergibt -300 Euro ???
Für den normal denkenden Menschen hat die arme Frau 1100 Euro monatlich weniger (Minus der Sachen, die der sparsame Mann verbraucht hat), kann das sein, daß da gar nichts an Barunterhalt herauskommt??
Wäre sehr dankbar, wenn jemand eine kurze Antwort posten könnte, ich hab im Internet schon recherchiert, bei den Formeln hab ich auch nirgends gesehen, daß die Rente des Witwers auch abgezogen wird ('Vorteilsausgleich'), so kommt doch eigentlich kein Mensch auf nen positiven Betrag, oder?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Von wem genau erwartet wer genau eigentlich Unterhalt?

Geht es darum, dass die Witwe von der Familie (mit dem "Familieneinkommen") Unterhalt haben will?
Wer ist die Klägerin, die da plötzlich mit 1400 Euro Nettoeinkommen aufkreuzt? Die Witwe, die jetzt also 1000 Euro Witwenrente bekommt? Dann hat sie offenbar 2400 Euro, wer sollte zusätzlich Barunterhalt zahlen?

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#2
 Von 
KeinMinimalerStress
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Quiddje,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort, entschuldigen Sie, ich werde von meiner Frau immer getriezt, mich kürzer zu fassen, so war es denn diesmal zu kurz:
Die Berechnung ist für einen Zivilprozeß gegen das Krankenhaus, in dem der Ehemann verstarb, gedacht. Der Fall ist medizinisch klar, eine Medikamentenvergiftung unglaublichster Dimension, die Witwe überlegt nur, ob sie sich den Stress antut und ob das Ergebnis dem Krankenhaus überhaupt wehtun wird.
Der Anwalt hat eben wie beschrieben die jetzt bezogene Witwenrente zusätzlich abgezogen und damit kommt man meines Erachtens nach immer auf ein negatives Ergebnis.
Danke!!

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ah, jetzt wird's klarer.

Sieh mal auf die Rechnung:

quote:
Zur Verfügung steh. Einkommen: 2800
50% 1400

Diese 50% sind der Anteil jedes Partners, also hatte die Frau 1400 und der Mann 1400 jeweils zur Verfügung. Dass er sehr sparsam war ändert in dieser Formel wohl erst mal nichts.
Sie hat schon durch ihre eigene Rente weiter 1400 und aus der Witwenrente von 1000 Euro hat sie nach Abzug der Fixkosten von 700 Euro noch 300 Euro mehr als vorher. So sagt es diese Berechnung.

Angriffspunkt ist meiner Ansicht nach der Punkt "Fixkosten". Was genau haben die beiden mit den 2800 Euro denn so gemacht? Meine Großeltern zum Beispiel haben mir monatlich 300 DM zum Studium zugeschossen, das mußten sie zwar nicht, gehörte aber für sie zu ihren festen Kosten. Dann kommen die Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke dazu, die werden ja wohl auch nicht weniger sein müssen, weil das Krankenhaus schlampt. Also umlegen auf Monate. Gibt es vielleicht Organisationen, an die regelmäßig gespendet wurde? Ich spende jedes Jahr zum Jahresende einen festen Betrag für eine wohltätige Sache, die Sache wechselt, der Btrag bleibt: kann man als Fixkosten sehen und auf Monate umlegen. Du verstehst jetzt wohl,was ich meine (von mir verlangt ja niemand, sich kurz zu fassen ;) )

Wenndie beiden zum Beispiel im Schnitt monatlich 1000 Euro für dergleichen ausgaben, dann erhöht das die Fixkosten entsprechend und dafür gehen beim 50%- Betrag der Witwe 500 Euro weg. Das ergib insgesamt eine Barunterhaltsforderung von 200 Euro, damit diese Fixkosten bleiben können, rechne nach!

Ein kleinerer Angriffspunkt wäre noch die 50% - Aussage: Allein ist vieles teurer, wenn die beiden z.B. gerne reisen, wird sie jetzt Einzelzimmerzuschläge zahlen müssen, also kann sie sich von dem Geld weniger Reisen leisten als bisher.

Das alles müßte natürlich vor Gericht verhandelt und ermessen werden. Aber 700 Euro Fixkosten bei 2 Personen und dem Einkommen scheint mir wirklich nicht gerade hoch zu sein!

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#4
 Von 
KeinMinimalerStress
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Quiddje,
danke für die tolle Antwort, werde mal sehen, was ich mit der Dame so an Kosten finde, wird ja dann auch ggfalls aufs Gericht ankommen, was die 'durchgehen' lassen, aber sehr viele Tipps, die ich bei Ihr anfragen werde, super!
Sie rechnet halt so, daß sie aufgrund des klaren (leider richtig klar) Fehlers der Ärzte zum einen ihren Mann verloren hat und zum anderen 1100 Euro weniger hat als vorher, da ist sie davon ausgegangen, daß die Schäden zivilrechtlich so beglichen werden, daß sie zumindest finanziell nicht schlechter dasteht und daß sie jetzt quasi wie ne zu alimentierende Geschiedene (keine Herabwürdigung, aber sie ist halt stolz, daß sie es 'geschafft' hat, mit einem Mann glücklich zu werden) dasteht, macht sie schon richtig fertig, das Haus hat auch ihr Mann geschmissen und ob sie es mit 'soviel' weniger an Geld halten kann, würde ich auch nicht so einfach beantworten wollen, da ist einiges zu machen und wenn man da an den Falschen gerät, kann so etwas dann auch teuer werden....

Naja, ich soll mich ja kurz fassen, ich bedanke mich sehr, sehr herzlich, ich werde mal recherchieren, was vielleicht so drin ist und dann schau mer mal.
Danke!!


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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Sie hat aber auch Ersparnisse, ist nur eine Person. Sowas kann man doch nur eigentlich pauschaliert machen.

wirdwerden

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Ja,

quote:
daß die Schäden zivilrechtlich so beglichen werden, daß sie zumindest finanziell nicht schlechter dasteht
, ist ja auch das Ziel, im Gegensatz zu den Vermögensauseinandersetzungen einer Scheidung.
Anders gesagt: Alle bisher auch angefallenen Fixkosten sollen bezahlt werden und danach hat sie genausoviel Geld zur Verfügung wie vorher. Und bei dieser Summe wird eben angenommen, dass sie genau die Hälfte desnach allen Fixkosten angefallenen Geldes zur Verfügung hatte.

Noch ein Hinweis für die Berechnung: Wenn da statt Häuschen eine Eigentumswohnung wäre, so gäbe es eine Instanthaltungsrücklage, in die monatlich einzuzahlen ist. Hier wurde wahrscheinlich nach Anfall der Kosten gezahlt, auch da muss eine Pauschale gefunden und den Fixkosten zugefügt werden. Da einige Kosten nicht anfielen, weil der Mann die Sachen selbst erledigte, ist das zugegebenermaßen schwierig abzuschätzen.Viel Erfolg!

@Wirdwerden, die Berechnung oben ist ja die Pauschalisierung; Problem ist, die pauschalen Fixkosten zu benennen. Ich gehe mal davon aus, dass es mit 700 Euro nicht getan ist, bei DEM Einkommen.
Aber was meinst du bezüglich ihrer Ersparnisse? Sie soll ihre Ersparnisse aufbrauchen, weil das Krankenhaus den Mitfinanzierer des bisherigen Lebensstils umgebracht hat? Das ist nicht dein Ernst, oder?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Also umbringen ist was anderes. Das habe ich auch nicht geschrieben. Nur, man kann doch nicht einfach hier so tun, als wenn alles so weiter liefe, kostenmäßig wie bisher. Deshalb war ja mein Vorschlag, die Kosten des Verstorbenen pauschaliert abzuziehen (Krankenkasse, weniger Strom, Essen, Trinken u.s.w.), und gut ist. Man müsste natürlich auch die Lebenserwartung des Verstorbenen berücksichtigen, die, die noch bestand, wenn er nicht verstorben wäre, natürlich.

Nur, was mich wundert. Wieso rechnet da der Anwalt nicht? Ist doch seine vornehmste Aufgabe. Der sollte auch wissen, was bei "seinem" Landgericht berücksichtigungsfähig ist.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KeinMinimalerStress
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,
danke, daß soviel Resonanz da ist, freut mich sehr!
Ich schrieb ja, daß man/auch ich die naive Vorstellung hatte, daß in dem Moment, wo ein Tod gröbstens fahrlässig verursacht wurde, zumindest die finanzielle Seite nicht noch ein Problem werden muß.
Ich hab das Geld nicht, der Anwalt scheint schon einigermaßen motiviert zu sein, aber ob der dann hoch ansetzt oder niedrig (um evtl einen Vergleich schneller durchzubekommen?), weiß man ja nicht vorher, deshalb sollte ich da vorrecherchieren.
Einkommen ist sicher auch nach dem Tod vorhanden, aber wenn der Mann ein Schatz war, der für sich selbst nicht viel reklamierte außer der Frau Rosen mitzubringen und danach weg ist, ist das schon schwierig. Die Dame ist in keinster Weise ne Proseccoschnepfe, die weint, weil sie das monatliche Pelzmäntelchen nicht mehr bekommt, es geht wie gesagt um die Frage, ob man als alleinstehende Ende60jährige die Bude selbst organisiert bekommt und ob man nach einem nichtverschuldeten Tod seine Ersparnisse dazu opfern muss.

Letzter Satz:
Bin kein Ärztehasser aber was sich Ärzte in diesem Land erlauben können (nicht, daß es nicht viele gibt, die sensationelle Arbeit leisten, nicht daß ein gewisser Prozentsatz unterbezahlt ist für den einsatz, den sie bringen =>Hausärzte) ohne auch nur Angst haben zu müssen, dafür belangt zu werden, ist unglaublich, bei dem Mann der Dame ist 'umgebracht' exakt die richtige Formulierung, er ist an einer Medikamentenvergiftung gestorben, deren Anzeichen die Frau drei Tage lang reklamiert hat, am Tag vor seinem Tod lag er schon im Koma (war aber ein Sonntag, der Arzt im KH hat ihn nur früh gesehen) und der professorale Gutachter stellte zu alledem noch fest, daß für das Medikament eine absolute (!) Kontraindikation bestand aufgrund der Vorerkrankung, also Doppelpfusch hoch zehn, der Gutachter war fassungslos.
Aber das ist dann ein anderes Thema.
Danke für die vielen Antworten!

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