Barunterhalt bei Arbeitslosigkeit des Vaters?

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Assi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 4x hilfreich)
Barunterhalt bei Arbeitslosigkeit des Vaters?

Hallo,
mein langjähriger Lebensgefährte wird demnächst unverschuldet arbeitslos werden. Momentan zahlt er für seine beiden Kinder aus der geschiedenen Ehe (dann beide 15) den Mindestunterhalt. Wir beide haben noch eine gemeinsame Tochter (8). Sollte mein Lebensgefährte trotz intensiver Suche keine neue Stelle finden, werde ich meinen Arbeitgeber beknien, mich zumindest vorrübergehend in Vollzeit zu beschäftigen. Momentan arbeite ich nur vormittags und betreue am Nachmittag unsere Tochter.

Unsere Einkommensituation wäre dann in etwa wie jetzt und wir könnten weiterhin den Unterhalt wie bislang zahlen. Sicherlich kann mich niemand hierzu zwingen, aber wie heißt es doch so schön...
in guten wie in schlechten Zeiten...

Es würde mich aber dennoch interessieren, ob man die Kindesmutter in solch einer Ausnahmesitution nicht auch zumindest anteilig zum Barunterhalt heranziehen kann. Momentan geht sie mehr zum Zeitvertreib ein paar Stunden in der Woche arbeiten, mit dem Trennungsgrund ist sie schon seit längerer Zeit verheiratet. Die Großeltern wohnen im selben Haus und kümmern sich eh die meiste Zeit um die Kinder (Essen kochen etc.), so daß die Kinderbetreuung sicherlich kein allzu großes Problem sein dürfte.
Wir wollen uns ja nicht um unsere Verantwortung drücken, sondern nur eine vernünftige Übergangsregelung für alle Beteiligten finden.

Vielen Dank für die Antworten!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ich verstehe euch sehr gut.... wenn es aber um Kindesunterhalt bei Minderjährigen geht, ist das Einkommen der Mutter egal. Anders ist es bei Ehegattenunterhalt.
Ich find es klasse, dass du bereit bist, mehr zu arbeiten, um den KU zu zahlen. Würd bestimmt nicht jeder tun !! Aber recht hast du..... Er kann vom Richter dazu verpflichtet werden, irgendeinen Job anzunehmen usw.... warum solltest du nicht dann ein paar Std mehr arbeiten und dein Mann kümmert sich eben ums Kind !!??
Also: verpflichtet zum BArunterhalt ist die Kindesmutter erst ab Volljährigkeit der Kinder. Vorher werdet ihr sie leider nicht verplichten können !
Gruß
Anna

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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