Bafög oder Unterhalt?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)
Bafög oder Unterhalt?

Hallo,

beide Kinder meines Mannes studieren und haben Bafög beantragt.

1. Kind wohnt nicht mehr zu Hause - hier wurde Widerspruch gegen Bescheid eingelegt,deshalb steht noch kein Betrag fest.
2. Kind wohnt noch zu Hause - Bafög wurde abgelehnt, verlangt nun den ausgerechenten Zahlbetrag des Bafögamtes vom Vater.

Können wir hier den Bafögbescheid wenigstens mal einsehen?Wir haben keinerlei Nachweise oder so..
Was Mutter zahlt wissen wir nicht.Auf alle Fälle mehr, da Sie einen sehr hóhen Verdienst hat und der Zahlbetrag meines Mann bei 95€ liegt.

Beide erhalten Kindergeld.

Oder sollten wir eine Berechnung nach Familiengesetz vornehmen lassen? Da wir das genaue Einkommen der Mutter nicht kennnen.


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21 Antworten
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#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Hallo Thessa,


der in Frage kommende Unterhaltspflichtige ist unter Androhung von Ordnungsmittel genötigt, gegenüber der BAföG-Stelle Auskunft über sein Einkommen zu geben, diese Stelle verweigert allerdings unter Berufung auf windige Datenschutzbestimmungen die Auskunft. Wenn die in Frage kommenden Unterhaltsberechtigten vom in Frage kommenden Unterhaltspflichtigen Unterhalt verlangen, müssen sie schon die Tatsachen letztendlich auf den Familienrichtertisch legen.

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#2
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Die vom BAföG-Amt errechneten Beträge sind nicht gleich die familienrechtlichen Unterhaltsbeträge. Diese Berechnung sieht völlig anders aus.

Wenn die Kinder vom Vater Unterhalt fordern, müssen sie ihr Einkommen und das der Mutter offenlegen.

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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo meri,

vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

Also wenn ich Dich richtig verstanden habe, können wir wenigstens einen Nachweis verlangen.(Bafögbescheid)

Evtl. würde ja aufgrund des Einkommens der Mutter nach Familiengesetz ein andere Betrag errechnet werden? Da geht es ja nach der Düsseld. Tabelle oder?

(soweit ich weiß, nimmt Mutter das Kindergeld für die Zahlung ihres Anteils mit dazu.)



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#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

2 Gründe, weshalb BAföG abgelehnt wird:

a) das Einkommen der Eltern ist zu hoch,

b) das Studium ist der Förderung nicht würdig....(wer keiner Ausbildung nachgeht, ist nicht Unterhaltsberechtigt... :???:

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#5
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke Schneechen und Meri

Meri,

also das sie studiert - davon sind wir eigentlich überzeugt.

Das Einkommen der Eltern ist da eher der Grund.

Wobei mein Mann nicht arg viel verdient (dehalb auch "nur" 95€)
Mal schauen was beim 1. Kind errechnet wird.
Oder ist dort mit dem gleichen Betrag in etwa zu rechnen?

Mutter verdient gut und das wird auch der Grund zur Ablehnung sein.
Wenn ihr Anteil dann mit ca. 327€ ermittelt wurde. (was wir natürlich nur denken, wir gehen von einem Bedarf von ca. 422€ aus)

Evtl. würde die Berechnung nach Familienrecht ein anderes Ergebnis ergeben?

@Schneechen
Wenn wir das Einkommen des 2. Kindes und der Mutter verlangen (was wohl unsere Recht wäre) wäre höchstwahrscheinlich Stress vorprogrammiert.
Kind hat seit mind. 2 Jahren schon Nebenjob (wahrscheinl. 400€ Basis)
Aber wenn wir den Bafögbescheid als Kopie (komplett) erhalten würden, könnte man doch dort die entsprechenden Einkommen Mutter/Kind erkennen und selbst nachrechnen oder? Habe solch einen Bescheid noch nicht gesehen.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nochmals: die Berechnung des BAFÖG-Amtes hat mit Familienrecht gar nichts zu tun. Das ist öffentliches Recht. Ob Ihr also den Bescheid habt oder auch nicht, das ist wurscht.

Der familienrechtliche korrekte Weg ist, dass Ihr die Kinder auffordert, alles vorzulegen bzw. Auskunft zu geben über die Art und Weise der Ausbildung (Studienbescheinigung),die Höhe von bewilligtem BAFÖG, den Netto-Verdienst der Mutter in den letzten 12 Monaten. So, und dann kann man rechnen!

wirdwerden

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ob Ihr also den Bescheid habt oder auch nicht, das ist wurscht.


Sehe ich anders.
Zur Vermeidung eines kostenträchtigen und eventuell langwierigen Verfahrens vor dem Familiengericht wäre es schon nötig, diesen Bescheid in Händen zu haben.

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#8
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich denke aus diesem Bescheid sollte das Einkommen der Mutter auch zu ersehen sein und dann könnte man rechnen.

Also das Einkommen meines Mannes hat ja somit die Gegeseite schon mal...und ich denke die haben da schon gerechnet...

Wir werden den Bescheid erst einmal anfordern.

Wir möchten keinen Streit oder so...jedenfalls nicht mit dem Kind. KM ist uns nach allem was passiert ist - egal



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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Familienrechtlich sind die Abzüge anders. Das ist das eine. Ausserdem bezieht sich die Berechnung von BAFÖG immer auf das Einkommen der Eltern von vor zwei Jahren. Was, mari, soll der Vater jetzt aus dem Einkommen der Mutter von vor zwei Jahren schliessen (2008 ist das aktuelle Jahr derzeit)? Wenn der Bescheid schon ein paar Monate alt ist, sind es nur die Zahlen aus 2007. Ausserdem steht in dem Bescheid auch nur das anrechenbare Einkommen, mehr nicht. Und die abzugsfähigen Kosten sind völlig andere als im Familienrecht.

wirdwerden

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#10
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

"wirdwerden" hat die Sache ja genau auf den Punkt gebracht.

Ich möchte nur noch eines anmerken: Die Berechnung des Unterhalts ist nur möglich, wenn das bereinigte Einkommen von beiden Elternteilen offen liegt. Aus diesem Grund hat der Kindesvater ein Anrecht auf Unterhaltsauskunft gegenüber der Kindesmutter.

Man könnte also die Kindesmutter anschreiben, auf die anhängige Unterhaltsberechnung hinweisen und mit Fristsetzung Unterhaltsauskunft verlangen.

Klar, dass die Kindesmutter davon nicht begeistert sein wird ...

-- Editiert am 05.01.2011 11:51

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Kleine Ergänzung zu Marcus: eigentlich sind die Kinder dafür verantwortlich, dass der Vater alle Unterlagen bekommt. Also, die Kinder anschreiben. Denn es geht ja nicht nur um das Einkommen der Mutter, sondern auch um Einkommen der Kinder, ob sie überhaupt in Ausbildung/Studium sind, u.s.w. Wenn die Kinder alles beibringen mit Ausnahme der Verdienstbescheinigung der Mutter von den letzten 12 Monaten, dann kann man auch die Mutter anschreiben. Da gibt es inzwischen einige Entscheidungen. Etwa in der Richtung: wenn sich die Mutter weigert, dem Kind die Unterlagen herauszugeben, dann kann sich der Vater auch direkt an die Mutter wenden. Denn es ist dem Kind nicht zumutbar, zunächst die Mutter zu verklagen.

wirdwerden

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#12
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo und ganz lieben Dank für die Antworten.

Ich habe einen Bafögbescheid noch nie gesehen bzw. ich weiß nicht welche Daten darin enthalten sind.

Aber erkennt man hier nicht das Steuerpflichtige Bruttogehalt? Alle Abzüge rein Familienrechtlich könnte man doch dann so halbwegs selbst vornehmen.

Mein Mann hat sehr hohe Werbekosten(vom Finanzamt bestätigt)jedes Jahr ca.8000-9000 Euro. Kann man diese komplett anrechnen?

Ja klar sind die Angaben der KM aus dem Jahr 2008 aber so in etwa könnte man doch anhand der Düsseldorfer Tabelle den U-Betrag ausrechnen bzw. dann ablesen.

Uns geht es darum, nicht viel Streit zu provozieren obwohl wir ja wissen, dass es unser Recht wäre eine neue Berechnung anzustreben.

Es ist wirklich hier nicht einfach zu entscheiden....

Kind möchte wieder etwas und wir....zucken wie immer nicht und zahlen.....





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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nochmals: nein, man erkennt es nicht. Und selbst wenn man es erkennen würde, wäre es das Einkommen von 2007, allenfalls 2008. Was willst Du familenrechtlich für 2011 erkennen? Vielleicht in Deine Kristallkugel schauen?

Abgesehen davon darf Euch die BAFÖG-Behörde nun wirklich keinen Einblick gewähren. Ihr müsst das schon auf der Familienebene regeln.

wirdwerden



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#14
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Ich habe einen Bafögbescheid noch nie gesehen bzw. ich weiß nicht welche Daten darin enthalten sind.


BAföG-Summe minus 90,-EUR minus 184,-EUR Kindergeld reduzieren den Unterhaltsbedarf. Der bewilligte Betrag läuft jeweils für 18 Monate. Der Unterhaltsbedarf eines Studierenden mit eigenem Hausstand beträgt 640,-EURO. Wenn der eigene Hausstand aus Gründen der Ausbildung genommen werden musste, wird die Miete vom BAföG-Amt teilweise übernommen, was sich wiederum aus dem Bescheid ergibt.
Wird der Mietanteil nicht übernommen, war der Auszug aus dem Hotel Mama nicht notwendig, der Unterhaltsbedarf des Studierenden mit eigenem Hausstand beträgt dann keine 640,-EURO....

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

...wobei die Berechnungsbasis immer noch das Einkommen von vor 2 Jahren ist, gelle? Es hilft doch nicht weiter. Man muss sich in der Familie drum kümmern.

wirdwerden

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#16
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
wobei die Berechnungsbasis immer noch das Einkommen von vor 2 Jahren ist, gelle?


daran gibt es keinen Zweifel, Zustimm.:)


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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

...und die Quotelung zwischen den Eltern kann man auch erst ausrechnen, wenn man das aktuelle Einkommen hat. Also, es geht nur auf der familienrechtlichen Ebene. Ob man sich damit Freunde oder Feinde macht, das ist eine ganz andere Frage. Das muss jeder für sich selbst abschätzen, ob er das will oder nicht. Nur, die Problematik umschiffen, das läuft nicht.

wirdwerden

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#18
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Ok - also bleibt doch nur der Weg zum Familiengericht bzw. zum Anwalt.

Ich hatte gedacht anhand des Bruttoeinkommens , könnte ich den evtl. "pie mal Daumen"- Unterhaltsbetrag in der Kristallkugel;-)(Düsseldorfer Tabelle) erkennen und wenn dieser keine großen Abweichungen weder nach oben noch nach unten hätte, dass zahlen was im Baföbescheid steht.

...und bräuchte das Kind nicht bitten...

(lebt noch zu Hause und studiert im gleichen Ort= keine Fahrkosten usw.)

Trotzdem Danke für die Antworten



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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nochmals Thessa: man sieht kein Bruttoeinkommen, folglich weiss man auch nichts. Nicht mal für das Jahr 07 oder 08! Ausserdem kann man keinerlei Rückschlüsse von 07 auf 11 ziehen. Meine Güte, bist Du beratungsresitent.

wirdwerden

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#20
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nu lass doch mal gut sein "wirdwerden" ...

Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Der Kindesvater und seine Frau möchten ein gutes Verhältnis zu ihren Kindern wahren! Und deswegen möchten sie keinen Streit. Das ist eine SEHR GUTE Grundhaltung.

So wie ich das sehe, haben sie schon in der Vergangenheit darauf verzichtet, den Unterhalt auf "Heller und Pfennig" auszufechten und um des lieben Frieden willens (vielleicht zähneknirschend) zuviel bezahlt.

Meinen Respekt haben die Leute, wenn sie versuchen, allem Streit aus dem Weg zu gehen und halt nach Lösungen suchen den Unterhalt ohne Unterhaltsauskunft etc. etc. wenigstens einigermaßen vernünftig auszuhandeln ...

Denn was hat man schon davon, wenn man ein paar Euronen spart ... und letzten Endes die Beziehung zu seinen eigenen Kindern beschädigt ...

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#21
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Wirdwerden...wer wird denn gleich so genervt sein?;-)

Warum bist du hier im Forum wenn dich gleich 1...2 Nachfragen nerven.Außerdem war letzteres nicht unbedingt als Frage zu sehen.
Nicht jeder ist in dieser Sache so bewandert - deshalb ist er auch in diesem Forum.

Ich habe das schon verstanden Ok? Ich habe auch als Abschlusssatz geschrieben "Ich HATTE gedacht" oder hätte ich besser geschriieben "ich hatte gehofft", dass in diesem Bescheid etwas bzw. das Bruttoeinkommen zu erkennen wäre....mehr nicht.

Außerdem habe ich halt so einen Bescheid noch NIE in den Händen gehalten....habe ich auch geschrieben.

Trotzdem danke
Thessa

PS: Meine Frage bzgl. der Werbekosten wurde aber leider ganz vergessen...;-)

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