Bafög - Mietzuschuss

25. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)
Bafög - Mietzuschuss

Hallo ihr lieben vielleicht kann mir jemand helfen bin echt verzweifelt. Ich bin alleinerziehende Mutter von einem Kind,ich wollte eine Ausbildung zur Krankenschwester machen .Da ich dort zu wenig verdiene wollte ich Bafög beantragen dort wollten sie die Einküfte von meinen Eltern wissen.Ich wohne aber nicht bei meinen Eltern,da meine Eltern und ich 100€ zu viel haben bekomme ich kein Bafög dann wollte ich Mietzuschuss beantragen aber die haben mich wieder zur Bafögstelle verwiesen.Nun weiß ich nicht mehr weiter mein Sohn und ich können doch nicht von so wenig Geld leben.
Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Stell den Bafög Antrag trotzdem. Ich beziehe selbst Bafög und habe zwei Kinder. Meine Eltern wurden beide angeschrieben, die müssen das ausfüllen und zurück schicken.
Oder du stellst zusätzlich einen Antrag bei der arge, das hat mir meine Sozialarbeiterin damals
auch empfohlen, allerdings waren das zu der Zeit noch andere Umstände (Miete in der alten
Wohnung war höher als in der jetzigen).
Oder du lässt dir einfach einen Wohngeldantrag aushändigen ohne
großes Palaver und reichst es ein. Wenn du beim Wohngeld abgelehnt wirst kannst du immernoch zur arge gehen oder dich an die bafögstelle wenden.
Das ist der Kreislauf der mir immer vorgegeben wurde :-/

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#2
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

War heute doch dort,Bafög würde abgeleht bin dann zur Arge und die haben mich wieder zur Bafögstelle gesteht.

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#3
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Jede Stelle brauvh das schriftlich das du anderswo abgelehnt wurdest. Da hilft dir keine mündliche Bestätigung sondern ein schriftlicher Bescheid, heißt die Ablehnung der Stelle wo du den Antrag gestellt hast. Wenn du jetzt eine Ausbildung machst,
wundert es mich eigentlich warum Bafög *grübel* da müsste die wohngeldstelle oder die arge eher in kraft treten und ehe du was von der arge bekommst, musst du Wohngeld beantragen!

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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bafög würde abgeleht


Wer hat diese Aussage getroffen?

Wenn Du BAföG beantragst, muss der Antrag auch bearbeitet werden. Sollte ein negativer Bescheid ergehen, kannst Du damit zur Arge gehen.

LG nero

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#5
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

es ist ein negativer bescheid eingegangen,die arge hat meinen antrag erst gar nicht angenommen

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Bafög wurde abgelehnt, demnach hast du einen schriftlichen Bescheid?!
Dann würde ich sagen auf zur wohngeldstelle, Antrag geben lassen, ausfüllen, abgeben, abwarten ..... Falls wieder abgelehnt wird, gehst du mit beiden bescheiden zur arge.
Wie alt bist du denn?? Ist das deine erstausbildung? Lebst du allein mit deinem
Kind oder wie sieht es da aus?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
flolis
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 23x hilfreich)

die wohngeldstelle sagte mir das ich zu wenig geld zur verfügung habe und ich zur arge muss aber die wollen auch nicht zahlen,ich bin 30 ,ja das ist meine erste ausbildung und ich lebe allein mit meinem kind

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#8
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Naaaaaa die wohngeldstelle macht es sich vllt auch zu einfach.
Bestehe auf die Prüfung und lass dir einen Antrag aushändigen, schick ggf
jemand anderes rein. Als ich Wohngeld beantragt habe bin ich
zur besagten Person hin, hab mir den Antrag geben lassen, die haben
auch infozettel zusätzlich was du einreichen musst und dann bin ich da
schnurstracks wieder raus! Kein Gelaber, keine Diskussion!
Du kannst auch gleichzeitig Antrag bei der arge stellen mit Vermerk das du Wohngeld beantragt
hast. Das zuviel gezahlte Geld kann sich die arge rückwirkend von der Wohngeldstelle
zurückholen und dann wird bei der arge neu berechnet, sofern du trotzdem noch
zu wenig Geld hast.

Beispiel: du beantragst im Monat August Wohngeld und ALG 2,
bekommst für die Monate August, September und ggf Oktober ALG 2 bewilligt,
Anfang Oktober kommt dann der Wohngeldbescheid, dann musst du das sofort
der arge melden. Die rückwirkende Zahlung der wohngeldstelle für die Monate Aug.-Okt. Musst du an die arge zurückzahlen.
Je nachdem wieviel Wohngeld zu bekommst, kann es sein das du ab November keine
Leistungen mehr von der Arge bekommst. Ist das Wohngeld aber immernoch zu gering,
bekommst du einen neuen Bescheid, welches das Wohngeld berücksichtigt, und bekommst
noch ein paar euros.

Das wäre mein Werdegang gewesen, wenn ich meine alte Wohnung
behalten hätte und dieselben Anträge hätte stellen müssen!

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich bin irritiert. Mit 30 ist man doch nicht mehr BAFÖG-fähig. Oder hat sich da was verschoben, weil Du ein Kind hast? Also, wenn nicht, dann wäre der richtige Weg:

AfA zwecks Aufstockung des "Lehrlingsgehaltes", wenn das nicht klappt das Job-Center.

wirdwerden

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#10
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Vllt schülerbafög?? Bin auch 27 und bekomme es
weil 1. Ausbildung!
Was ist AfA?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das frühere Arbeitsamt. Heisst heute "Agentur für Arbeit".

Und, du bist 27, nicht 30!

wirdwerden

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#12
 Von 
MuttiHessen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Ah ok die Kürzel verstehe ich noch nicht alle :-/
ja das ich noch keine 30 bin ist klar, aber es gibt
in meinem Kurs eben auch Leute die 30 oder 31 sind
und die bekommen auch schülerbafög.
Aber ich denke das entfällt, wenn sie ausbildungsentgeld
erhält, somit bleiben doch nur noch Wohngeld und Arge :-/

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Die bekommen Schüler-BAFÖG, weil es angefangen hat, ehe sie 30 waren.

wirdwerden

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