Bafög - Können wir den kompletten Bescheid verlangen?

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)
Bafög - Können wir den kompletten Bescheid verlangen?



hallo,

Kind aus erster Ehe(vollj. und Student) hat Bafögbescheid erhalten und möchte den ausgerechneten Betrag vom KV als Unterhalt haben.

Der Bafögbescheid wurde nun nach mehrmaligen Erinnerungen von KM zugeschickt.

Tja und leider nur die 1 Seite. Was soll das?? KM hat Einblick und kann die Berechnung nachvollziehen und KV hat nur 1 Blatt mit 2 Beträgen??? Das ist fast wie ...nichts oder?

Können wir den kompletten Bescheid verlangen oder müssen wir uns damit zufrieden geben?

Danke für Eure Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thessa,

In welcher Person schreibst du?

Mutter oder Kind?( Student).


lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Sorry,

als Stiefmutter bzw. Ehefrau des Vaters
des Studenten(Kindes);-)
Kind lebt bei KM.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Thessa,

Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.

Es werden beide Einkommensnachweise (von Vater und Mutter),
und der Bafögnachweis benötigt.Der 18 Jährige muss alle
diese Nachweise erbringen und beiden Eltern vorlegen.
Außerdem Nachweis der Schule.
Bafögnachweis muss vollständig vorliegen( evtl.Zweitschrift
anfordern.
Dann erfogt die Berechung. Bafög und Kindergeld werden
vom Bedarf abgezogen.

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 17.01.2011 15:03

-- Editiert am 17.01.2011 15:05

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Danke Danke...

Bafög bekommt er keines. Wir wollten halt den gesamten Bescheid anfordern um auch daraus zu ersehen, ob der 2. Sohn berücksichtigt wurde?.(studiert auch)

Ich meine man muss ja nicht alles gesagt so hinnehmen...

Also wir können den ganzen bzw. kompletten Bescheid verlangen? Ob wir eine Berechnung vornehmen werden wissen wir noch nicht. Sohn wäre mit dem Zahlbetrag (wohl) einverstanden. Ich denke bei einer Berechnung nach Familienrecht würde wahrscheinlich mehr rauskommen.... Obwohl wir wiederum das Einkommen der KM nicht wissen. nur ihr berechneter Betrag liegt bei über 320€.

Wir wussten nicht ob aus Datenschutz Gründen der komplette Bescheid von uns eingesehen werden darf....obwohl KM es ja auch getan hat.



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