Erst einmal möchte ich die Situation schildern:
Bis zum September habe ich eine schulische Berufsausbildung absolviert, dann aber eine betriebliche Ausbildung begonnen.
Ich habe auch Bafög erhalten. Das Bafög wird ja nur dann bewilligt , wenn eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegt, ansonsten wird der Antrag als nicht vollständig bewertet. Da ich eine betriebliche Ausbildung begonnen habe, sendete ich dem zuständigen Amt meinen Ausbildungsvertrag zu, aber keine Schulbescheinigung der schulischen Ausbildung.
Trotzdem erhielt ich weiter Bafög. Auf mein Nachfragen hin, wurde mir zugesichert, das die Zahlung bis Ende des Jahres fortgeführt wird, ich dies aber nicht zurückzahlen müsste.
Allerdings bekam ich heute ein schreiben, indem das Bafög für den Zeitraum vom 9/2003 bis zum 12/2003 zurück gefordert wird. (Zahlbar innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses Bescheides!)
Nun zu meinen Fragen:
1. Da der Antrag ja nicht vollständig war (aufgrund der fehlenden Schulbescheinigung) hätte ich doch gar kein Bafög erhalten dürfen, also ist das zuviel gezahlte Bafög doch gar nicht mein Verschulden, oder?
2. Da ich mich wie gesagt noch in der Ausbildung befinde kann ich diesen Betrag auf einmal nicht zurück zahlen! Sollte mein Widerspruch erfolglos sein, kann ich dies in Raten zahlen?
Hinzuzufügen wäre noch, dass in dem Schreiben mitgeteilt wird, dass ich die schulische Ausbildung bereits im September abgebrochen habe; aber ich bin doch meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen, indem ich den Ausbildungsvertrag an das Amt zugesendet habe ( von der Arbeit gefaxt, leider habe ich die Empfangsbestätigung nicht mehr!!!)
Bafög-Rückerstattung für schulische Ausbildung
8. Februar 2003
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Frage vom 8. Februar 2003 | 03:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bafög-Rückerstattung für schulische Ausbildung
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#1
Antwort vom 10. Februar 2003 | 10:00
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo ahnungslos!
ich weiß leider auch nicht wie die rechtslage aussieht, aber bei meinem freund der auch mal bafög bekommen hat weil er studiert hat ( allerdings bis zum ende) der muß erst ab einem bestimmten einkommen zurückzahlen da er das einkommen aber nicht hat wird er jedes jahr freigestellt muß aber immer wieder einen antrag stellen!
aber er hätte auf jeden fall die möglichkeit in raten zu zahlen!
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