BaFöG alle halbe Jahr ?

15. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
BaFöG alle halbe Jahr ?

Hallo,
bislang musste ich einmal jährlich meine Angaben zum Antrag auf BaföG tätigen.
Heute werde ich erneut von meinem Kind aufgefordert, diesen auszufüllen, obwohl ich alles erst vor einem halben Jahr abgegeben habe.

Mich irretiert das, da sich bis zu meinem Tode(beziehe Rente) ja auch nichts ändern wird.

Hat hier jamand eine Erklärung dafür?
Liebe Grüsse
Xstone


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hat da jemand vielleicht nicht studiert? Oder eine Ablehnung erhalten und reicht jetzt den Antrag erneut ein?

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#2
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

das wohl eher nicht, aber denkbar ist auch die Änderung der Studienrichtung.
Dennoch frage ich mich, ob ich tatsächlich in der Pflicht stehe, in so einem kurzen Zeitraum, erneut Auskunft zu geben. Gut, es handelt sich ja eher um die Mitwirkungspflicht gem. SGB X.


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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo xone55,

Wieso weshalb warum?

Was sagt das Kind?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Unsterblich( Menno so ein Optimist ist ja selten)

ich habe eigentlich keinen Kontakt und will ihn auch nicht.
Insofern interessiert mich wirklich nur der juristische Aspekt.
MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Hallo Unsterblich( Menno so ein Optimist ist ja selten)


und wieder jemand, der nicht zwischen Status und Username unterscheiden kann...

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo xone55 ,

Das Kind sollte begründen warum es dich nun jedes halbe

Jahr auffordert. Wenn es keinen triftigen Grund gibt, dann füllst

du die Formulare nicht aus.



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn ich ehrlich bin, habe ich den Status veräppeln wollen.

Hallo edy,
Danke für deine postings. Aber ich sehe jur. keinen Grund,
dieser Nachfrage nachzukommen.
Werde also

rein gar nichts tun.

und abwarten.
LG

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PS: was macht denn nun evtl. das BAFöG Amt?
Da interessieren mich die Grundlagen des Handelns viel mehr.
Das Amt droht ja schnell mal mit einer Ordnungsstrafe etc.

Wie weit geht denn jetzt meine Mitwirkungspflicht wirklich? alle halbe Jahr, evtl. auch wöchentlich?... Im Ernst.. hat jemand hier schon maL so etwas erlebt, nachgelesen oder wie auch immer ?


Liebe Grüße

-- Editiert xone55 am 17.02.2013 21:36

-- Editiert xone55 am 17.02.2013 21:38

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xone55
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
so nun kommt wohl Licht ins dunkel. Ich habe ja bisher nicht reagiert.
Vom BAföG Amt einer weiteren anderen Stadt wurde ich nunmehr aufgefordert, FB3 etc. zuzusenden.
Lapidarer Hinweis, dass Antragstellerin nun in England (unter Angabe der genauen Uni)studiert.

Das erklärt zunächst einmal die Umstände.

Darf mich eigentlich interessieren, welche Begründung die Antragstellerin für diesen offensichtlichen Fachrichtungswechsel angegeben hat? Oder muß ich das dem Amt überlassen ?
LG



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