BAföG Angaben Verweigert

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
THEFighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
BAföG Angaben Verweigert

Hallo Liebe Leser!

Ich habe eine Frage ich schilder mal kurz den hergang.

Ich habe einen ganz normalen Haupfschulabschluss erlangt danach eine Ausbildung abgeschlossen, hatte dann einen Arbeitsunfall.Und jetzt kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben (Gutachten liegen vor). Da ich aber vor gericht alle Verfahren verloren habe, weil ich nicht nachweißen konnte das es sich um einen Arbeitsunfall handelt und dies auch eine Krankheit auslösen konnte stehe ich nun alleine da, bekomme im Moment Harz IV.

Nun dachte ich mir. damit meine 3,5 Jahre berufsausbildung nicht ganz umsonst waren, baue ich auf meiner Ausbildung auf und mache erstmal den Realschulabschluss nach.

Und in der Zeit beantrage ich BAföG, was auch kein Problem darstellt.

Danach kann ich Abitur machen und Studieren, oder ich mache den Techniker.

Aber nun weigert sich mein Vater den Antrag auszufüllen (Meine eltern sind geschieden) Ich habe ihm dann eine Frist gesetzt von 2 Wochen die er unterbrach und von mir Unterlagen haben wollte, diese habe ich ihm dann zugesendet. Heute bekomme ich Post von seinem Anwalt das er die Angaben machen wird aber seine angaben nicht vor mir macht sondern nur vor der Zuständigen behörde.

Aber das genau geht nicht weil ich den Antrag komplett bei der BAföG stelle abgeben soll. Weil ich ja noch keine BAföG nummer habe würde man das niemals genau zuordnen können.

Ich habe mal gelesen das der Vater mir gegenüber bis 25 Jahren unterhalts pflichtig ist und mir bis dahin IMMER angaben zu seinem Aktuellen Verdienst erteilen muss. Ich bin jetzt 23 Jahre alt und finde es eigentlich von meinem Vater eine Frechheit so zu handeln.

Weil ich hatte schon genug Tiefe Punkte in meinem Leben und so wie ich merke hört das nicht auf.


Ich hoffe ihr könnt mir helfen ob er Rechlich korrekt handelt?

Weil egal ob ein Elternabhäniges oder Elternunabhäniges BAföG am ende Rauskommt das Formblatt 3 muss er trotzdem ausfüllen.


Vielen Dank

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Fighter,

dein Vater ist dir familienrechtlich keineswegs bis zum 25. Lj. unterhaltspflichtig, sondern bis zum (zügigen) Abschluss einer ersten Berufsausbildung. Und den hast du! Insofern...

Ich denke aber, dass das eigentliche Problem durch ein ruhiges Gespräch mit dem Bafög-Amt lösbar sein muss. Reich den Antrag ohne Blatt 3 ein, schreib dazu "wird vom Vater nachgereicht", gib Papa das Aktenzeichen, Papa schickt direkt und gut ist.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

die Angaben deiner Mutter hast du?

Beantrage einfach elternunabhängiges Bafög und fertig.
Das Bafög-Amt kümmert sich dann selbst um die Auskunft.

Mit der Rentenversicherung hast du keinen Kontakt aufgenommen wegen einer evtl. Umschulung?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
THEFighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo von Loddar!

Ne bei der Rentenversicherung habe ich noch nicht nachgefragt aber das Problem ist das mir der Arbeitsunfall im Ausland passiert ist :-) und nun will ich halt versuchen schulisch auf meinem Beruf aufzubauen :-)

Der Beamte von der BAföG stelle sagte mir das es erst noch zu Prüfen sei ob ich ein Elternunabhäniges BAföG bekomme oder nicht weil ich nach meiner Aubildung 3 Jahre beschäftigt gewesen sein muss aber das war ich nicht... Arbeit dann unfall dann krankengeld und hier in Deutschland wieder Harz IV....

Also denke ich das es ein Elternabhäniges BAföG geben wird... und er ist mir doch sowieso bis 25 Verpflichtet angaben zu seinen einkünften zu erteilen... ich denke das Problem liegt darin das ich noch 2 Geschwister habe und er zahlt für diese auch unterhalt aber meiner meinung nach zu wenig :-) und er will nicht das meine mutter jemals weiß was er verdient :-)

Der unterhalt wurde das letzte mal 1999 angeglichen das ist halt das Problem :-) hehe

Ich denke nach wie vor an ein Elternabhäniges Bafög ich zitiere mal aus dem BAfög Gesetz

§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung

(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende

1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,

2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,

3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder

4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.

Von diesen Punkten tritt keiner in Kraft also ist es ein Elternabhäniges BAföG und er ist mir zu Angaben verpflichet

oder sehe ich das falsch ?


Gruß

THEFighter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Die BaföG- Stelle wird sich mit Deinem Vater in Verbindung setzen. Wenn Du Dir mal die Unterlagen, welche Dein Vater ausfüllen muss, durchliest, da ist am Ende eine Rechtsbelehrung, in dem ihm rechtl. Konsequenzen aufgeführt werden, sollte er diese Unterlagen nicht einreichen.
Wir haben die Unterlagen von der KM des Sohnes meines Mannes auch zugeschickt bekommen. Da sie aber seit Volljährigkeit keinen Anspruch mehr auf Auskunft hat, sondern nur noch der Sohn, haben wir sie erstmal nicht ausgefüllt zurückgeschickt.
Danach hat uns dann die BaföG- Stelle kontaktiert und wir haben die Unterlagen direkt dorthin geschickt.
Auch beim ersten Mal haben wir die Unterlagen direkt an die Stelle geschickt.

Du musst also den Antrag nicht komplett abgeben. Du kannst ja schließlich nichts dafür, dass Dein Vater die Unterlagen nicht ausfüllt.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
THEFighter
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja ich heute nochmal versucht mit meinem Dad normal zu reden.... aber es Bringt nicht viel... er meine ich bin schlecht Informiert... oO

Er meinte ihn juckt das BAföG gesetz nicht das ist für ihn nicht Zuständig er meint das Bürgerlich rechtliche wäre für ihn zuständig... und ist dem BAföG Gesetzt überlegen....

Stimmt das ? Weil der Anwalt schreibt auch das ich nach abschluss meiner Ausbildung keinen unterhalt mehr fordern kann... aber Das BAföG Gesetz sagt was anderes... was stimmt denn nun... ich bin etwas fertig...

Er meinte das ganze wird eh vor Gericht geklärt.... ich bin etwas Fertig... was kann schlimmstens passieren ?


Ist er nicht Verpflichtet "MIR" den Antrag zuzusenden ? Weil er will ihn nur an die BAföG stelle schicken und er weigert sich ja nicht... ist alles etwas Komplieziert....

Bitte um HILFE!!! :-P

Gruß

THEFighter

-- Editiert von THEFighter am 08.01.2009 22:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3866 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Fighter,

lies dir die Antworten noch mal in Ruhe durch. Du hast alle Informationen bereits erhalten...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.437 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen