BAB - von Eltern wird Unterhalt verlangt obwohl keine Zahlung möglich ist

21. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
tavukot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BAB - von Eltern wird Unterhalt verlangt obwohl keine Zahlung möglich ist

Hallo Zusammen!
Ich bin 24 Jahre alt und stehe kurz vorm 2. Ausbildungsjahr meiner Ausbildung. Da ich schon seit mehreren Jahren nicht mehr zu Hause lebe, musste ich BAB beantragen. Das erhalte ich ja seit Beginn der Ausbildung. Bei der Berechnung des BABs wurde ja auch das „Einkommen" meiner Eltern angerechnet und die wurden zum Unterhalt verdonnert. Meine Mutter bekommt ca 1400€ netto und mein Vater ist seit mehreren Jahren krank und bekommt von irgendwo Geld (keine Ahnung ob das Krankengeld oder von der AA etc) und wohlgemerkt: Ich habe eine Zwillingsschwester!!! Wir stehen genau am selben Punkt im Leben mit Ausbildung, Wohnung etc. Meine Frage nun: Kann ich neben BAB irgendwas anderes beantragen?? WEIL: Meinen Eltern wird Unterhalt angerechnet, also sie müssen für uns beide laut AA zahlen. Meine Mutter hat mit allen Abzügen fast nichts übrig oder wirklich nichts (sie soll pro Kopf über 100€ abdrücken) und mein Vater soll pro Kopf 35€ oder so zahlen obwohl er fast nichts an Geld bekommt. Deswegen habe ich das so belassen und verlange auch nichts von beiden... aber ich komme einfach Monat für Monat nicht klar :-( wir wollten Einspruch gegen den BAB einlegen oder wie man das nennt und der AA aufzeigen, dass meine Mutter das unmöglich zahlen kann (haben alle Papiere zusammen gesucht um ihre Kosten aufzuzeigen) aber die Dame die mir BAB ausgerechnet hat meinte das macht kein Sinn, weil die das trotzdem nicht zahlen werden.

Danke vorab für die Hilfe!
LG Tanja

-- Editiert von Moderator am 21.05.2018 16:18

-- Thema wurde verschoben am 21.05.2018 16:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von tavukot):
Meine Mutter bekommt ca 1400€ netto


Damit liegt sie ja erstmal deutlich über dem Selbstbehalt und kann Unterhalt zahlen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tavukot
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn es für zwei Kinder ist? Also zwei mal 120€ und dann ihre anderen Ausgaben (damit sind wirklich nur Wohnung, Rente etc.gemeint)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

:forum:

Mit Arbeitsrecht hat das nichts zu tun.



Zitat (von tavukot):
und der AA aufzeigen, dass meine Mutter das unmöglich zahlen kann (haben alle Papiere zusammen gesucht um ihre Kosten aufzuzeigen)

Was für Posten sind das denn?


Sofern die Grenzwerte des Selbstbehalts überschritten werden, ist man leistungsfähig und das wird dann entsprechend angerechnet.
Ob man da nun einen Härtefall beanpruchen kann, hängt davon ab, was das für Posten sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Der Selbstbehalt der Mutter gegenüber den volljährigen Kindern liegt soweit ich weiß bei 1300,--€. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie den nach Bereinigung ihres Einkommens wirklich überschreitet, wenn sie tatsächlich "nur" 1400,--€ verdient. Sie wäre dann nicht Leistungsfähig und BAB vollständig zu zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von hiphappy):
Damit liegt sie ja erstmal deutlich über dem Selbstbehalt und kann Unterhalt zahlen


Sie liegt über dem SB wenn die 1400€ bereinigtes EK sind.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Agricola76
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Gibt es einen Grund, weshalb ihr mit 24 Jahren erst im ersten Ausbildungsjahr seid?

0x Hilfreiche Antwort

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