Hallo Zusammen,
Folgender Fall:
Bei Scheidung wurde ein Titel über den Mindestunterhalt für die beiden Kinder erwirkt. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Scheidung sechs Jahre alt (Zwillinge).
Zwischenzeitlich sind die Kinder 13 Jahre alt geworden.
Muss der Vater seine Zahlungen lt. Düsseldorfer Tabelle automatisch erhöhen wenn die Kinder älter werden oder muss die Exfrau immer eine Änderungsklage veranlassen?
Danke im Voraus für Eure Antworten
Automatische Anpassung Kindesunterhalt bei Titel
30. Januar 2009
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Frage vom 30. Januar 2009 | 09:31
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Automatische Anpassung Kindesunterhalt bei Titel
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#1
Antwort vom 30. Januar 2009 | 12:50
Von
Status: Schüler (182 Beiträge, 32x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. Januar 2009 | 13:14
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Antwort. Dann such ich mir die Unterlagen mal raus. Ich hatte bislang mit solchen Dingen nichts am Hut. Ich gehe davon aus, dass bei einer Scheidung immer ein Titel bezügl. Kindesunterhalt besteht wenn Kinder vorhanden. Stimmts? Da muss mein Lebensgefährte das also schriftlich haben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 30. Januar 2009 | 13:33
Von
Status: Bachelor (3866 Beiträge, 471x hilfreich)
"Ich gehe davon aus, dass bei einer Scheidung immer ein Titel bezügl. Kindesunterhalt besteht wenn Kinder vorhanden. Stimmts?"
Nöö! Ein Titel ist nicht zwingend erforderlich. Wenn die Eltern sich so geeinigt haben...
Ansonsten kann es sich um ein Gerichtsurteil oder auch ein Schreiben vom Jugendamt handeln.
Grüße
Und jetzt?
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