Hallo Zusammen,
ich hoffe, dass ich hier richtig bin?
Folgendes Problem und bitte um Hilfe!
Meine Ex und ich haben uns letztes Jahr im August ein gemeinsames Auto zugelegt. Dafür habe ich beim Autohaus über deren interne Bank einen Kredit aufgenommen, da meine Ex nicht Kreditwürdig ist. Die monatlichen Raten gehen von meinem Konto ab und sie wollte diese an mich zahlen. Sie hat mir mündlich ihre Zusage gegeben. Soweit, so gut. Nun fing es an, dass sie die Raten nicht pünktlich und nicht vollständig an mich gezahlt hatte. Dadurch kam ich in finanzielle Schwierigkeiten. Die Beziehung ging dann im Dezember letzten Jahres auseinander und sie zahlte dann auch nicht mehr dafür. Sie selbst hat noch den Zweitschlüssel vom Fahrzeug einbehalten. Sie teilte mir auch mit, dass sie das Auto übernehmen wolle und es auch bei der Bank auslöst . Was demzufolge auch nicht passierte. Nun habe ich Post von Ihrem Anwalt bekommen, dass ich doch bitte das gezahlte Geld an sie zurück zahlen solle. Sie erst dann den Ersatzschlüssel rausrückt. Wir haben schriftlich darüber nichts festgehalten, wo beide Unterschriften vermerkt sind, dass sie die Raten (lt. Anwalt) nur auslegte. Angeblich soll es WhatsApp Veräufe darüber geben, die sie angeblich als Beweismittel haben soll. Ich selber habe die Verläufe mit ihr gelöscht gehabt.
Nun meine Frage dazu: Lohnt es sich einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen, oder soll ich das Geld an sie zahlen? Lohnt es sich auch bis vors Gericht deswegen zu gehen?
Ich selber habe nur meinen Besten Freund als Zeugen, dem sie auch erzählte, dass sie die Raten zahlt bzw. das Auto übernehmen will.
Autokauf - Ex fordert bezahlte Beträge zurück
14. Juni 2018
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2018 | 18:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Autokauf - Ex fordert bezahlte Beträge zurück
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Juni 2018 | 06:40
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatMeine Ex und ich :
Als Ex wird normalerweise eine (ehemalige) Ehefrau bezeichnet.
ZitatDie Beziehung ging dann im Dezember letzten Jahres auseinander :
Das klingt mir dann aber eher so, als ob ihr nur eine Beziehung geführt habt.
Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ich gehe also mal davon aus, dass es sich hier um eine "Ehe ohne Trauschein" handelt.
Im Kreditvertrag stehst nur du allein. Aber wer steht denn im Kaufvertrag für das Auto. Du, deine Freundin oder beide ? Wer hat das Auto versichert ?
Wenn deine Ex glaubhaft geltend machen kann, dass sie dir das Geld nur geliehen hat, dann wirst du das m.E. wohl zurückzahlen müssen. Oder glaubst du, dass du das Geld UND das Auto behalten kannst ? Im Zweifel lässt du dich halt von einem Anwalt beraten.
ZitatIch selber habe nur meinen Besten Freund als Zeugen, dem sie auch erzählte, dass sie die Raten zahlt bzw. das Auto übernehmen will. :
Na ja, erzählen kann die Frau doch viel. Das ist im Zweifel nicht mehr als eine unverbindliche Absichtserklärung. Was willst du damit also anfangen ?
#2
Antwort vom 15. Juni 2018 | 08:39
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatAls Ex wird normalerweise eine (ehemalige) Ehefrau bezeichnet. :
Wer und wann ist normalerweise?
Wesentlich sind hier die Angaben zum Kaufvertrag, Halter, Versicherungsnehmer.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Juni 2018 | 08:50
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
ZitatWer und wann ist normalerweise? :
Der normale Sprachgebrauch halt. Könnte der Duden hilfreich sein ?
ZitatWesentlich sind hier die Angaben zum Kaufvertrag, Halter, Versicherungsnehmer. :
Steht ja auch schon oben. Schön, dass du nochmal darauf hinweist.
Allerdings ist das schon von Interesse, ob die beiden verheiratet sind oder nicht. Ich meine mal gehört hzu haben, dass es (ohne Ehevertrag) da so irgendwas wie Zugewinnausgleich gibt.
#4
Antwort vom 15. Juni 2018 | 12:18
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatAllerdings ist das schon von Interesse, ob die beiden verheiratet sind oder nicht. Ich meine mal gehört hzu haben, dass es (ohne Ehevertrag) da so irgendwas wie Zugewinnausgleich gibt. :
Richtig, bei der Scheidung kann ein Zugewinnausgleichsverfahren angestoßen werden - aber keine Pflicht.
Allerdings zählen Privatwagen zum Hausrat, nicht zum Zugewinn.
@ David
die Rückforderung scheint berechtigt, wenn Du Besitzer bleibst, sie das Auto also nicht auslöst (bei Nichtehe).
Aber du kannst, wenn sie das Teil die ganze Zeit im Besitz hatte, einen angemessenen Nutzwert ansetzen.
Berry
#5
Antwort vom 15. Juni 2018 | 13:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke erstmal für die raschen Antworten. Wir waren nicht verheiratet und haben eine Beziehung geführt. Im Kaufvertrag stehe ich alleine und das Auto ist auch auf mich angemeldet und versichert. Sie hatte das Auto nie in Benutzung gehabt, sondern ich alleine. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Führerschein besessen.
Lg
Und jetzt?
Schon
267.026
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
20 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
14 Antworten