Auto bei Sozialhilfe ?

23. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)
Auto bei Sozialhilfe ?

Hallo an alle !

Nehmen wir an, ein Ehepaar trennt sich, so dass der Mann aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und bei seiner Mutter unterkommt. Da er berufstätig ist, behält er das Auto.
Da er nur Unterhalt für die Kinder zahlt (die Frau kann ja zurück kommen, wenn sie Anteil an seinem Geld haben möchte), muss die Frau zum Sozialamt gehen.
Wieso ist es dann der Frau nicht möglich, auch ein Kfz zu besitzen oder wenigstens offiziell zu fahren, wenn sie doch 2 Kinder hat (8 und 6 Jahre alt) und selbst geringfügig beschäftigt arbeiten geht ?

Ich hoffe, es ist nicht zu durcheinander erklärt ! Solltet Ihr mehr Details benötigen, nur fragen !
Vielen Dank für alle Infos !

Claudia

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Soweit ich weiß, dürfen Sozialhilfeempfänger kein Auto in ihrem Besitz haben.
Wenn der Frau Unterhalt zusteht, und ihr Mann zahlungsfähig ist, dann sollte sie den Unterhalt per Anwalt geltend machen.
Denken wir mal, jeder, der Sozialhilfe bekäme, hätte ein Auto, welches also indirekt vom Amt bezahlt wird......das würde mit Sicherheit Aufschreie unter der Bevölkerung geben, denn nicht jeder arbeitende kann sich ein Auto leisten.....(manchmal wird leider übersehen, das man heutzutage ohne Auto kaum Möglichkeiten hat, einen Job zu finden).

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#2
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Merline !
(Da sind wir wieder ...)
Ja klar, ist schon richtig, wenn so was im Freundeskreis vorkommt, denkt man ja leider nicht immer von alleine so weit...
Also die Sache mit dem Unterhalt liegt schon beim Anwalt. Das kann ja nun dauern. Ohne festgelegten Unterhalt gibt`s kein Wohngeld, denn das wird nach allen Einkünften berechnet.
Genauso steht er noch mit im Mietvertrag, für den Mietrückstände vorliegen. Die Frau bleibt darauf sitzen und bekommt ihn nicht aus dem Vertrag, solange eben die Schulden noch da sind.
Auf amtliche Schreiben gibt er gar keine oder unzureichende Auskünfte.
Wie ist das mit ihren Einkünften ? Kann sie davon nicht ein Auto unterhalten (nur Kasko&Steuern) und es wird entsprechend bei der Sozialhilfe abgezogen ?
Und was ist mit seinem Selbstbehalt ? Er sagt, wenn er sich zu normalen 8 Stunden-Tagesschichten eintragen lässt, hat sie gar keine Ansprüche mehr, da der Selbstbehalt dann gerade so für ihn ausreicht.
Grüße,
Claudia

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#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallöle Claudia.....

also mit deinem Selbstbehalt, das ist schon richtig. Er darf 840€ für sich über behalten(was nicht wirklich viel ist zum Leben).
Der KU wird nach der DDTabelle berechnet, und den EU berechnet ja die Anwältin. Wenn ich nun mal bei ihm von dem schlechtesten Einkommensfall(wohl aber auch der häufigste)ausgehe, müßte er bei einem Einkommen von 1300€, 241€ pro Kind zahlen.Da ihm aber der Selbstbehalt von 840€ bliebe, blieben noch 460€ Unterhalt für die Kinder über. Die Frau bekäme dann nichts mehr, da er nichts mehr hat.
Auf der anderen Seite sehe ich dann nun das Einkommen (bzw. Unterhalt), was Deiner Freundin zur Verfügung steht.
460€ KU
400€ geringf. Beschäftigung
300€ Kindergeld
macht 1160€
Ich glaube kaum, das sie da noch großartig Sozialhilfe beziehen kann.
Aber da bin ich nun auch überfragt.
Werd mich aber mal schlau machen.

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Ich noch mal;-)
Hab gerade auf der schnelle folgendes gefunden:


"Auto und Sozialhilfe - das geht nicht!

Auto und Sozialhilfe geht nicht.

Ein Autobesitzer hatte in Nordrhein - Westfalen Sozialhilfe beantragt. Dies lehnte das Sozialamt ab. Das Oberverwaltungsgericht Münster folgte der Ansicht des Sozialamts: Ein Auto verursache erhebliche Kosten, die in der Regel nicht mit der Sozialhilfe bestritten werden könnten. Ein Antragsteller, der Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchte, wecke daher Zweifel an seiner Hilfsbedürftigkeit. Wenn er diese Zweifel nicht ausräumen könne, stehe ihm keine Sozialhilfe zu."

Nachzulesen unter:
www.ratgeberrecht.de

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#5
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Alles kokelores!!

Meine Ex-Freundin hatte, obwohl sie Sozialhilfe bekommt, ihr -finanziertes- Cabiro nicht angerechnet bekommen. Man möge sich diesen Satz mehrmals durchlesen.

Jetzt bekommt sie keinen Unterhalt mehr, da die BU - Frist von drei Jahre rum ist!!

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#6
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

das mit dem Auto seh ich auch nicht ganz ein, warum soll ein Sozialhilfeempfänger kein eigenes Auto besitzen dürfen. Er darf doch auch einen gewissen Vermögensgrundstock behalten.

Zu Stern0190 - Deine ExFreundin hat doch dann Betreuungsunterhalt und keine Sozialhilfe bekommen. Es geht doch nur entweder oder ?

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#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

>Deine ExFreundin hat doch dann Betreuungsunterhalt und keine Sozialhilfe bekommen.<


Ja, stimmt, erst SH, und anschließend rückwirkend BU. SH musste KM wieder zurückzahlen.

War wohl ein Verwechsler im Gedanke...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Claudia R.
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Ihr !

@Merline
Danke für Deine Infos ! Die Rechnung kommt ganz gut hin. Sollte der EU kommen, hätte sich die SH ja zum Glück erledigt.

@ Stern und Michael
Bin jetzt natürlich etwas verwirrt. Aber wahrscheinlich kommt es doch auf den einzelnen Fall und die jeweilige Auslegung der Vorgaben an. Blöd. In diesem Fall ist ein Auto wohl "verboten".
Darf die Frau dann zum Einkaufen oder für die Arbeit das Kfz von Verwandten nutzen, das ihr zur Verfügung gestellt wird ?

Gruß,

Claudia

(Wurde mein Posting von gestern gelöscht ??)

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#9
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

... aber trotzdem, das möchte ich noch hinzufügen, hatte das Sozialamt während des Gerichtsverfahrens (mein damaliger Widerspruch gegen den BU vor Gericht) angegenben, die KM erhalte zwar SH, aber was sie mit der SH mache, bliebe in ihrer Verantwortung. Trotz Kenntnisnahame des finanzierten Pkw hatte die KM die SH durch das SA erhalten.


Heute bekommt die KM wieder SH (nach Wegfall des dreijährigen BU), obwohl das SA die Kenntnis des finanzierten Pkw durch die KM hat.

Also, SH wird auch trotz Pkw (finanziert) an den Antragsteller durch das SA gezahlt.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ein Sozialhlfeberechtigter DARF selbstverständlich ein Auto haben. Es wird ihm aber als fiktives Vermögen angerechnet, sprich : Dir ist zuzumuten, das Auto zu verkaufen und den Barwert erst einmal zu verbrauchen. Wenn du das nicht tust, wird dir eben der fiktive Wert des Autos angerechnet und solange, bis dieser verbraucht ist, bekommst du auch keine SH.
U.U. bekommt man übrigens die "Erlaubnis", ein Auto zu unterhalten.... wenn es sich wegen fehlender Infrastruktur oder mehreren kleinen Kindern nicht vermeiden lässt. Da kommts aber auf den Einzelfall an.
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

in dem Punkt würde ich der lieben Teufelin ausnahmsweise ganz gern mal Recht geben - seh ich genauso.

Und auf der Argumentation von Stern kann man nicht widersprechen, auch wenn es ihm net Recht war, daß die ExFreundin Cabrio fahren darf ;-)

Aber was man mit der Sozialhilfe macht, kann einem wohl nur beschränkt vorgeschrieben werden und wenn jemand aus irgendwelchen Gründen ein Auto braucht oder für notwendig hält, kann das ja kaum untersagt werden.

In wie weit es ggf.verkauft werden muß zur Unterhaltsbestreitung dürfte von den Umständen des Einzelfalls abhängen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MikiMaus
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits,
Ich habe da so einen Fall.
Ich lebe getrennt mein Mann arbeitslos.Ich bekomme also keinen trennungs unterhalt und den Unterhalt meiner Kinder bekomme ich vom Jugendamt.
Ich gehe auf 400 Euro steuerfrei Arbeiten und beziehe SH.
Da ich das alles zeitlich mit arbeit und schule der Kinder nicht schaffen könnte fahre ich das Auto meiner Eltern und ich bekomme sogar 25 Euro Benzin kosten vom S-Amt.

Gruß MM

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hy MM,
klar.... 25 EU Benzinkosten sind ja auch OK. Die müsstest du auch für öffentliche Verkehrsmittel ausgeben. Du hast aber kein Vermögen, dass du erst einmal einsetzen müsstest, um deinen Unterhalt selbst zu bestreiten. ( Auto gehört ja nicht dir ) Also ein ganz anderer Fall.

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