Auszug und Unterhalt

29. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
SuperNerd1938
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszug und Unterhalt

Hallo Gemeinde,

Folgendes , Mein Großer Sohn 15 ist und mit meinem damaligen Freund entstanden.
Relativ früh war der Kindsvater dann weg.
Habe dann meinen Heutigen Mann kennengelernt , Geheiratet und wir haben 4 Töchter bekommen.
Der Vater von dem Sohn hat leider nie Unterhalt bezahlt , haben uns auch nicht sonderlich drum gekümmert ,denn Arbeit hatte er so oder so fast nie. Wir waren schon glücklich das er seinen Sohn alle 2 Wochen über das Wochenende geholt hat , seit dem er 8 Jahre alt war.
Dann gab es Probleme , wir mussten nachweisen warum und wieso er kein Unterhalt zahlt. Wir sind dann zum Jugendamt und haben eine Beistandschaft Anfang 2016 beantragt. Mittlerweile sind dort nun auch schon rund 7000€ aufgelaufen die er uns schuldet.
So nun folgende Situation, der Sohn 15 möchte zu seinem Vater ziehen. Was er auch gerne machen darf, aber der Vater hat Ulkiger weise schon angedeutet das er , Unterhalt einklagen wird.
Ich habe einen MiniJob und mein Mann geht Vollzeit arbeiten.
Wie stellt er sich das vor??
Vielen Dank für Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ManuelV6,

dem Grunde nach musst du ihm Unterhalt zahlen.

Wie alt ist das jüngste Kind?

Nettoeinkommen deines jetzigen Mannes?

edy

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#2
 Von 
SuperNerd1938
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi edy,

Das jüngste Kind ist 4 Jahre alt.
Im Durchschnitt verdient er , 2300€ Netto.
Finde es von Ihm unverschämt , selber nichts zahlen wollen und immer Jobs annehmen die unter der Grenze liegen,
aber uns dann auf der Tasche liegen wollen.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Manuel,

Wenn das 4 Jährige noch viel Betreuung braucht, kannst du deine Arbeitszeit kaum erhöhen,

Ich glaube nicht, das du Unterhalt zahlen musst. Warte die Klage ab, und lass dich dann von einem Fachanwalt

zunächst beraten.

edy

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SuperNerd1938
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

Also ich gehe um 6 aus dem Haus und komme um 18 Uhr wieder heim.
Meine Frau der ja der Sohn gehört, arbeitet auf 450€ Basis. Der Rest ihrer Zeit gilt für die Betreuung der Kinder.
Aber ich find es ein Unding, wenn es zb. Um den pfändubgsbetrag bei mir geht , wird der Sohn rausgerechnet , so habe ich nur 5 unterhaltsberechtigte Personen.
Geht es dann aber darum wenn jemand anderes was möchte, bin ich wieder gut genug und wir nehmen das Familieneinkommen.
Danke für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ManuelV6):
Geht es dann aber darum wenn jemand anderes was möchte, bin ich wieder gut genug und wir nehmen das Familieneinkommen.


Nein, auf das Familieneinkommen kommt es vordergründig nicht an.

Als erstes ist festzuhalten, dass der Unterhaltsgläubiger das Kind ist, nicht der betreuende Elternteil, obwohl dieser bis zur Volljährigkeit den Unterhalt verwaltet.

Auch der Vater ist und war die ganze Zeit unterhaltspflichtig. Deine Frau, als Sachwalterin der Interessen des Kindes ist nur nicht konsequent genug vorgegangen, um den Vater zur Unterhaltszahlung zu bewegen.
Mit dem beschriebenen Verhalten kommt man eigentlich nur durch, wenn sich die Vertreter des Kindes nicht ausreichend kümmern.

Zieht der Junge jetzt zum Vater, unterliegt auch die Mutter der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Dass bedeutet, sie muss alles in Ihre Macht stehende unternehmen, um den Mindestunterhalt zu zahlen.

Das macht sie aus verständlichen aber unterhaltsrechtlich nicht relevanten Gründen nicht. Das erzielte Einkommen von 450 € ist unter Beachtung des Selbstbehaltes zu gering, um daraus Unterhalt zahlen zu können.
Aber es wird bei euch nicht zur Lebenshaltungskostendeckung benötigt, denn auch Du schuldest Deiner Frau Unterhalt, sie ist somit aus Deinem Einkommen vollversorgt und kann daraus folgend ihr eigenes Einkommen zum Unterhalt für das Kind verwenden.

Die Rechtsprechung dazu ist relativ gefestigt, sodass nur bleibt, einmal richtig zu rechnen, ob nicht Gehaltsspitzen des 450 € Jobs in der Familie verbleiben.
Allerdings könnte dann die Forderung nach einer geringfügigen Jobausweitung folgen.

Das Problem ist hier also nicht das Recht an sich, sondern die nur unzureichende Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten in der Vergangenheit.

Berry

5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Berry, das hast Du wunderbar dargestellt. Was nutzen die besten Gesetze, die Unterstützung der Gerichte, die Unterhaltsvorschußkasse, wenn die Verfahren nicht zielstrebig betrieben werden? Richtig, gar nichts. Wir haben inzwischen ein System, einschliesslich des doch recht hohen Kindergeldes, welches im Interesse der Kinder ganz gut funktioniert. Nur, wir können doch als Allgemeinheit nicht alles abpuffern. Der Fragesteller hat sich eben für ein wirtschaftliches Modell entschieden, welches beinhaltet, dass die Ehefrau weder für sich sorgen kann, noch für ihr Kind. Eigenverantwortlichkeit setzen wir aber in unserem System voraus.

Etwas zum Trost. Ich erinnere mich daran, als meine Kids zum Studieren in eine andere Stadt ziehen mussten. Ich war erstaunt, wie preiswert ich ab da lebte. Der befürchtete Engpass wegen der Finanzierung des Studiums, der blieb fast ganz aus. Wie teuer Kinder wirklich sind, ganz ehrlich, das hatte ich vorher nicht realisiert.

wirdwerden

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