Auszug mit Kind nach trennung

31. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Patrick016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auszug mit Kind nach trennung

Hallo zusammen! In folgender Situation befinde ich mich gerade meine Ex Lebensgefährtin ist mit unserem gemeinsamen Kind 1 1/2 Jahre aus unserer Gemeinsamen Wohnung ausgezogen zu ihrem neuen Freund und seiner Mutter in eine 2 Zimmerwohnung. Ich hätte gewollt das das Kind bis zur klärung in der Gemeinsamen Wohnung weiterlebt wegen dem gewohnten umfeld eben. Wir haben das Gemeinsame Sorgerecht und damit auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmumgsrecht. Darf sie einfach mit dem Kind abhauen obwohl es in unserer Wohnung gemeldet ist und wenn steht das Kindergeld zu für diese Zeit? Meinen Sohn kann ich eben auch nicht nehmen da sie alles aus der Wohnung Mitgenommen hat wie Bett etc. Was kann ich dagegen machen ich möchte meinen Sohn gerne nehmen, komme aber nicht an ihn ran da sie sich total sperrt vor einer Beratung oder so.

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-- Editiert Patrick016 am 31.12.2012 10:53

-- Editiert Patrick016 am 31.12.2012 10:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

"...meine Ex Lebensgefährtin ist mit unserem gemeinsamen Kind 1 1/2 Jahre aus unserer Gemeinsamen Wohnung ausgezogen..."

Soll das heißen, Ihre Ex-Lebensgefährtin ist [color=green]vor[/color]1,5 Jahren aus der Wohnung ausgezogen?



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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
am sinnvollsten wäre ein klärendes Gespräch mit deiner Ex. Ihr habt zwar das gemeinsame Sorgerecht, aber vermutlich wird das Kind bisher überwiegend von ihr betreut worden sein. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass diejetzige Situation gegen das Kindeswohl ist, wird es schwer werden daran gegen den Widerstand der KM etwas zu ändern, zumindestens, was den Aufenthalt betrifft. Was den Umgang mit dem Kind betrifft, solltest du der Ex klar machen, dass du darauf beharrst.
Auf dich werden vermutlich Forderungen ihrerseits zukommen, was sowohl Kinds- als auch Betreuungsunterhalz betreffen könnte. Kindergeld steht ihr ebenfalls zu.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Patrick016
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein das Kind ist 1 1/2 Ist alles seit 2 Wochen so und meiner Meinung ist das kindesentzug und die umstände das sie zu 3. ein zimmer bewohnen...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@amako

quote:
Auf dich werden vermutlich Forderungen ihrerseits zukommen, was sowohl Kinds- als auch Betreuungsunterhalz betreffen könnte. Kindergeld steht ihr ebenfalls zu.


Mach dem TS doch nciht gleich so viel Angst. Kindergeld ja, das steht der Kindesmutter zu, sofern sie das Kind überwiegend betreut.

Was aber Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt angeht, kommt es auf das Einkommen unseres TS an.

Er hat ja immerhin einen notwendigen Selbstbehalt von 1000 € an bereinigtem Netto. (Stand 01.01.2013)

Anders gesagt. verfügt er zum Beispiel ein "normal" bereinigtes Netto (Werbungskosten 5 % vom Netto, Altersvorsorge 4 % vom Brutto) und nimmt den Umgang regelmäßig war, dann kann alleine durch den Umgang der Kindesunterhalt gänzlich entfallen.

Patrick016

Ganz wichtig ist, dass Du den Umgang regelmäßig wahr nimmst und das auch immer wieder erklärst. Egal ob beim Jugendamt oder bei Gericht.

lg

Robert





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@camper
wieso Angst machen, ich habe nur gepostet, dass auf ihn Forderungen zukommen, das scheint mir höchstwahrscheinlich. Verfügt der TS über ein durchschnittliches Einkommen (das durchscnittliche Brutto ohne Sonderzahlungen etc. in D betrug 2011 €28300 p. a., macht überschlägig ca. €1500 monatlich netto), dann wird er wohl zumindstens KU leisten müssen.

@Patrick
Mit der Kindsentziehung wirst du nicht weit kommen. Du solltest das JA kontaktieren, wenn du Angst wegen des Wohl des Kindes hast, allerdings reicht eine beengte Wohnsituation allein für eine Kindeswohlgefährdung nicht aus. Das JA wird dich aber bei deinen Fragen hinsichtlich des Umgangs beraten.
Gruß
Andreas

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@amako

quote:
(das durchscnittliche Brutto ohne Sonderzahlungen etc. in D betrug 2011 €28300 p. a., macht überschlägig ca. €1500 monatlich netto),


Da sind aber auch die Einnahmen von einem Herrn Ackermann, einem Herrn Wiedeking usw. mit eingearbeitet.

Derzeit sieht es so aus, dass 90 % der Unterhaltszahler Mangelfälle sind, Sei es durch geringes bereinigtes Einkommen und/oder mehrere unterhalts- und umgangsberechtigte berechtigte Kinder.

Von unserem TS wissen wir noch keine Einkommen, weder brutto, noch netto, noch bereinigtes netto.

lg

Robert



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