Auszahlung des "gemeinsamen" Hauses

28. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung des "gemeinsamen" Hauses

Also ich wohne jetzt seit 7 Jahren nicht mehr in unserem Haus (beide im Grundbuch eingetragen), bin seit 5 Jahren geschieden und lebe mit meinen 2 Kindern zusammen. Ich habe 5 Jahre zur Miete gewohnt und wir leben jetzt bei meiner Mutter. Nie habe ich bezüglich des Hauses irgendwelche Zahlungen von meinem Mann erhalten. (Er wohnt oben und seine Mutter wohnt unten,sie hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit). Das Haus ist lt. Gutachten ca. 160 000 Euro wert. Schön und gut. Aber wie kann ich mein Recht geltend machen. Bei mir haben sich im Laufe der Jahre Schulden angesammelt, während mein Mann keinen Cent für das Bewohnen unseres Hauses gezahlt hat. Wenn es um Wohnwertvorteil ging, hiess es immer "nicht genug Geld dafür". Wie kann ich jetzt endlich gezielt an die Situation herangehen und meinen Teil des Hauses endlich einfordern. Damit mein Schuldenleben endlich ein Ende hat??? Bin es leid nach all den Jahren darum zu betteln. Mein Mann ist überhaupt nicht kooperativ gewesen und bis heute hat sich nichts geändert. Egal ob es um den Unterhalt für die Kinder ging oder um die Auszahlung des Betrages für die haushälfte. Null einsichtig. Leider. Nur zur Info. Unterhalt für mich hat er nicht zahlen müssen. Ich war immer selber berufstätig. Bitte bitte bitte kann mir jemand einen Ratschlag geben.


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo bea1234,

Laufen noch Kredite für das Haus? Wer bedient diese?

Hat dein Ex eigenes Einkommen?

Wurde zwecks Trennungsunterhalt ein Vergleich geschlossen?

Warum besteht lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegermama?

lg
edy

-----------------
"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für das Interesse mir zu helfen.
Das Haus ist schuldenfrei. Schon zu dem Zeitpunkt als ich es mit den Kindern verlassen habe.
Und es ist damals bei der Überschreibung des Hauses, auf meinen Ex-Mann und mich, notariell festgelegt worden, dass meine "Schwiegereltern" unten ein Wohnrecht auf Lebenszeit haben.
Mein Ex hat ein Einkommen von gut 1500 Euro jetzt schriftlich belegt bei meiner Anwältin. Musste er wegen erneuter Berechnung des Unterhaltes für meine zwei Kids. Aber ich weiss dass er mehr verdient (ist in der Wo. immer auf Montage). Er zahlt seit ca 2 Jahren ca 200 Euro monatlich zu wenig. Jetzt soll er endlich den Mindestunterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen, zeigt leider keinen guten Willen. Hat eine Frist gesetzt bekommen, zu der er von 2 Monaten den Differenzbetrag nachzahlen soll. Und beides lehnt er vehemment ab. Wie soll ich da erst an das mir zustehende Geld vom Haus kommen. Es ist wirklich zum verzweifeln. Wieder diese Schreiberei von wegen er hat kein Geld etc., ich sehe es schon wieder kommen. Alles wie gehabt, .......traurig.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo bea1234,

Nehmen wir mal an dein Mann verdient 1500€/mtl.Sein Selbstbehalt ist 950€.

Wenn die Kinder zwischen 6-11 Jahre alt sind,müsste er
544€ bezahlen.

Da er eine mietfreie Wohnung hat,wird im die gesparte Miete
auf sein Einkommen zugeschlagen.

Er ist also leistungsfähig. Was sagt die RA'tin dazu?

Für deinen Teil des Hauses kannst du Miete verlangen,
Was sagt die RA dazu ?

Bevor du gar nichts für den Teil deines Hauses bekommst,
besteht die Möglichkeit ( nur im Notfall, aber als Drohung
geeignet) einer Teilungsversteigerung.RA fragen!!!.

lg
edy

-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal Danke für die Antwort.
Meine Kids sind 12 und 15 Jahre alt. Der Wohnwertvorteil wurde bei dem jetzt neu berechnetem Unterhalt von 750 Euro schon bedacht, also mit einbezogen. Ich denke mal dass es auf eine Versteigerung hinausgehen wird. Frage mich nur wie das von statten geht, weil doch seine Mutter unten das Haus bewohnt. Wird das Haus dann einen Käufer finden und was wird in so einem Fall wohl überhaupt der Verkauf des Hauses einbringen?? Ich weiß nur eins, so langsam müßte ich mal etwas Geld bekommen denke ich, denn meine Schulden werden durch diese jahrelange Warten nicht gerade geringer. Im Gegenteil. die Kids werden älter und die Ansprüche größer.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Bea,

den Mindest-Unterhalt für für eure gemeinsamen Kinder sollte dein Ex dann doch leisten.

Was das Haus angeht:
Ich denke nicht, dass du dir da allzugroße Hoffnungen auf allzuviel Geld machen solltest.
Es gibt da einige *nette* Rechtsprechungen, z.B. Wegfall der Geschäftsgrundlage, wonach die Schenker zurückfordern könnten.
Der Teil, der während eurer gemeinsamen Ehezeit erwirtschaftet wurde steht dir natürlich hälftg zu.

quote:
Ich denke mal dass es auf eine Versteigerung hinausgehen wird.


Das würdest du deiner Ex-Schwiegermutter antun wollen?
Zum Dank, dass sie, dummerweise, ihr Haus auch an dich überschrieben hat?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus wurde überschrieben weil:
Sehr viel verändert und erneuert wurde. Sozusagen vom Keller (Rohre, Heizungsanlage, Strom) bis zum Dach. Neue Fenster, neue Dachrinnen, komplett neuer Dachstuhl sämtliche Sanitäre Einrichtungen, der Garten wurde neu gestaltet und angelegt. Doppelgarage, Gartenhaus, also kann man sagen Rundum-Erneuerung. Und dann ist es doch nicht mehr als Recht, dass ich mein Geld zujrückbekomme. Die Möbel habe ich damals auch alle bezahlt. Die Küche, das Bad ....Egal, ich merke schon, dass ich als Unmensch darstehe, wenn ich mein Recht geltend machen möchte. Natürlich verstehe ich auch die Situation meiner Ex-Schwiegermutter. Ich verstehe mich noch heute sehr gut mit ihr, ich habe all die Jahre aus Rücksicht auf sie nicht an dem Haus "gesägt", wie man sagt. Aber ich kann nicht mit schönen Worten meine Schulden tilgen. Was soll ich bitte schön machen .... Ich arbeite und ich zahle einen Großteil monatlich ab. Wenn das so weitergeht kann ich mir gleich überlegen, in welche Psychiatrie ich gehe,..der hohe Druck all diese Unkosten zu bewältigen macht mir sehr zu schaffen. Eigentlich bin ich nicht diejenige, die über Leichen geht. Wirklich nicht! Im Gegenteil, aber es muss doch eine Lösung geben.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallobea1234 ,

quote:
hiess es immer "nicht genug Geld dafür


Wie ist denn die Einkommensituation von Ex und Ex-schwiegermama ? könnten die dich ausbezahlen
( evtl.monatliche Rate) ?
lg
edy




-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

-- Editiert am 01.05.2011 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Ex würde mich egal wie er finanziell darsteht, nicht freiwillig auszahlen. Und meine Ex-Schwiegermutter auch nicht. Das Verhältnis zu ihr ist zwar gut aber sie würde genauso wenig wie er freiwillig mich ausbezahlen. Beide "hängen" an ihrem Geld. Ganz schierige Situation....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo

quote:
Wie ist denn die Einkommensituation von Ex und Ex-schwiegermama ? könnten die dich ausbezahlen
( evtl.monatliche Rate) ?

quote:
Mein Ex würde mich egal wie er finanziell darsteht, nicht freiwillig auszahlen.

hat er regelmäßiges Einkommen?


lg
edy


-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja hat er. Ca 1550 Euro.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo bea1234 ,

Ich denke du wirst erstmal auf das Geld von deinem Teil des Hauses verzichten müssen.

Wenn er Unterhalt für die Kids bezahlt bleibt ihm selbst
nicht soviel das er dich noch auszahlen kann.


Wenn das Haus teilungsversteigert wird,muss mit einem größerem Abschlag gerechnet werden.

Dir bleibt m.E. nur die Zeit bis die Kinder ihr eigenes
Geld verdienen.Dann müsste er keinen Unterhalt mehr leisten
und hätte evtl.Geld für die Auszahlung deiner Haushälfte.

lg
edy





-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.05.2011 23:47:00
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke ersteinmal für die Hilfe.
Und wie ich heute bemerkt habe, mein Ex hat nichteinmal den neu berechneten Kindesunterhalt gezahlt, sondern eine wohl von ihm selbst errechnete Summe. Ist echt ein Sonderfall dieser Mann. Erst Kinder in die Welt setzen und dann nicht einmal den gesetztlichen Pflichtteil zahlen bzgl. des Kinderunterhalts. Ich glaube, wenn ich nicht mal Nägel mit Köpfen machen, geht dieser Eiertanz noch bis in die Rente. Falls ich die noch bekomme. Und allein aus diesem Grund darf ich nicht mehr warten, denn dieser Mann wird sich, wenn die Kids mal keinen Unterhalt mehr beanspruchen können, mehr als quer stellen und mir wieder irgendwelche anderen tollen Gründe liefern, weshalb er nicht zahlen kann. Der würde auch einen auf arbeitslos machen, nur um zu verhindern, dass ich endlich mein Geld wiederbekomme. Traurig aber leider wahr.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo bea1234,

Um das Haus bei einer Teilungsversteigerung zu halten
müsste Ex und Schwiegermama schon eine Summe an Geld
"aktivieren".
Du müsstest raus finden ob ihnen dies möglich ist.

Ein guter RA oder Notar hätte da vielleicht weitere Tipps.

Beratungsgespräch wäre hier sinnvoll.

lg
edy





-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Bea,

immerhin gehört dir noch ein halbes Haus. Das rennt dir nicht weg...

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen