Auszahlung Ehefrau Haus

1. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rainer1965
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung Ehefrau Haus

Hallo,
ich habe folgende Frage: Ich lebe seit ca. 8 Monaten von meiner Frau getrennt habe habe Sie bedingt durch das gemeinsame Haus mit einem Betrag ausgezahlt.Da ich durch die Lohnsteuerklassenänderung wohl nächtes Jahr eine erhebliche Nachzahlung leisten muss, würde mich interessieren ob ich die Auszahlung an Sie als Sonderausgabe geltend machen kann. Für eine Antwort danke ich im voraus.

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"Rainer"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Frag mal im Forum Steuerrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Auszahlungen an den Ehepartner =Vermögensausgleich können steuerlich nicht berücksichtigt werden, da es sich nicht um Ausgaben, sondern nur um eine Übertragung von Vermögen handelt.Es würde auch dem Missbrauch Tür und Tor öffnen (heute trenne ich mich: Geld an Frau, morgen trennt sie sich: Geld an Mann, übermorgen trenne ich mich von neuer Frau: Geld an Frau usw., solange bis keiner mehr Steuern zahlt.
Lediglich die Kosten einer Scheidung (Gericht, Anwalt) können berücksichtigt werden.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 01.11.2005 19:42:49

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
henny
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 1x hilfreich)

stimmt so nicht ganz meines wissens

du wohnst weiter im haus?

dann kannst du die nachzahlung normalerweise hälftig von ihr einfordern da die einkommensteuerveranlagung ja immer auf das zurückliegende jahr gemacht wurde und ihr ja damals das haus noch mitgehörte wenn beide eigentümer waren.

mir nämlich so ergangen erstens, hat sie schmu mit dem finanzamt getrieben und ich musste die hälft tragen, und dann bekam ich nachzahlung wegen 10e und wurde in die berechnung mit einbezogen, obwohl ich es nur einmal bekam aber seit 6 jahren danach bezahle :-((

gruß henny

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Antwort von Ikarus ist korrekt.

Die Antwort von henny ist doch etwas konfus. Jedenfalls ist es nicht richtig, dass eine Steuererstattung oder auch Steuernachzahlung hälftig geteilt wird. Das Verfahren dafür ist etwas komplizierter.

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