Auswirkung des Steuerklassenwechsels auf den Kindesunterhalt nach Wiederheirat

31. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Papa939804
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auswirkung des Steuerklassenwechsels auf den Kindesunterhalt nach Wiederheirat

Hallo,
ich bin geschieden und zahle für meine Kinder aus erster Ehe (10 und 5) 443 EUR Unterhalt ( plus zweimal hälftiges Kindergeld). In Kürze wird mein drittes Kind geboren und wir, d.h. meine Lebensgefährtin und ich, überlegen zu heiraten. Kann mir jemand sagen, ob und wie sich ein Wechsel der Steuerklasse von SK I in SK III auf den zu zahlenden Kindesunterhalt auswirkt?

Danke für die Hilfe

Stefan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi,
hasste glück gehabt. Neues gesetz.
Von dem steuervorteil, den du in stkl. III haben wirst, brauchst du nicht mehr zu zahlen.
Gruss.
rogitec

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das ist nicht richtig. Das neue Gesetz bezieht sich lediglich auf Ehegattenunterhalt. Beim Kindesunterhalt bleibt VORERST alles beim alten.
Wenn du aber heiratest und ein drittes Kind geboren wird, bist du 4 Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Falls dein Einkommennicht ausreicht, wird prozentual geteilt und die Kinder aus erster Ehe bekommen evtl. sogar weniger, als jetzt. ( Kommt auf dein Einkommen an ). An dem Betrag deiner Unterhaltszahlungen ( Iss mir nicht ganz klar, sind eigentlich 10 EU zuviel, aber egal.... ) ist zu ersehen, dass du dich irgendwo in den unteren 6 Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle " tummelst ". Da du mit 4 Unterhaltsberechtigten eine Stufe tiefer rutscht, dürfte dir nicht viel passieren. Wenn du dein bereinigtes Nettoeinkommen ( Netto + Weihnachts- und Urlaubsgeld + Steuererstattung/nachzahlung Vorjahr + sonstige geldwerte Vorteile - 5% berufsbedingte Aufwendungen ) hier reinsetzen würdest, könnte man sehen, ob sich was ändert.
Gruß
Anna

-----------------
""Die Zahl meiner Postings zeugt von Fleiss - und nicht von Expertentum ;-)) "
aldi_nord@gmx.de
"

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#3
 Von 
Thomaso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
ich zahle im moment für 3 kinder unterhalt, 2 sind 9 jahre und eins 14 jahre , 571 euro und bin geschieden (Lohnsteuer 1),verdiene
1400 netto.
Nächstes jahr will ich und meine Lebensgefährtin heiraten, sie hat auch 3 Kinder, und ver dient ca 1500 euro netto.
wenn wir beide Lohnsteuer 4 nehmen haben wir beide ja bestimmt mehr netto, muss ich da an Unterhalt mehr zahlen???
oder soolen wir lieber ich die 5 und meine zukünftige 3 nehemen.
Gruß
Thomaso

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Klasse 1 und Klasse 4 bleibt sich gleich,
www.nettolohn.de

Du darfst aber nicht auf Klasse 5 ändern um den Kindesunterhalt reduzieren zu wollen bzw. es wird auf jeden Fall die Klasse 4 angenommen.

Sollte deine zukünftige bisher Klasse 2 haben, entfällt dieser Steuervorteil natürlich.

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#5
 Von 
Thomaso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

hallokleine hexe, danke erstmal für die antwort, ich will nich den kindern was vorenthalten , aber auch nicht mehr zahlen als unbedingt notwendig.
Also ist die 4 genauso wie 1, iss ja dann egal.
Gruß
Thomaso

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo Papa!

Es könnte sich ggf. schon die Höhe des Unterhalts verringern, wenn Du nur noch mal Papa wirst.
Auch ohne Heirat bist Du ja dann Deiner LG zum Unterhalt verpflichtet.

Wie teufelin schon geschrieben hat, bist Du dann 4 Personen unterhalsverpflichtet.
Und der Steuerklassenwechsel bei einer Heirat dürfte den Kohl nicht fett machen.

LG und viel Glück!

beijing

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