Auskunft über Einkommen?

30. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Lex
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunft über Einkommen?

Hallo...Habe gelesen, dass der Unterhalstberechtigte alle zwei Jahre eine Auskunft über das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten einfordern kann. Ist dieses auch für die Gegenseite möglich, wenn Die Ex z.B. wieder arbeitet???
Und wie wird das Einkommen der Unterhaltsberechtigten mit berücksichtigt, gibt es da einen Faktor ö.ä.?

Danke und Gruß...Lex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Morgen,

Auskunftspflicht

Geschiedene Ehegatten (Unterhaltspflicht bei geschiedenen Ehegatten), als auch Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über Ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen.

Es ist also auch für die Gegenseite möglich.

Für das Einbeziehen des Einkommens des Unterhaltsberechtigten zur Berechnung des Unterhaltes, gibt es Tabellen und bestimmte Beträge.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lex
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke...Wo finde ich solche Tabellen?
Kann ich die Auskunft selber anfordern oder muß das über einen Anwalt laufen?

Gruß Marc

0x Hilfreiche Antwort

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