Hallo,
Kann die Anwältin meiner Frau bei Geltendmachung von Trennungsunterhalt
auch die Vorlage meines Arbeitsvertrages verlangen, und neben dem Einkommen und Kapitalerträgen auch die Höhe meines Vermögens?
Vielen Dank nochmals,
Max
Ausgleichszahlung für Tochter und Trennungsunterhalt: Auskunftspflicht?
14. April 2017
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Frage vom 14. April 2017 | 13:52
Von
Status: Beginner (92 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausgleichszahlung für Tochter und Trennungsunterhalt: Auskunftspflicht?
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#1
Antwort vom 14. April 2017 | 13:59
Von
Status: Unbeschreiblich (38363 Beiträge, 13981x hilfreich)
Was soll denn der Dopper? Wie oft denn noch?
wirdwerden
#2
Antwort vom 14. April 2017 | 15:55
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Sehe ich nicht so.
Der Arbeitsvertrag geht die Gegenseite m.E. gar nichts an.
Über das Vermögen ist keine Auskunft zu erteilen (§ 1605 Abs. 1 S. 2 BGB
)
Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich wie besprochen die Einkommensauskunft knapp aber sachlich richtig erteilen. Arbeitsvertrag und Vermögensaufstellung würde ich erst einmal nicht herausrücken und abwarten, was die Gegenseite dann geltend macht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 14. April 2017 | 16:46
Von
Status: Lehrling (1723 Beiträge, 1092x hilfreich)
Ich muss mich leider korrigieren:
Über das Vermögen ist doch Auskunft zu erteilen,
Und jetzt?
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