Ausgleichszahlung für Hausrat ist Zugewinn?!

22. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
BerndM
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausgleichszahlung für Hausrat ist Zugewinn?!

Hallo,

meine Ex-Frau und ich haben während des Trennungsjahres eine schriftliche Vereinbarung aufgesetzt, wie wir unseren Hausrat aufteilen möchten. Teil dieser Vereinbarung war eine Ausgleichszahlung in Höhe von 4000€ an mich.
Diese hat sie mir auch noch während der Trennung überwiesen.

Mittlerweile sind wir geschieden und meine Ex-Frau fordert einen Zugewinnausgleich. Ich habe die für den Hausrat erhaltenen 4000€ im Anfangsvermögen angegeben, da der restliche, aufgeteilte Hausrat ja auch nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt wird. Ihr Anwalt fordert nun aber, dass die Ausgleichszahlung sehr wohl zu berücksichtigen ist. Ich soll also von den erhaltenen 4000€, 2000€ wieder zurückzahlen.

Weiß jemand ob das sein kann?

Danke und Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Anfangsvermögen ist das, was jeder in die Ehe mit einbringt. Wurde soviel Hausrat von Ihnen in die Ehe mit eingebracht? Dieser wurde nicht ersetzt und unterlag nicht der Abnutzung? Es wurde nichts in der Ehe gemeinsam angeschafft?

Ein Zugewinnausgleich wird - simplifiziert ausgedrückt - für alle Dinge durchgeführt, die nicht zwischen den Parteien verständigt sind (oder verständigt werden können), die innerhalb der Ehe erworben wurden .

Der Begriff Anfangsvermögen passt sachlogisch nicht zum Begriff Zugewinnausgleich.

In Ihrem Fall ist nach meinem Rechtsverständnis der Hausrat vom Tisch. Sollte das so nach der Logik des gegnerischen Anwalts funktionieren können, müsste Ihre Ex 8000,00 Euro angeben, wovon sie Ihnen dann nochmals 4000,00 Euro geben müsste. So funktioniert das aber nicht.

Anwälte neigen gelgentlich dazu, den Streitwert "nach oben" zu treiben. Je höher der Streitwert, umso höher die Liquidation.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BerndM,

Du hast hier einen Ausgleich gezahlt, willst diesen aber durch einstellen

ins Anfangsvermögen wieder zurück.Somit wäre nichts ausgeglichen.

Entweder du zahlst die 4000€ zurück und es kommt alles in die Zugewinn-
berechnung, oder die 4000€ gelten aus Hausratsausgleich und kommen bei
dir nicht ins AV.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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