Hallo Leute,
Meine Eltern sind getrennt und ich mache derzeit meine erste Berufsausbildung. Nun werde ich demnächst ausziehen und mir wurde erzählt, dass mein Vater dann wieder Unterhalt zahlen muss. Stimmt das? Und wenn ja, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?
Vielen Dank im Voraus!
Ausbildung / eigene Wohnung / Unterhalt
12. März 2018
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Frage vom 12. März 2018 | 18:20
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung / eigene Wohnung / Unterhalt
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#1
Antwort vom 12. März 2018 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32813 Beiträge, 17246x hilfreich)
Vermutlich nicht - zunächst mal sind eigene Einkünfte und das Kindergeld zum Lebensunterhalt zu nutzen. Wieviel Ausbildungsvergütung kriegen Sie?
-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:23
#2
Antwort vom 12. März 2018 | 18:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
720€ Brutto..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. März 2018 | 18:32
Von
Status: Unbeschreiblich (32813 Beiträge, 17246x hilfreich)
Macht 570 netto plus das an Sie weiterzuleitende Kindergeld, insgesamt also mindestens 760 Euro. Da dürfte nur ein sehr geringer Unterhaltsanspruch rauskommen. Und der ist natürlich zwischen den Eltern nach Leistungsfähigkeit aufzuteilen.
-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:32
-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:46
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