Ausbildung / eigene Wohnung / Unterhalt

12. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485964-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung / eigene Wohnung / Unterhalt

Hallo Leute,

Meine Eltern sind getrennt und ich mache derzeit meine erste Berufsausbildung. Nun werde ich demnächst ausziehen und mir wurde erzählt, dass mein Vater dann wieder Unterhalt zahlen muss. Stimmt das? Und wenn ja, wer muss dann die Anwaltskosten zahlen?

Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32813 Beiträge, 17246x hilfreich)

Vermutlich nicht - zunächst mal sind eigene Einkünfte und das Kindergeld zum Lebensunterhalt zu nutzen. Wieviel Ausbildungsvergütung kriegen Sie?

-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go485964-17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

720€ Brutto..

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32813 Beiträge, 17246x hilfreich)

Macht 570 netto plus das an Sie weiterzuleitende Kindergeld, insgesamt also mindestens 760 Euro. Da dürfte nur ein sehr geringer Unterhaltsanspruch rauskommen. Und der ist natürlich zwischen den Eltern nach Leistungsfähigkeit aufzuteilen.

-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:32

-- Editiert von muemmel am 12.03.2018 18:46

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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