Ausbildung abgebrochen, Studium aufgenommen - kein Anspruch auf Kindergeld in der Zwischenzeit?

28. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2017 14:43:39
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausbildung abgebrochen, Studium aufgenommen - kein Anspruch auf Kindergeld in der Zwischenzeit?

Hallihallo ihr Lieben,

im September 2014 habe ich eine Ausbildung zur Bankkauffrau begonnen, die ich im April 2015 wieder abbrach. Ich habe mich sofort auf einen Studienplatz beworben, aufgrund der Fristen natürlich erst zum Wintersemester 15/16 (die Fristen für das SoSe waren schon längst abgelaufen). Außerdem habe ich mir für die Zwischenzeit einen Nebenjob gesucht, den ich im Mai begonnen hatte.

Ich habe meinen Studienplatz auch ganz normal bekommen und im Oktober 2015 begonnen zu studieren.

Meine Eltern und Ich waren uns nicht bewusst, dass wir den Abbruch meiner Ausbildung dem Amt mitteilen müssen, Fehler auf unserer Seite. Daher bekamen wir vor Kurzem Post, dass wir meinen Anspruch auf Kindergeld nachweisen sollen, was wir auch getan haben.

Dennoch wird von uns jetzt das Kindergeld für die Zeit zwischen Abbruch meiner Ausbildung und Aufnahme meines Studiums zurück verlangt - meine Frage jetzt: Wie kann das sein? So wie ich es verstanden habe, steht mir, bzw. natürlich meinen Eltern, doch Kindergeld zu, auch wenn ich mich gerade "lediglich" in der Wartezeit befinde? Aufgrund der Fristen war es mir ja auch gar nicht möglich, eher anzufangen zu studieren. Allerdings kenne ich mich natürlich nicht aus.

Ich würde gerne einfach wissen, ob da nur ein Fehler vorliegt oder ob das so richtig ist?

Ganz liebe Grüße und Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

volljährige Kinder erhalten KG:

während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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