Hallo Forum,
für ehrenamtliche Beteuer gibt es nach BGB die jährliche Aufwandsentschädigung als Pauschale. Wenn die Betreuungsperiode jedoch nach Ablauf eines halben Abrechnungsjahrs beendet wird, müsste meiner Meinung die Pauschale auch nur anteilig für den Teil des Jahres zu zahlen sein, in dem die Betreuung stattfand.
Lieg ich richtig oder sieht das jemand anders?
fragt JayC
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Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer
11. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2014 | 15:02
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 62x hilfreich)
Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer
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#1
Antwort vom 11. März 2014 | 15:14
Von
Status: Unbeschreiblich (38470 Beiträge, 14009x hilfreich)
Wo steht denn das im BGB?
wirdwerden
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#2
Antwort vom 11. März 2014 | 15:57
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
§ 1835a BGB
Ob das bei nicht ganzjähriger Betreuung nur anteilig gezahlt wird, kann ich aber nicht sagen. Dafür würde m.M.n. sprechen, dass die Entschädigung nicht im Voraus gezahlt wird.
LG nero
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#3
Antwort vom 11. März 2014 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (38470 Beiträge, 14009x hilfreich)
Der Betreuer ist doch kein Vormund.
Für den Betreuer gibt es, wenn ich mich richtig erinnere, gesonderte Regelungen, wenn er denn amtlich bestellt ist.
wirdwerden
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