Aufenthaltsbestimmungsrecht - er droht mir

7. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sanny787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aufenthaltsbestimmungsrecht - er droht mir

Hallo,
ich habe mal eine frage ich wohne zurzeit in berlin würde aber gerne nach fürstenwalde ziehen sprich 50 km entfernung vom kindesvater er ist natürlich dagegen.ich bin auch schon zum familiengericht gegangen und habe mir dort rat geholt wo ich auch erstmal eine einstweilige Anordnung für das aufenthaltsbestimmungsrecht geholt habe was kann ich jetzt machen?er versucht auch mit drohungen mir mein kind wegzunehmen (9 monate alt) und schreibt mir sms das er sie am dienstag nachmittag wo heute montag ist haben will um die und die uhrzeit wo ich doch schon mit meinem kind was vorhabe an diesen tag droht er mir wenn er sie nicht holen kann ruft er die polizei und will sie mir entreissen darf er das?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

ich gehe mal davon aus, ihr habt beide das aufenthaltsbestimmungsrecht? wenn ja sieht es schlecht für dich aus weg zuziehen denn er muss diesem zu stimmen und wenn er jetzt schon so reagiert das er das kind haben will dann und dann und du es nicht machst wie soll das werden wenn du wegziehst dann sieht er ja sein kind vermutlich nicht mehr ansonsten gemeinsam zusammen setzen (soweit das machbar ist) und über besuchzeiten sprechen ...sicherlich ist es nicht die feine art einen tag vorher bescheid zu sagen ich will das kind haben und wenn du es mir nicht gibst hole ich die polizei

ps. dein kind oder euer gemeinsames kind, kann er dir nicht so einfach wegnehmen wie er sich das denkt immerhin lebt das kind bei dir und nicht bei ihm es ist angsmacherei denke ich mir mal wenn du nicht das machst was er will nimmt er das kind als druckmittel

-- Editiert von zuckermaus223 am 07.08.2006 13:43:10

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#2
 Von 
Sanny787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wir haben das gemeinsame sorgercht aber nicht das aufenthaltsbestimmungsrecht das habe ich erstmal alleine bekommen vom familiengericht.er war auch beim jugendamt und hat sich ja wohl schlau gemacht und die meinen das er es darf zwecks polizei rufen und so ich möchte das ganze auch aus dem weg gehen habe mich auch vorher in ruhe mit ihm zusammen gesetzt zwecks umzug aber er ist ja wie gesagt dagegen ich würde es auch nie machen das er seine tochter nicht sehen darf im gegenteil ich frage ihn ja ob er sein kind haben möchte über ein paar tage.ich würde jetzt nur gerne wissen wollen ob dieses aufenhaltsrecht was ich jetzt erstmal bekommen habe ob es schon zählt oder nicht?ich weiss echt nicht mehr weiter.

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#3
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

soweit ich weiss da es ja nur 50km sind arfst du auch ohne seine zustimmung ziehen und da du das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht hast dann sowieso

ich will dir aber keine falsche auskunft geben am besten ruf doch mal unverbindlich bei einem anwalt an und erkundige dich

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#4
 Von 
Norbie1963
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei geteiltem Sorgerecht ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt, d.h. ohne die Zustimmung des Vaters läuft gar nichts.
Es muß also in einem solchen Fall erreicht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur der Mutter zusteht. Das scheint hier der Fall zu sein. Dann kann sie ohne Einwilligung des Vaters umziehen. Dieser kann dagegen dann nichts machen. Im Falle einer Belästigung oder Störung des sozialen Friedens würde ich die Polizei rufen.
Es handelt sich in diesem Fall ja nur um 50km, das ist noch erträglich.

-- Editiert von Norbie1963 am 07.08.2006 16:25:01

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#5
 Von 
Sanny787
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das hört sich doch schonmal gut an aber da ich ja das erstemal von alleine zum amt gegangen bin und die mir diesen schein gegeben haben das ich es erstmal habe aber muss der kindesvater nicht noch eine mitteilung vom amt bekommen?deswegen weiss ich noch nicht ob ich schon umziehenkann oder nicht.

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#6
 Von 
zuckermaus223
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 3x hilfreich)

du kannst auch sicherlich jetzt schon umziehen ;)

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